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Nach Verfassungsgerichtsurteil

CDU diskutiert Kurswechsel bei Homo-Ehe

  • Bild Homosexuelles Paar mit Kind
  • Video Rechte homosexueller Paare gestärkt
  • Video Debatte: Homoehe spaltet Frankreich
  • BildHomosexuelles Paar mit Kind
    Homosexuelles Paar mit Kind auf einer Parkbank
    VideoRechte homosexueller Paare gestärkt

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Lebenspartner dürfen nun auch das adoptierte Kind des anderen annehmen.

    (19.02.2013)
    VideoDebatte: Homoehe spaltet Frankreich

    Es ist eine hitzige Debatte, die in Frankreich über die gleichgeschlechtliche Ehe geführt wird. Die halbe Nation ist dagegen. Doch die Nationalversammlung hat nun mit klarer Mehrheit dafür gestimmt.

    (12.02.2013)

    In der CDU wird die nächste konservative Überzeugung in Frage gestellt: Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, will nach einem Zeitungsbericht die Lebenspartnerschaft Homosexueller der Ehe gleichsetzen. Die liberale Justizministerin hat schon einen Gesetzentwurf in der Tasche, und auch FDP-Chef Rösler frohlockt: "Dafür haben wir Liberale lange gekämpft." 

    Homosexuelles Paar mit Tochter / Quelle: dpa

    Ehegattensplitting als letzte Bastion: So sieht es Rechtsprofessor Jörg Benedict im heute.de-Interview

    Die Union diskutiert einen Kurswechsel bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), sagte der "Süddeutschen Zeitung" zum parteiintern heftig umstrittenen Thema "Homo-Ehe": Angesichts "der klaren Tendenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollten wir jetzt möglichst rasch handeln und die erforderliche verfassungsrechtliche Gleichstellung auch durchführen". Sowohl Finanzminister Wolfgang Schäuble als auch Fraktionschef Volker
    Kauder betonten, die Regierung werde auch prüfen, ob eine Neuregelung für gleichgeschlechtliche Paare beim Ehegattensplitting nötig sei. Am Montag berät die Unionsfraktion das Thema.

    Steuerliche Gleichbehandlung

    "Wie wir das genau machen, prüfen wir jetzt innerhalb der Fraktion und dann in der Koalition", kündigte Grosse-Brömer an. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich bislang im Einklang mit der Mehrheit ihrer Partei gegen eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit verheirateten Männern und Frauen gestellt. Beim CDU-Bundesparteitag im Dezember in Hannover war die Mehrheit der
    Delegierten noch beim Nein geblieben. In den vergangenen Jahren war die Partei bereits bei der Atomkraft und der Wehrpflicht von alten Grundüberzeugungen abgerückt, auch der lange Zeit strikt abgelehnte Mindestlohn ist parteiintern in der Diskussion.

    Homosexuelle Paare beklagen, dass sie vor allem beim Ehegattensplitting weiterhin benachteiligt werden. Dabei geht es um gleiche Steuervorteile für homosexuelle Paare wie für Eheleute. Sowohl die Oppositionsfraktionen als auch der Koalitionspartner FDP fordern seit langem eine Gleichbehandlung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht in dieser Woche war auch in der Union der Ruf nach völliger Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften immer lauter geworden.

    Homo-Ehe in Europa

    Deutschland

    2001 hat Rot-Grün die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Etwa 23.000 Paare lebten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2010 als eingetragene Lebenspartner. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter. Im Einkommensteuerrecht gibt es noch Unterschiede zur Ehe zwischen Mann und Frau.

    Frankreich

    In Frankreich hat das Parlament im Februar 2013 ein Gesetz verabschiedet, dass homosexuellen Paaren künftig Heirat und Adoption erlauben soll. Die Nationalversammlung stimmte im April in zweiter Lesung mit deutlicher Mehrheit für das Gesetz. Heirat und Adoption könnte damit künftig zwischen zwei Menschen "unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts" erlaubt werden.

    Schweden

    Seit 1995 können schwule und lesbische Schweden ihre Partnerschaft eintragen lassen. Seit 2009 sind auch standesamtliche oder kirchliche Hochzeiten möglich. In der schwedischen Kirche hätte diese Regelung allerdings fast zu einer Spaltung geführt. Kritiker drohten mit Austritt. Etwa ein Drittel der Amtsträger der schwedischen Kirche lehnt homosexuelle Hochzeiten ab.

