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Klage gegen Länderfinanzausgleich

"Akt politischer Notwehr"

  • Video Diskussion um Länderfinanzausgleich
  • Grafik Länderfinanzausgleich 2012
  • Video Söder: "Länderfinanzausgleich unfair!"
  • Video Länderfinanzausgleich: Pro und Contra
  • VideoDiskussion um Länderfinanzausgleich

    In der Diskussion um den Länderfinanzausgleich haben die Geberländer Bayern und Hessen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie halten das System für ungerecht und leistungsfeindlich.

    (25.03.2012)
    GrafikLänderfinanzausgleich 2012
    Infografik: Länderfinanzausgleich 2012
    VideoSöder: Länderfinanzausgleich unfair

    Hessen und Bayern wollen heute ihre Klage gegen den Länderfinanzausgleich auf den Weg bringen. Das ganze System sei unfair, sagt Bayerns Finanzminister Söder im ZDF. Berlin soll ganz aus dem Finanzausgleich herausgenommen werden. "Wir brauchen ein System des Sich-Anstrengens."

    (05.02.2013)
    VideoLänderfinanzausgleich: Pro und Contra
    (17.07.2012)

    Kurzmeldung

    • Bayern und Hessen klagen gegen Länderfinanzausgleich 13:34 25.03.2013
      Die Geberländer Bayern und Hessen haben am Montag ihre Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie halten das komplizierte Ausgleichsystem für ungerecht und leistungsfeindlich. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) sprachen von einem "Akt politischer Notwehr". Das gegenwärtige System sei ungerecht und leistungsfeindlich und müsse reformiert werden. Gespräche mit den Nehmerländern hätten keine Lösung gebracht - daher bleibe nur die Klage.

    Warum zahlen, wenn der Nachbar zahlt?

     Kommentar von Reinhard Schlieker

    Ausgleichend wirkt er schon lange nicht mehr: Seit 60 Jahren landet der Länderfinanzausgleich immer wieder vor dem Richter. Die Rechtsprechung hatte stets was auszusetzen, aber erlegte das Monstrum nicht. Jetzt geht es in die nächste, vielleicht die K.o.-Runde. 

    Heute reichen Hessen und Bayern ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie halten das System für ungerecht und leistungsfeindlich. Die Befürworter des Ausgleichs berufen sich hingegen darauf, dass das Grundgesetz dieses Verfahren zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland vorschreibe. Das versteht man. Allerdings: Die Angleichung, so alle maßgeblichen Grundgesetz-Kommentare, muss keinesfalls so weit gehen, dass man überall zwischen Sylt und Oberammergau genau dasselbe vorfindet. Geht auch gar nicht. Es soll nur gewährleistet sein, dass man nicht hier auf eine Wüstenei und dort auf Luxus trifft.

    Über dieses Ziel schießt der herrschende Länderfinanzausgleich aber weit hinaus, er konterkariert es sogar: In manchen Empfängerländern findet der Bürger mehr und kostenlose staatliche Leistungen vor als in den drei Zahlerländern. Freizeitbäder? Kitas? Moderne Stadien? Gern, der Nachbar zahlt ja.

    Zweifelhafte Nehmerqualitäten

    Länderfinanzausgleich: Vier Stufen

    1. Stufe: Verteilung zwischen Bund und Ländern

    Etwa 70 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Deutschland wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Auf der ersten Stufe bekommt der Bund seinen Anteil (z.B. rund 54 Prozent des Umsatzsteueraufkommens) und der der Länder wird festgestellt.

    2. Stufe: Verteilung zwischen den Ländern

    In der zweiten Stufe wird der den Ländern zustehende Betrag unter den Ländern verteilt. So wird die Umsatzsteuer in erster Linie nach der Einwohnerzahl verteilt. Länder (wie Nordrhein-Westfalen), deren Finanzämter etwa wegen vieler gut verdienender Unternehmen überproportional hohe Umsatzsteuern eingenommen haben, müssen ihre Einnahmen abgeben.

    3. Stufe: Länderfinanzausgleich im engeren Sinn

    Erst in der dritten Stufe wird die Finanzkraft des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt. Das ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne, gegen den Hessen und Bayern klagen. Denn hier wird in dem Sinne umverteilt, dass Mittel von finanzstarken an finanzschwache Länder fließen. Man geht dabei grundsätzlich von einem gleichen Finanzbedarf je Einwohner in allen Ländern aus. Nicht nur, aber vor allem bei den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gelten Ausnahmen. Denn Stadtstaaten haben, auch wegen ihrer Servicefunktion für die Umgebung (Theater, Museen etc.), einen höheren Finanzbedarf je Einwohner. Ihre Einwohnerzahl wird deshalb im Länderfinanzausgleich fiktiv auf 135 Prozent erhöht. Fachbegriff der Bürokraten: Einwohnerveredelung oder -gewichtung.

