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Neues Atomgesetz

Atommüll-Export: Drohung oder Hintertür?

  • Bild Suche nach der Endlager-Lösung
  • Video Altmaier stoppt Gorleben-Erkundung
  • Video Französisches Endlager für Atommüll
  • Video ZDFzoom: Unter Strom
  • BildSuche nach der Endlager-Lösung
    Bergleute / Quelle: dpa
    (Quelle: dpa)
    VideoAltmaier stoppt Gorleben-Erkundung

    Die Bundesregierung will vorerst nicht weiter prüfen, ob sich der Salzstock Gorleben als Atommüllendlager eignet. Umweltminister Altmaier verkündete den Erkundungsstopp bis nach der Bundestagswahl.

    (04.01.2013)
    VideoFranzösisches Endlager für Atommüll

    500 Meter tief unter dem lothringischen Ort Bure erkundet Frankreich die Möglichkeit eines Atommüllendlagers. Der Bau soll bald beginnen, 2025 sollen die ersten Abfälle eingelagert werden.

    (04.01.2013 Quelle: ZDF)
    VideoZDFzoom: Unter Strom

    Das hat noch kein Industrieland gewagt: Die komplette Energieerzeugung wird umgestellt auf grünen Strom. Ein Experiment mit ungewissem Ausgang.

    (20.06.2012)

    Sie müssen, aber sie wollen gar nicht: Die Bundesregierung ändert auf Druck der EU das Atomgesetz. Damit könnte künftig Atommüll ins Ausland exportiert werden. Das will niemand, heißt es. Umweltschützer zweifeln: Ein Druckmittel im Endlager-Streit? 

    Links
    Altmaier: Nie wieder Atomkraft

    Die Bundesregierung versteht die Aufregung nicht. Weil sie eine EU-Richtlinie vom Juli 2011 in nationales Recht umsetzen muss, hat sie eine Novelle des Atomgesetzes vorgelegt. Demnach wird ein neuer Paragraf 3a im Atomgesetz eingefügt, der die "Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung" regeln soll. Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, der mehreren Medien vorliegt. Im Klartext: Atommüll-Exporte ins Ausland wären demnach möglich, wenn es ein bilaterales Abkommen über eine sichere Endlagerung in dem Land gibt. Die deutsche Verantwortung für den hierzulande produzierten Atommüll bestehe aber "weiter unverändert und hundertprozentig fort", betont Regierungssprecher Steffen Seibert. Weil auch der Paragraf 9a, der dies vorschreibt, bestehen bleibt, sei doch "alles klar gesagt", so Seibert. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) reagierte heftiger:  "Das ist der größte Unsinn, den ich jemals gehört habe. Es gibt keinerlei Änderung der deutschen Politik, schon gar nicht mit mir als Umweltminister."

    Umwelthilfe: Schwarz-Gelb kündigt jahrelangen Konsens auf

    Umweltschützer bezweifeln das. Denn wenn man den Müll-Export nicht will, dann hätte man das doch auch ins Gesetz reinschreiben können. Oder sich - wie etwa beim Thema Vorratsdatenspeicherung - weigern können, die EU-Richtlinie umzusetzen. "Die Bundesregierung rüttelt, ohne dies öffentlich zu thematisieren, an dem bei allen Auseinandersetzungen um die Atomenergie in Deutschland immer wieder bestätigten Konsens, wonach der hoch radioaktive Atommüll, der in deutschen Atomkraftwerken entsteht, auch in Deutschland zu entsorgen sei", sagt Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

    Die Juristin der Organisation, Cornelia Ziehm, findet, dass die EU-Richtlinie einen Vorrang der Inlandsendlagerung wolle. Die Regierung gehe aber darüber hinaus. Es gebe keinen erkennbaren Grund, die Auslandsendlagerung "praktische im Handstreich gleichberechtigt neben die Inlandsendlagerung zu stellen", kritisierte Ziehm. Greenpeace-Atomexperte Tobias Münchmeyer sieht das ähnlich: "Altmaier lüftet den Deckel des russischen Atomklos."

