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Doppelte Staatsbürgerschaft
Bosbach: FDP tut sich keinen Gefallen
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Deutscher und türkischer Pass gleichzeitig – die FDP will mehr doppelte Staatsbürgerschaften zulassen. Das erstaunt die CDU. Eine Änderung des jetzigen Modells sei mit ihr nicht drin – weder vor noch nach der Wahl, sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach heute.de.
Lange war es ruhig gewesen um ein Thema, das noch vor Jahren für viel Aufregung gesorgt hatte: die doppelte Staatsbürgerschaft. Jetzt versucht die FDP, es wieder sanft in den Wahlkampf zu ziehen. Konkret geht es um Kinder ausländischer Eltern, die sich spätestens mit 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Das bringt vor allem Kinder türkischer Einwanderer häufig in Gewissenskonflikte. "Die Optionslösung gehört auf den Prüfstand, wenn es dazu führt, dass sich Menschen von Deutschland abwenden", hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei "Spiegel Online" gefordert. Sie verlangte eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und eine "rechtlich breitere Basis" der doppelten Staatsangehörigkeit.Beifall von der OppositionDen ersten Stich hatte zuvor Markus Löning (FDP), Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, gesetzt. Er hatte es als "schwer auszuhalten" bezeichnet, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft ungleich behandelt würden. Türken, die in Deutschland aufgewachsen sind, seien momentan schlechter gestellt als ein Urenkel von deutschen Einwanderern in Argentinien. Beifall bekommt die FDP dafür von der Opposition – doch der Koaltionspartner Union ist überrascht.Die doppelte Staatsbürgerschaft
Die Rechtslage
Das Staatsbürgerschaftsrecht sieht ein Optionsrecht vor, das seit dem Jahr 2000 gilt. Kinder ausländischer Eltern haben in der Regel die doppelte Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt – also die deutsche und die der Eltern. Mit 18 Jahren müssen sich die Kinder für eine Staatsbürgerschaft entscheiden: Bis zum Ablauf des 23. Lebensjahres müssen sie nachweisen, dass sie die ausländische aufgegeben haben. Sonst verlieren sie die deutsche. Wenn ein Elternteil EU-Bürger ist, können die Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Sie müssen aber einen so genannten Beibehaltungsantrag stellen. Wenn die Eltern bereits eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, geben sie diese an die Kinder weiter.
Die Praxis
Nach einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von 2011 entscheiden sich 88 Prozent der Kinder ausländischer Eltern für die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein hoher Anteil der 18-Jährigen mit türkischem oder anderem Migrationshintergrund reagiert jedoch erst einmal nicht auf das Schreiben der Behörden, sich zu entscheiden. Als Gründe gaben sie laut der Studie an, dass sie auf eine Gesetzesänderung hoffen oder dass das Herkunftsland der Eltern der EU beitritt, zum Beispiel Kroatien.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes behielten 2011 von 106.897 eingebürgerten Menschen gut die Hälfte ihren alten Pass. Neben Bürgern aus EU-Staaten war das auch für Marokkaner und Iraner der Fall, weil die Ländern sich weigern, ihre Bürger aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen.
Der Hintergrund
Die doppelte Staatsbürgerschaft war zwischen den Parteien heftig umstritten. 1999 wollten SPD und Grüne sie generell zulassen. Rot-Grün verlor aber die Mehrheit im Bundesrat, nachdem der CDU-Politiker Roland Koch nach einer Anti-Doppelpass-Kampagne die Landtagswahlen in Hessen gewonnen hatte. Mit Hilfe der FDP-Stimmen kam das neue Gesetz mit dem Optionsmodell zu Stande.