    4. Stufe: Ergänzende Bundesmittel

    In einer vierten Stufe gleichen sogenannte Bundesergänzungszuweisungen noch verbliebene Unterschiede zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf eines Landes aus.

    Der Zorn der Geber ist verständlich. Dabei sollte das aber nicht nur der Ärger über unbekümmerte Nehmer sein, zu denen man ja auch selbst einst gehört haben mag oder einmal gehören könnte. Vielmehr liegt es einfach in der Natur des Ganzen, dass es unökonomisch konzipiert ist (in Deutschland ist nicht einmal auszuschließen, dass genau darauf sogar noch jemand stolz ist): Der Länderfinanzausgleich setzt vollkommen falsche Anreize.

    Es geht solchen Entitäten wie Berlin beispielsweise viel besser mit den jährlichen Milliarden aus Bayern, als wenn man selbst zur Verbesserung der Lage beizutragen hätte. Denn was immer man in Berlin, Bremen oder Nordrhein-Westfalen erreicht, wird mit Entzug von Ausgleichsmitteln bestraft. Also: Ist der Haushalt ruiniert, lebt sich's besser ungeniert.

    Troika aus dem Süden?

    Reinhard Schlieker

    Reinhard Schlieker schreibt bei heute.de über Wirtschaftsthemen

    Diese Fehlkonstruktion sollte das Verfassungsgericht anmahnen. Was sich in Gesetzen wie den Hartz-IV-Regelungen als Grundsatz bewährt hat, gilt eigentlich überall: Fördern und Fordern heißt die Devise. Hinzu kommt ein Gedanke, den wir alle im Verlaufe der Euro-Finanzkrise immer wieder hervorheben, nämlich: Derjenige, der Hilfen erhält, soll selbst etwas beitragen, Bedingungen erfüllen, es besser machen. Im bürokratischen Konstruktionswirrwarr des Länderfinanzausgleichs findet sich nichts dergleichen.

    Dabei würden Hessen, Bayern und Baden-Württemberg mühelos eine Troika auf die Beine stellen, die in Rheinland-Pfalz oder Hamburg mal nach dem Rechten sieht. Dann wäre allerdings Schluss mit Nürburgring-Eskapaden und Elbphilharmonie-Idiotien. Das Jammern und Klagen wäre sicherlich herzzerreißend, aber wie bei Griechenland oder Zypern gilt: Das Geld, das ihr heute vermisst, habt ihr ja mal gehabt – nur halt eben falsch ausgegeben. Auch in selbst verschuldeter Not sollte man Hilfe bekommen, aber nicht dafür, die Not künstlich am Laufen zu halten.

    Politisch verheddert – auch das noch

    Die Klagen der Geber, so hört man aus der nordrhein-westfälischen Landesregierung, seien ja nur Wahlkampfgetöse. Mag was dran sein, aber: Irgendwo ist immer Wahlkampf. Außerdem wäre es ja nicht das Schlechteste, wenn die jeweiligen Ministerpräsidenten anlässlich der Vorwahlzeit mal an ihre eigenen Wähler/Steuerzahler denken. Die wurden in Hessen und Bayern nämlich nie gefragt, ob sie die Kindergartenversorgung der Pfalz übernehmen wollen.

    Länderfinanzausgleich

    Die Anfänge

    Schon die erste Fassung des Grundgesetzes sah in Artikel 107 vor, das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern zu verteilen. Seit April 1955 wurde die politische Absicht sozusagen mit Verfassungsrang nachgeliefert, als es in besagtem Artikel von nun an hieß: "Durch Bundesgesetz … ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen." Erstmals wurden 1950 (umgerechnet) 130 Millionen Euro umverteilt. 1995 kamen Berlin und die neuen Länder dazu.

    Die Begründung

    Manche Gegenden liegen abseits der Häfen und Handelswege, sind sonstwie strukturschwach oder im Gegenteil von Bodenschätzen und geographischer Lage begünstigt. Diese Nachteile und Vorteile sollen ausgeglichen werden. Letztlich, so formuliert es das Bundesfinanzministerium, solle "die Herstellung und Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden."