    Druckmittel bei der Suche nach Endlager?

    "Zur Not steht eine Endlagerung im Ausland - etwa in Russland", könnte die Drohung lauten, wenn die Parteien sich auf einen Standort nicht einigen können, vermutet Spielmann. Denn die Gespräche mit der Opposition und den Bundesländern über einen überparteilichen Konsens für eine neue, bundesweite Endlagersuche sollen nach der Niedersachsen-Wahl ab Anfang Februar wieder aufgenommen werden. Bundesumweltminister Altmaier hält den einst noch von der rot-grünen Bundesregierung versprochene Termin für ein nationales Atommüll-Endlager im Jahr 2030 für realistisch. "Das Datum ist zu halten, wenn wir vor der Bundestagswahl ein Gesetz hinbekommen", sagte er der "Leipziger Volkszeitung". Nach der Wahl in Niedersachsen und noch vor Ostern müssten die Entscheidungen fallen. "Dann muss der Sack zugemacht werden."

    Streit gibt es unter anderem darum, wie mit dem seit 1977 als einzige Option im Fokus stehenden Salzstock Gorleben umgegangen werden soll. Er soll im Topf bleiben, SPD und Grüne fordern aber strenge Kriterien, damit der aus ihrer Sicht zu unsichere Standort bei einem Vergleich mit anderen Optionen rasch rausfallen kann. Altmaier zufolge habe die bisherige Endlagersuche darunter gelitten, dass sie in den vergangenen 30 Jahren im Streit der Parteien erfolgt sei. "Wir wollen gemeinsam und wir wollen bundesweit suchen. Es soll kein Standort privilegiert, aber auch kein Standort ausgeschlossen werden." Altmaier warnte die Atomwirtschaft vor Drohungen im Zusammenhang mit dem verfügten Erkundungsstopp für Gorleben. Dort sind bereits 1,6 Milliarden Euro in die Erkundung geflossen, überwiegend von der Atomwirtschaft.

    "Das Zeug muss ja irgendwo hin"

    Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, keine ergebnisoffene Suche nach einem Endlager - Stichwort "weiße Karte" - zu wollen.  "Sie wollen ein nachträgliches Gorleben-Legalisierungsgesetz", hatte Mitte Dezember Spitzenkandidat Jürgen Trittin spekuliert. Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, hatte vorgeschlagen, eine Ethik-Kommission mit der Suche zu beauftragen, um einen gesamtgesellschaften Konsens zu erzielen. Taktik aus Wahlkampfgründen sei unangemessen: "Das Zeug muss ja irgendwo hin."

    Wohin mit dem Atommüll?

    Die EU-Richtlinie

    Bereits im Juli 2011 hatte sich die EU auf eine neue Richtlinie zur Endlagerung des Atommülls verständigt. Darin steht der jetzt diskutierte Passus, der den Export von Atommüll in ein anderes Land - in und außerhalb der EU -  grundsätzlich erlaubt: "Werden radioaktive Abfälle oder abgebrannte Brennelemente zur Bearbeitung oder Wiederaufarbeitung in einen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat verbracht, so verbleibt die abschließende Verantwortung für die sichere und verantwortungsvolle Endlagerung dieses Materials ( ...) bei dem Mitgliedstaat oder Drittstaat, aus dem das radioaktive Material versandt wurde." Vorrang soll jedoch die Endlagerung vor Ort haben und nicht das Prinzip gelten "Aus den Augen aus dem Sinn": Jeder Mitgliedstaat hat „die abschließende Verantwortung für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die in seinem Hoheitsgebiet entstanden sind“.

