- Mainz
- Aachen
- Angermünde
- Arkona
- Augsburg
- Bad Salzuflen
- Bamberg
- Berlin
- Bonn
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Chieming
- Cottbus
- Cuxhaven
- Dresden
- Düsseldorf
- Eisenach
- Emden
- Erfurt
- Essen
- Frankfurt/Main
- Freiburg
- Freudenstadt
- Garmisch-Partenkirchen
- Gera
- Gießen
- Glücksburg
- Görlitz
- Göttingen
- Greifswald
- Gütersloh
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Helgoland
- Hof
- Karlsruhe
- Kassel
- Kempten
- Kiel
- Köln
- Konstanz
- Landsberg
- Leipzig
- List/Sylt
- Lübeck
- Lüdenscheid
- Magdeburg
- Mannheim
- Mühldorf
- München
- Münster
- Norderney
- Nürnberg
- Oberstdorf
- Öhringen
- Passau
- Plauen
- Potsdam
- Putbus
- Regensburg
- Rostock-Warnemünde
- Saarbrücken
- Schleswig
- Schwerin
- Seehausen
- Straubing
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Waren
- Weiden
- Westermarkelsdorf
- Wiesbaden
- Wittenberg
- Würzburg
Klage gegen Länderfinanzausgleich
"Akt politischer Notwehr"
VideoDiskussion um Länderfinanzausgleich
GrafikLänderfinanzausgleich 2012
VideoSöder: Länderfinanzausgleich unfair
VideoLänderfinanzausgleich: Pro und Contra
Warum zahlen, wenn der Nachbar zahlt?
Ausgleichend wirkt er schon lange nicht mehr: Seit 60 Jahren landet der Länderfinanzausgleich immer wieder vor dem Richter. Die Rechtsprechung hatte stets was auszusetzen, aber erlegte das Monstrum nicht. Jetzt geht es in die nächste, vielleicht die K.o.-Runde.
Heute reichen Hessen und Bayern ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie halten das System für ungerecht und leistungsfeindlich. Die Befürworter des Ausgleichs berufen sich hingegen darauf, dass das Grundgesetz dieses Verfahren zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland vorschreibe. Das versteht man. Allerdings: Die Angleichung, so alle maßgeblichen Grundgesetz-Kommentare, muss keinesfalls so weit gehen, dass man überall zwischen Sylt und Oberammergau genau dasselbe vorfindet. Geht auch gar nicht. Es soll nur gewährleistet sein, dass man nicht hier auf eine Wüstenei und dort auf Luxus trifft.Über dieses Ziel schießt der herrschende Länderfinanzausgleich aber weit hinaus, er konterkariert es sogar: In manchen Empfängerländern findet der Bürger mehr und kostenlose staatliche Leistungen vor als in den drei Zahlerländern. Freizeitbäder? Kitas? Moderne Stadien? Gern, der Nachbar zahlt ja.Zweifelhafte Nehmerqualitäten
Länderfinanzausgleich: Vier Stufen
1. Stufe: Verteilung zwischen Bund und Ländern
Etwa 70 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Deutschland wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Auf der ersten Stufe bekommt der Bund seinen Anteil (z.B. rund 54 Prozent des Umsatzsteueraufkommens) und der der Länder wird festgestellt.
2. Stufe: Verteilung zwischen den Ländern
In der zweiten Stufe wird der den Ländern zustehende Betrag unter den Ländern verteilt. So wird die Umsatzsteuer in erster Linie nach der Einwohnerzahl verteilt. Länder (wie Nordrhein-Westfalen), deren Finanzämter etwa wegen vieler gut verdienender Unternehmen überproportional hohe Umsatzsteuern eingenommen haben, müssen ihre Einnahmen abgeben.
3. Stufe: Länderfinanzausgleich im engeren Sinn
Erst in der dritten Stufe wird die Finanzkraft des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt. Das ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne, gegen den Hessen und Bayern klagen. Denn hier wird in dem Sinne umverteilt, dass Mittel von finanzstarken an finanzschwache Länder fließen. Man geht dabei grundsätzlich von einem gleichen Finanzbedarf je Einwohner in allen Ländern aus. Nicht nur, aber vor allem bei den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gelten Ausnahmen. Denn Stadtstaaten haben, auch wegen ihrer Servicefunktion für die Umgebung (Theater, Museen etc.), einen höheren Finanzbedarf je Einwohner. Ihre Einwohnerzahl wird deshalb im Länderfinanzausgleich fiktiv auf 135 Prozent erhöht. Fachbegriff der Bürokraten: Einwohnerveredelung oder -gewichtung.
4. Stufe: Ergänzende Bundesmittel
In einer vierten Stufe gleichen sogenannte Bundesergänzungszuweisungen noch verbliebene Unterschiede zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf eines Landes aus.
