- Mainz
- Aachen
- Angermünde
- Arkona
- Augsburg
- Bad Salzuflen
- Bamberg
- Berlin
- Bonn
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Chieming
- Cottbus
- Cuxhaven
- Dortmund
- Dresden
- Düsseldorf
- Eisenach
- Emden
- Erfurt
- Essen
- Frankfurt/Main
- Freiburg
- Freudenstadt
- Garmisch-Partenkirchen
- Gera
- Gießen
- Glücksburg
- Görlitz
- Göttingen
- Greifswald
- Gütersloh
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Helgoland
- Hof
- Kalkar
- Karlsruhe
- Kassel
- Kempten
- Kiel
- Köln
- Konstanz
- Landsberg
- Leipzig
- List/Sylt
- Lübeck
- Lüdenscheid
- Magdeburg
- Mannheim
- Mühldorf
- München
- Münster
- Neuburg/Donau
- Norderney
- Nürnberg
- Oberstdorf
- Öhringen
- Passau
- Plauen
- Potsdam
- Putbus
- Regensburg
- Rostock-Warnemünde
- Saarbrücken
- Schleswig
- Schwerin
- Seehausen
- Straubing
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Waren
- Weiden
- Westermarkelsdorf
- Wiesbaden
- Wittenberg
- Würzburg
Kampf gegen Rechts
Bundesregierung will eigenen NPD-Verbotsantrag
BildAnlauf für NPD-Verbotsantrag
VideoNPD-Aussteiger sprechen über Partei
VideoPolitbarometer: Deutsche für Verbot
VideoBundesländer wollen NPD-Verbot
Es könnte der nächste Schwenk der Kanzlerin werden: Merkel erwägt nach ZDF-Informationen einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich plädiert dafür, heißt es aus CSU-Kreisen.
Die Bundesregierung soll nach dem Willen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor dem Verfassungsgericht einen eigenen Antrag zum Verbot der rechtsextremen NPD stellen. Dies erfuhr das ZDF-Hauptstadtstudio. Am Rande ihres Türkei-Besuches sagte Merkel dazu am Montag, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Das werde bis Ende März passieren. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat ebenfalls für einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundes plädiert. Nach dem Antrag der Länder müsse der Bund "nun auf dieser Bühne mitspielen und daher einen eigenen Antrag stellen", sagte Friedrich am Montagabend in der Sitzung der CSU-Landesgruppe in Berlin, wie Teilnehmer berichteten.Mitte Dezember hatte der Bundesrat ein Verbotsverfahren beschlossen, Bundestag und Bundesregierung ließen bislang offen, ob sie selbst ebenfalls Klage einreichen wollen. Nach Einschätzung des ZDF-Hauptstadtstudios wird jedoch auch der Bundestag einen eigenen Antrag stellen, so dass dies dann alle drei Verfassungsorgane machen. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert.Konfliktthemen werden abgeräumt Im politischen Berlin wurde aufmerksam registriert, dass die Kanzlerin mit Blick auf die Bundestagswahl im September nach Mindestlohn und Homo-Ehe nun offensichtlich das nächste Konfliktthema der schwarz-gelben Koalition abräumen wolle. Merkels Koalitionspartner FDP ist in Sachen NPD-Verbot jedoch unverändert zurückhaltend. "Unsere Skepsis ist nach wie vor groß", hieß es in der Parteispitze. Der Berliner "Tagesspiegel" berichtete, Merkel wolle die Liberalen noch von ihrem Vorhaben überzeugen.Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht seit langem keinen Hehl daraus, dass sie erhebliche rechtliche Bedenken sieht. "Wenn ein NPD-Verbotsantrag keinen Erfolg hätte, wäre das für die NPD ein PR-Erfolg ohnegleichen", sagte ihr Sprecher. Belastendes Material vom Verfassungsschutz Merkel verweist nach dpa-Informationen darauf, dass die Länderkammer belastendes Material gegen die NPD nutzen werde, das zu mehr als der Hälfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stamme. Das BfV hatte die Materialsammlung im vergangenen Jahr erstellt. Die NPD stellte davon Unterlagen kürzlich ins Netz.Fragen des Bundesverfassungsgerichts zu Details, die das Bundesamt präsentiert hat, könnten die Länder nicht beantworten, laute Merkels Argumentation, schrieb der "Tagesspiegel". Auch wolle die Kanzlerin verhindern, dass SPD, Grüne und Linke der Regierung im Bundestagswahlkampf vorhalten, sie schütze durch ihr Zögern die NPD vor einem Verbot.Beim Umdenken Merkels sollen zudem juristische Probleme eine Rolle spielen. Die Bundesregierung wolle nicht darauf verzichten, mit einem eigenen Antrag auch rechtlich Herr des Verfahrens zu sein - dies sei besonders wegen der hohen BfV-Anteile an der Materialsammlung wichtig.