    Diskussionsstoff bis 2015

    Die Richtlinie schreibt vor, dass sie bis 2015 in den EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. Sie zwingt die Länder dazu, die Entsorgung abgebrannter Brennelemente klar zu regeln – inklusive Bestandsaufnahme des Umfangs des Abfalls und klarer Konzepte, wo und wie und zu welchen Kosten dieser genau entsorgt werden soll. Die EU-Kommission prüft die Programm und kann Änderungen verlangen. Sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament hatten 2011 für ein vollständiges Ausfuhrverbot von Atommüll plädiert. Die EU-Minister entschieden sich dagegen – verankerten dafür aber Auflagen wie zum Beispiel, dass das Drittland bereits eine Anlage zur Entsorgung haben muss – „mit hohem Sicherheitsstandard“, den EU-Bestimmungen ähnlich. Außerdem werden geologische Bedingungen gestellt. Vor allem osteuropäische Länder und Großbritannien fürchteten, diese nicht erfüllen zu können und bestanden deswegen auf die Exportmöglichkeit. Der Atommüllexport in afrikanische, karibische, pazifische Länder und in die Antarktis ist durch eine ältere EU-Richtlinie ausgeschlossen.

    Der "Wanderpokal" Gorleben

    Das Ziel von EU-Energiekommissar Günther Oettinger war 2011, die Bundesregierung zur Lösung des Endlager-Streits zu zwingen. Bislang werde das Thema Gorleben, wo derzeit der hochradioaktive Müll lagert,  „wie ein Wanderpokal“ von Bundesregierung zu Bundesregierung weitergereicht. Und das ist auch anderthalb Jahre danach das Problem: Das Endlagersuchgesetz, das endgültig einen Standort festlegen soll, wurde ausgesetzt, verschoben – erst verschleppte das Verfahren Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) wegen des Wahlkampfes in Nordrhein-Westfalen, nun soll es aus dem Niedersachsen-Wahlkampf rausgehalten werden. Bis Ostern sol nun ein Gesetzentwurf, abgestimmt mit den Bundesländern und der Opposition, vorliegen. „Es gibt den ehrlichen und tatsächlichen Willen, die Endlagerfrage noch vor der Bundestagswahl zu einer gemeinsamen gesetzlichen Regelung zuzuführen“, sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) Ende November.

    Wo der Atommüll zurzeit lagert

    Die Endlagerung des Atommülls ist im Atomgesetz geregelt. Demnach gilt: Wer mit Kernbrennstoffen handelt, muss sich auch um die Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Anlagenteile kümmern. Das betrifft nicht nur Betreiber von Atomkraftwerken zur Energiegewinnung. Radioaktives Material wird auch in der Forschung, Medizin und Industrie eingesetzt. Erst einmal wird der Müll an verschiedenen Standorten gesammelt. Zwölf sogenannte dezentrale Zwischenlager bei den Akw-Standorten gibt es derzeit. Der Abfall von Medizin, Technik und Forschung landet in den Landessammelstellen – elf gibt es bundesweit. Die Industrie hat zusätzlich Lager in Lingen, Hanau und Karlstein; Forschungseinrichtungen in Braunschweig, München, Geesthacht, Jülich, Karlsruhe, Berlin und Rossendorf.

    Nun ist es laut Gesetz Aufgabe des Staates, für die Endlagerung zu sorgen. Dabei wird zwischen hoch radioaktiven und schwächer aktiven Abfällen unterschieden. Für die hoch radioaktiven gibt es noch kein Endlager – ein Standort soll noch bis zur Bundestagswahl gefunden werden. Dieser Müll lagert derzeit bei den Kernkraftwerken – oder in den zentralen, teils maroden Zwischenlagern Gorleben und Ahaus oder Esenshamm, Mitterteich und Rubenow/Greifswald. Schwach- und mittelaktive Abfälle kommen ins Endlager Morsleben, das aus DDR-Zeiten stammt, und künftig in den Schacht Konrad in Salzgitter. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz fällt nach der Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke 29.000 m³ hoch radioaktiver Müll in Deutschland an.

    04.01.2013, Quelle: afp, dap, ZDF
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