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Religiöse Rituale
Bundestag: Beschneidung bleibt erlaubt
Video"Gesetz erlaubt weiter Beschneidungen"
Video"Beschneidung nicht gegen Kindeswillen"
VideoKinderarzt: "Gegen Beschneidung"
InteraktivParlameter
Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen bleibt in Deutschland erlaubt. Nach langen hitzigen Debatten beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ein solcher Eingriff auch in Zukunft zulässig ist - vorausgesetzt, er wird "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt".
"Nach den Regeln der ärztlichen Kunst" bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider. Laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und anderen führenden Politikern aller Parteien bedeutet das Gesetz eine Rückkehr zur Normalität. Einige Abgeordnete beklagten dagegen einen Rückschlag für die Kinderrechte in Deutschland.Deutliche Mehrheit für BeschneidungAuslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen, bei denen die Beschneidung zur Religion gehört.
Die Bundesregierung brachte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf auf den Weg, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dieser bekam nun eine deutliche Mehrheit im Parlament: 434 Parlamentarier votierten dafür, 100 dagegen, 46 enthielten sich. Auch Abgeordnete der Opposition trugen den Regierungsvorschlag mit.
Änderungsanträge erfolglosAbgelehnt wurde ein alternativer Gesetzentwurf, den 66 Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen eingebracht hatten. Sie wollten Beschneidungen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben. Zudem sollte nach ihrem Willen nur ein Arzt beschneiden dürfen.Auch einige Änderungsanträge blieben erfolglos: Mehrere Parlamentarier hatten durchsetzen wollen, dass eine Rechtsverordnung Mindeststandards für die Schmerzbehandlung und die Ausbildung von Beschneidern regelt. Auch zur Frist für einen Eingriff durch Nicht-Ärzte hatte es alternative Vorschläge gegeben.Der Bundesrat soll bereits am Freitag über das Gesetz abstimmen. Eine Blockade ist dort nicht zu erwarten.Zentralrat zufrieden - Verbände protestierenDer Zentralrat der Juden wertete die Entscheidung als wichtiges politisches Signal. Präsident Dieter Graumann sagte: "Das bedeutet, dass jüdisches und muslimisches Leben hier willkommen ist." Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz sprach dagegen von "gesetzlichem Unrecht". Der Entwurf ignoriere die schweren gesundheitlichen Risiken des Eingriffs. Ein Bündnis von Organisationen - darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe - sprach von einem schwarzen Tag für die Kinderrechte.



