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21.05.2013

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merkzettel

Abmahnungen und Telefonterror

Anti-Abzock-Gesetz: Verbraucherschützer skeptisch

  • Video Besserer Schutz vor Abzocke
  • Video Terror am Telefon
  • Video Dreister Telefonbetrug
  • Video Downloads: Haften Eltern?
  • VideoBesserer Schutz vor Abzocke

    Neues Gesetz für besseren Schutz vor Inkasso-Firmen und Massenabmahnungen: Die Musikindustrie sieht das kritisch.

    (30.01.2013)
    VideoTerror am Telefon

    Wenn dubiose Abzocker am Telefon mit Gewinnen locken, dann werden viele schwach.

    (18.12.2012)
    VideoDreister Telefonbetrug

    Statt Auto-Gewinn Telefonterror und Morddrohungen

    (19.12.2012)
    VideoDownloads: Haften Eltern?

    Teenager Lennart lädt Musik auf Tauschbörsen herunter. Die Folge: über 5.000 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten.

    (15.11.2012)

    Horrende Abmahn-Gebüren, nie abgeschlossene Gewinnspielverträge, dubiose Inkasso-Methoden - die Regierung will dem einen Riegel vorschieben. Verbraucherschützern und Opposition sind die Koalitionspläne aber zu halbherzig. 

    Der Gesetzentwurf der Koalition zum Schutz vor Abzocke am Telefon und im Internet geht Verbraucherschützern nicht weit genug. Im Gegenteil: "Bei überzogenen Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen höhlen unklare Begrifflichkeiten den Verbraucherschutz weiter aus", mahnt Gerd Billen, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Er stellt infrage, ob mit dem Entwurf überzogene Abmahn-Kosten gedeckelt werden könnten. Erfreulich sei aber, dass viele Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung und unseriöses Inkasso die Forderungen der Verbraucherschützer aufgriffen, sagte Billen.

    Deckel für Abmahngebühren
    Hintergrund: Die Koalition hat sich auf ein Paket zum Schutz der Verbraucher vor Abzocke geeinigt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Demnach sollen am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam sein, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Zudem will der Gesetzgeber die Bürger stärker vor dubiosen Methoden einiger Inkasso-Firmen schützen. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisieren die Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren zustande gekommen sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.

    Eindämmen will die Koalition auch teure Abmahnungen: Demnach sollen beim erstmaligen Verstoß gegen das Urheberrecht die Anwälte dem Beschuldigten nicht mehr als 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Dabei gehe es beispielsweise um illegales Herunterladen von Liedern aus dem Internet. Ziel sei es, denjenigen einen Riegel vorzuschieben, die aus überzogenen Abmahnungen ein Geschäftsmodell gemacht hätten. Auch Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße wie falsche Angaben im Impressum oder falsche technische Angaben sollten begrenzt werden, sagte die Ministerin.

    Anti-Abzock-Gesetz: Darum geht's

    Telefonwerbung

    Nach den Plänen des Justizministeriums sollen solche telefonisch angebotenen Verträge künftig nur gültig sein, wenn sie danach per E-Mail oder Fax schriftlich abgeschlossen werden. Unerlaubte Telefonwerbung soll mit bis zu 300.000 Euro statt zuvor 50.000 Euro geahndet werden. Verbraucherschützer bemängeln jedoch, dass sich die Regel der schriftlichen Bestätigung nur auf Glücksspielangebote beziehe. Sie sollte aber auch für andere Verträge gelten, fordern sie.

    Unseriöses Inkasso

    Schon lange prangern Verbraucherschützer unseriöse Praktiken bei einigen Inkassounternehmen an. Von 4.000 Beschwerden über solche Firmen waren 99 Prozent berechtigt, stellte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Ende 2011 fest. In rund der Hälfte der ausgewerteten Fälle verlangten Inkassounternehmen "nicht nachvollziehbare Gebühren, Auslagen oder Zinsen", berichten die Verbraucherzentralen.

