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Neue EU-Richtlinie

Abschied vom "Lappen" auf Lebenszeit

  • Video Führerschein ohne Altersgrenze?
  • VideoFührerschein ohne Altersgrenze?
    (16.11.2012)

    Erkennt die Polizei ältere Autofahrer bei Kontrollen noch auf dem Jugendfoto im "Lappen"? Ab heute soll sich das ändern - eine neue EU-Richtlinie greift: Neue Führerscheine sollen nur noch maximal 15 Jahre gelten. heute.de mit Fragen und Antworten. 

    Es ist der allmähliche Abschied vom "Lappen" auf Lebenszeit: Ab heute greift eine europäische Richtlinie. Und bringt auch Änderungen für Autofahrer in Deutschland: Neue Führerscheine bekommen damit ein generelles Haltbarkeitsdatum von 15 Jahren - und alle existierenden noch eine Galgenfrist von 20 Jahren bis Anfang 2033. Spätestens dann müssen auch Millionen graue und rosafarbene Fahrerlaubnisse mit Fotos aus Jugendzeiten getauscht werden.

    Neue Führerscheine: Fragen und Antworten

    Warum ändert die EU die Führerscheinregeln?

    Die Richtlinie, die schon 2006 beschlossen wurde, vereinheitlicht die Regeln zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa. Dabei soll die regelmäßige Erneuerungspflicht nach Angaben der EU-Kommission sicherstellen, dass Führerscheine immer einen möglichst aktuellen Fälschungsschutz haben - zum Beispiel Hologramme. Außerdem ist der Besitzer bei Kontrollen leichter zu identifizieren, wenn das Foto höchstens 15 Jahre alt ist. Die "Verfallsfrist" der Dokumente gibt EU-Staaten die Möglichkeit, die Straßenverkehrstauglichkeit der Besitzer zu prüfen, falls nationale Regelungen das vorsehen.

    Was bedeutet das für Deutschland?

    Auch in Deutschland stecken verschiedene Führerscheintypen in Portemonnaies und Handschuhfächern - neben den klassischen "Lappen" auch kleine im Scheckkartenformat. Insgesamt sind es nach Schätzungen rund 54 Millionen. Für bisherige Dokumente gibt es keine sofortige Umtauschpflicht. Bis spätestens 18. Januar 2033 muss dann aber jeder einen neuen EU-Führerschein haben. Den gibt es bei vorherigem Verlust auch als Ersatz. Dabei bleiben "alle erworbenen Besitzstände" für bestimmte Fahrzeugklassen erhalten, wie das Bundesverkehrsministerium erläutert. Gesundheitschecks oder Prüfungen sind nicht vorgesehen, außer für Fahrzeuglenker mit Extra-Verantwortung wie Busfahrer.

    Lohnt sich der Aufwand für den Umtausch?

    Die geplante Erneuerungspflicht im 15-Jahres-Takt ist umstritten. "Das ist ein Hyperbürokratismus", schimpft Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Millionen Dokumente müssten ersetzt werden, nur weil es um ein neues Passbild gehe. Zusammen mit dem Personalausweis könne man Fahrer doch auch bei älteren Porträts gut identifizieren. Dagegen sieht der ADAC "eine sinnvolle Regelung", wie Markus Schäpe, Leiter für Verkehrsrecht, sagt. Ältere Dokumente ließen sich per Farbkopierer leicht fälschen. Ein EU-weites Register verhindere künftig zudem, dass manche Fahrer sich bei Entzug des "Lappens" im Ausland einen neuen besorgten.

    Was ändert sich noch?

    Durchforstet werden jetzt auch Vorschriften für mehrere Fahrzeugklassen, vor allem bei Motorrädern. Neu eingeführt wird zum Beispiel eine Moped-Klasse mit dem Kürzel AM für Krafträder mit zwei oder drei Rädern. Darunter fallen auch Trikes, für die noch normale PKW-Führerscheine gelten, sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern (Quads). Prinzipiell gilt weiterhin: Führerscheine sind im Grunde nur ein amtlicher Beleg für die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs, wie auch das Kraftfahrtbundesamt erläutert: "Ein Führerschein kann gestohlen werden, die Fahrerlaubnis hingegen nicht.» (dpa)

    19.01.2013, Quelle: dpa
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