    Großbritannien

    Noch keine Ehe, aber eine "bürgerliche Partnerschaft" gibt es seit 2005 in Großbritannien. Schwule und lesbische Paare haben die gleichen Rechte wie heterosexuelle bei Adoption, Erbschaft, Arbeit und Rente. 2013 soll die Zivilehe ebenso kommen wie religiöse Zeremonien - wenn Kirchen das wollen. Gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle protestieren die katholischen Bischöfe von England und Wales mit einer Million Postkarten.

    Belgien

    Homosexuelle Paare haben praktisch dieselben Rechte wie heterosexuelle. Die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist dort seit 2003 erlaubt, die Adoption von Kindern seit 2006.

    Niederlande

    Als weltweit erstes Land wurde dort 2001 die standesamtliche Ehe auch Homosexuellen zugestanden, mit denselben Rechten und Pflichten wie für Heterosexuelle, darunter auch das Recht auf Adoption.

    Spanien

    Die Homo-Ehe ist seit Juli 2005 eingeführt. Auch die Adoption durch homosexuelle Paare - ob verheiratet oder nicht - ist erlaubt.

    Dänemark

    Dänemark führte als erstes Land weltweit 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ein. Seit Juni ist die Homo-Ehe auch kirchlich erlaubt. Das Verbot der künstlichen Befruchtung wurde schon 2007 aufgehoben und seit 2009 ist die Adoption für Homosexuelle erlaubt.

    Andere Länder

    Als erstes Land in Afrika führte Südafrika im November 2006 die Ehe oder Partnerschaft für Homosexuelle mit Adoptionsrecht ein. Als erstes Land Lateinamerikas tat dies im Juli 2010 Argentinien. In den USA und in Mexiko ist die Homo-Ehe nur in Teilen der beiden Staaten möglich.

    Todesstrafe

    Homosexuelle Handlungen werden in über 70 Ländern auf der Welt bestraft - auch mit dem Tod. Die Todesstrafe gilt unter anderem in der Islamischen Republik Iran, im Sudan und im Jemen. heute.de hat die Botschaften der drei Länder um eine Stellungnahme gebeten. Sudan und Jemen haben die Anfragen ignoriert. Aus der iranischen Botschaft hieß es, über entsprechende Gesetze werde in dem Land nicht geredet.

    FDP-Chef Rösler erfreut

    Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler kommentierte den Vorstoß aus der Unionsfraktion erfreut: "Mit diesem Schritt erkennt die Union endlich unsere offene und tolerante Gesellschaft an. Dafür haben wir Liberale lange gekämpft." Ziel der schwarz-gelben Koalition müsse nun sein, "noch in dieser Legislaturperiode eine möglichst vollständige Gleichstellung zu erreichen", sagte der Vizekanzler. "Dies betrifft sowohl das volle Adoptionsrecht als auch die steuerliche Gleichstellung. Wir sind bereit, schnell zu handeln."

    Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält den sich abzeichnenden Sinneswandel der Union für überfällig. "Mein Ministerium hat einen fertigen Gesetzentwurf zur vollen Adoption in der Schublade", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Dieser Entwurf stelle Ehe und Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht vollständig gleich. Zugleich ergreife der Entwurf die Gelegenheit, weit darüber hinaus "eine Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vorzunehmen". In allen möglichen Gesetzen würden Ehe und Homo-Ehe gleichgestellt. Die Wörter "Ehegatte/Ehegatten" würden jeweils mit "oder Lebenspartner" ergänzt.

    Justizministerin: Nicht auf Verfassungsgericht warten

    Auch beim Ehegattensplitting will Leutheusser-Schnarrenberger einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen. "Es wäre politisch sehr gut, wenn wir beim Einkommenssteuerrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften diesmal nicht auf eine Entscheidung aus Karlsruhe warten müssten", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Das würde die Handlungsfähigkeit der Koalition in diesem Bereich zeigen."

    Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren, so dass das Kind auch rechtlich zwei Eltern hat. Auch zur Frage des Ehegattensplittings sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig. Hierüber wollen die Karlsruher Richter noch dieses Jahr entscheiden.

    23.02.2013, Quelle: dpa, reuters
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