    Die Methode

    Der Finanzausgleich kümmert sich nicht darum, Unterschiede in den Lebensverhältnissen durch Investitionen zu nivellieren. Er zielt nur darauf ab, die Einnahmen der Bundesländer anzunähern. Denn die Länder selbst haben – von der Kreditaufnahme abgesehen – nur einen geringen Spielraum, ihre Steuereinnahmen autonom zu gestalten. Rund 70 Prozent der Steuereinnahmen in Deutschland rühren von Gemeinschaftssteuern her, die Bund und Ländern gemeinsam zustehen. Nur drei Prozent entfallen auf reine Ländersteuern, die aber, wie die Erbschaftssteuer, zum Teil noch bundeseinheitlich geregelt sind.

    Die Zahler

    Wird nur der engere Länderfinanzausgleich, die dritte Stufe, betrachtet, gehörte etwa Nordrhein-Westfalen (2012) mit 401,7 Millionen Euro zu den Nehmerländern. Bezieht man die zweite Stufe, den Umsatzsteuerausgleich, mit ein, hat NRW 2,03 Milliarden Euro gegeben.

    Klar ist nur, dass Baden-Württemberg und Hessen seit 62 Jahren nie genommen, sondern immer gegeben haben. Bayern ist vom Nehmer (bis 1986) zum Geber geworden, seit 1995, als die ostdeutschen Länder dazukamen, mit namhaften Beträgen. Nordrhein-Westfalen, nach dem Krieg als Industrieland größter Geber im engeren Länderfinanzausgleich, ist zum Nehmer geworden.

    Die Empfänger

    Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern gehörten in den 1950er Jahren zu den großen Nehmern im Länderfinanzausgleich. Bayern galt wegen seiner stark landwirtschaftlichen Prägung nach dem Krieg als strukturschwaches Nehmerland. Bremen zahlte ein. Seit 1970 aber hält Bremen die Hand offen. Hamburg hat meist kräftig eingezahlt, 2012 aber gut 21 Millionen Euro aus dem engeren Länderfinanzausgleich genommen. Das Saarland und Niedersachsen haben noch nie eingezahlt. Seit 1995 sind die neuen Länder die größten Empfänger. Das vereinte Berlin saugt seitdem fast die Hälfte aller Ausgleichszahlungen auf.

    Die Summen

    Die im engeren Länderfinanzausgleich umverteilte Summe stieg von (umgerechnet) 130 Millionen Euro im Jahr 1950 auf zuletzt (2012) 7,9 Milliarden Euro. Einen deutlichen Sprung nach oben machte die umverteilte Summe, als die neuen Länder einbezogen wurden: Auf (umgerechnet) 5,7 Milliarden Euro 1995 gegenüber 1,5 Milliarden Euro im Jahr zuvor.

    Die Wirkung

    Das hat dazu beigetragen, wie beabsichtigt, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Kritiker befürchten aber auch falsche Anreize. Die Geberländer hätten kein Interesse, ihr Steueraufkommen zu erhöhen: Es werde ja sofort an die anderen umverteilt. Und den Nehmerländern fehle der Impuls, die eigene Finanzkraft zu steigern.

    Ganz schwierig die Lage der Stuttgarter: Die hätten auch Grund zur Klage, aber die grün-rote Landesregierung fühlt sich unwohl mit dem Gedanken – was ganz gewiss nichts mit der politischen Konstellation zu tun hat. Oder? Wenn der hessische Ministerpräsident es als Teil seines Amtseids sieht, für seine Bürger gegen den Länderfinanzausgleich vorzugehen, wäre es da nicht auch die Pflicht des Baden-Württembergers? Also, politisch verheddert ist das Ganze natürlich auch noch. Ein weiterer Grund, die Angleichung der Lebensverhältnisse auf eine neue, fundierte, ja, und auch ökonomisch sinnvolle Basis zu stellen zum Wohle aller. Das hat allerdings in 60 Jahren weder mit der Politik noch mit dem Bundesverfassungsgericht geklappt. Die Not war nicht da.

    Es wäre also nur konstruktiv, wenn Karlsruhe den ganzen Länderfinanzausgleich komplett kippen würde und die Politik von Grund auf etwas Neues schaffen müsste. Vielleicht ein so geniales Hilfsprogramm, dass es als deutscher Exportschlager taugt? Interessenten wachsen in Europa ja ständig nach.

    25.03.2013
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