    Das Justizministerium will Inkassounternehmen künftig verpflichten, auf Anfrage genau zu erklären, wie die Forderung und mögliche Gebühren zustande gekommen sind. Zudem sollen sie strenger überwacht werden

    Abmahnungen

    Einige Anwälte haben Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen als Geschäftsmodell entdeckt, beklagen Politiker und Verbraucherschützer. Dabei geht es meist um illegal heruntergeladene Musik, Filme oder Computerprogramme. Die Höhe der Abmahnung bemisst sich bisher an dem festgestellten Streitwert und kann durchaus mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro betragen. Eben dieser Streitwert soll jetzt begrenzt werden.

    Damit sollen Anwälte privaten Nutzer bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Wer wiederholt abgemahnt wird oder für gewerbliche Zwecke Inhalte tauscht und herunterlädt, muss weiter mit hohen Gebühren rechnen.

    Das sagen Verbraucherschützer

    Verbraucherschützern halten 155 Euro noch für zu teuer: Abmahngebühren für Privatnutzer sollten auf weniger als 100 Euro beschränkt werden, forderte der Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverbands, Gerd Biller. Außerdem sei die Trennung zwischen gewerblicher und privater Urheberrechtsverletzung bei Downloads im Netz.

    So bewerteten Gerichte das Hochladen von Musik in Online-Tauschbörsen als gewerblich, obwohl die Nutzer dadurch meist kein Geld verdienen. Allerdings werden Musik und Filme in Tauschbörsen zumeist auf einen Schlag Hunderten oder Tausenden Nutzern zugänglich gemacht. Biller forderte, dass die private Nutzung von Inhalten allgemein neu geregelt wird und so mehr Sicherheit für Verbraucher entsteht.

    "Kniefall vor der Abmahnindustrie"
    Verbraucherschützer Billen moniert indes, die Abmahn-Gebühren hätten bereits bei hundert Euro gedeckelt werden sollen. Außerdem greife die Beschränkung einer schriftlichen Kaufbestätigung für Glücksspiele zu kurz: Verbrauchern würden am Telefon auch andere Sachen untergeschoben. Entsprechend sollten nicht nur Glücksspielverträge immer erst schriftlich bestätigt werden müssen, fordert er. Das Gesetz sei "nun wirklich überfällig".

    SPD-Verbraucherpolitikerin Elvira Drobinski-Weiß sprach von einem "Kniefall vor der Abmahnindustrie". Spezialisierte Anwälte erstellten Abmahnungen oft quasi  automatisiert und hätten somit selbst nur geringe Kosten. Eine Obergrenze von weniger als 100 Euro für Abmahn-Gebühren wäre daher ein "angemessener Kompromiss" gewesen, so Drobinski-Weiß.

    Massenhaft Abmahnungen
    Das Verbraucherschutzministerium dagegen begrüßte den Gesetzentwurf als wichtige Maßnahme. In Regierungskreisen hieß es, zwar wären weitergehende Regelungen in dem Gesetzentwurf wünschenswert gewesen. Diese hätten sich aber in den Koalitionsfraktionen nicht durchsetzen lassen. Am 6. Februar will das Kabinett den Entwurf beschließen, in Kraft treten soll er spätestens kommenden Herbst.


    Nach Angaben der Verbraucherschutz-Zentralen mahnen Inkasso-Unternehmen Verbraucher massenhaft ab. Nach einer Umfrage aus dem vergangenen Jahr sollen demnach rund 4,3 Millionen Menschen zu Zahlungen aufgefordert worden sein. Den Betroffenen sind dabei nach Schätzungen der Zentralen Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro entstanden.

    Achtung: Zitat!

    Urheberrecht: Hier wird's teuer

    WISO plus vom 11.9.2012

    30.01.2013, Quelle: reuters, dpa
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