Troika aus dem Süden?
Reinhard Schlieker schreibt bei heute.de über Wirtschaftsthemen
Politisch verheddert – auch das noch
Die Klagen der Geber, so hört man aus der nordrhein-westfälischen Landesregierung, seien ja nur Wahlkampfgetöse. Mag was dran sein, aber: Irgendwo ist immer Wahlkampf. Außerdem wäre es ja nicht das Schlechteste, wenn die jeweiligen Ministerpräsidenten anlässlich der Vorwahlzeit mal an ihre eigenen Wähler/Steuerzahler denken. Die wurden in Hessen und Bayern nämlich nie gefragt, ob sie die Kindergartenversorgung der Pfalz übernehmen wollen.Länderfinanzausgleich
Die Anfänge
Schon die erste Fassung des Grundgesetzes sah in Artikel 107 vor, das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern zu verteilen. Seit April 1955 wurde die politische Absicht sozusagen mit Verfassungsrang nachgeliefert, als es in besagtem Artikel von nun an hieß: "Durch Bundesgesetz … ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen." Erstmals wurden 1950 (umgerechnet) 130 Millionen Euro umverteilt. 1995 kamen Berlin und die neuen Länder dazu.
Die Begründung
Manche Gegenden liegen abseits der Häfen und Handelswege, sind sonstwie strukturschwach oder im Gegenteil von Bodenschätzen und geographischer Lage begünstigt. Diese Nachteile und Vorteile sollen ausgeglichen werden. Letztlich, so formuliert es das Bundesfinanzministerium, solle "die Herstellung und Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden."
Die Methode
Der Finanzausgleich kümmert sich nicht darum, Unterschiede in den Lebensverhältnissen durch Investitionen zu nivellieren. Er zielt nur darauf ab, die Einnahmen der Bundesländer anzunähern. Denn die Länder selbst haben – von der Kreditaufnahme abgesehen – nur einen geringen Spielraum, ihre Steuereinnahmen autonom zu gestalten. Rund 70 Prozent der Steuereinnahmen in Deutschland rühren von Gemeinschaftssteuern her, die Bund und Ländern gemeinsam zustehen. Nur drei Prozent entfallen auf reine Ländersteuern, die aber, wie die Erbschaftssteuer, zum Teil noch bundeseinheitlich geregelt sind.
Die Zahler
Wird nur der engere Länderfinanzausgleich, die dritte Stufe, betrachtet, gehörte etwa Nordrhein-Westfalen (2012) mit 401,7 Millionen Euro zu den Nehmerländern. Bezieht man die zweite Stufe, den Umsatzsteuerausgleich, mit ein, hat NRW 2,03 Milliarden Euro gegeben.
Klar ist nur, dass Baden-Württemberg und Hessen seit 62 Jahren nie genommen, sondern immer gegeben haben. Bayern ist vom Nehmer (bis 1986) zum Geber geworden, seit 1995, als die ostdeutschen Länder dazukamen, mit namhaften Beträgen. Nordrhein-Westfalen, nach dem Krieg als Industrieland größter Geber im engeren Länderfinanzausgleich, ist zum Nehmer geworden.
Die Empfänger
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern gehörten in den 1950er Jahren zu den großen Nehmern im Länderfinanzausgleich. Bayern galt wegen seiner stark landwirtschaftlichen Prägung nach dem Krieg als strukturschwaches Nehmerland. Bremen zahlte ein. Seit 1970 aber hält Bremen die Hand offen. Hamburg hat meist kräftig eingezahlt, 2012 aber gut 21 Millionen Euro aus dem engeren Länderfinanzausgleich genommen. Das Saarland und Niedersachsen haben noch nie eingezahlt. Seit 1995 sind die neuen Länder die größten Empfänger. Das vereinte Berlin saugt seitdem fast die Hälfte aller Ausgleichszahlungen auf.
Die Summen
Die im engeren Länderfinanzausgleich umverteilte Summe stieg von (umgerechnet) 130 Millionen Euro im Jahr 1950 auf zuletzt (2012) 7,9 Milliarden Euro. Einen deutlichen Sprung nach oben machte die umverteilte Summe, als die neuen Länder einbezogen wurden: Auf (umgerechnet) 5,7 Milliarden Euro 1995 gegenüber 1,5 Milliarden Euro im Jahr zuvor.
Die Wirkung
Das hat dazu beigetragen, wie beabsichtigt, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Kritiker befürchten aber auch falsche Anreize. Die Geberländer hätten kein Interesse, ihr Steueraufkommen zu erhöhen: Es werde ja sofort an die anderen umverteilt. Und den Nehmerländern fehle der Impuls, die eigene Finanzkraft zu steigern.



