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20.05.2013

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Homo-Ehe

CSU attackiert Verfassungsgericht

  • Video CSU gegen "Homoehe"
  • Video Kauder: Ehe bleibt notwendige Keimzelle
  • Video "Von Kalkül kann keine Rede sein"
  • Video Union streitet über Homo-Ehe
  • VideoCSU gegen "Homoehe"

    Von Einigkeit ist die Union noch weit entfernt. Heute kritisierte Horst Seehofer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, diese spiegle die gesellschaftliche Notwendigkeit nicht wieder.

    (03.03.2013)
    VideoKauder: Ehe bleibt notwendige Keimzelle

    Unionsfraktionschef Volker Kauder ist gegen die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe. Für ihn bleibt die "Ehe zwischen Mann und Frau die notwendige Keimzelle der Gesellschaft". Die Union werde sich aber auf den Fall vorbereiten, dass das Verfassungsgericht eine Gleichstellung verlange.

    (03.03.2013)
    Video"Von Kalkül kann keine Rede sein"

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Homosexuellen bei Adoptionen heißt es wieder: Karlsruhe urteilt politisch. Drei Fragen an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

    (03.03.2013)
    VideoUnion streitet über Homo-Ehe

    In der Union wird über eine Gleichstellung der Homo-Ehe gestritten. Die Fraktionsspitze denkt über ein Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare nach. Dies lehnt besonders die CSU ab.

    (25.02.2013)

    Offener Streit zwischen CSU und Bundesverfassungsgericht

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Adoption gleichgeschlechtlicher Paare greift CSU-Chef Seehofer das Verfassungsgericht an. Der bayerischen Ministerpräsident warf dem Gericht vor, durch Ankündigung und Kommentierung von Entscheidungen seine Rolle zu überschreiten. Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle weist die Kritik zurück. 

    "Mir erfolgt da eine zu starke Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts. Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts, durch Öffentlichkeitsarbeit den politischen Prozess zu begleiten", sagte Seehofer im Interview mit der ZDF-Sendung "Berlin direkt".

    Seehofer: Urteil gibt Realität nicht wieder

    Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle hatte vergangene Woche angekündigt, die Klage zum Ehegattensplitting, das Eheleuten steuerliche Vorteile gewährt, verpartnerten Schwulen oder Lesben aber nicht, könnte noch im ersten Halbjahr 2013 entschieden werden. Der Unmut in den Unionsparteien richtet sich aber auch gegen den Inhalt der Entscheidungen zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften wie zuletzt bei der Sukzessivadoption. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern ausgeweitet: Laut Urteil dürfen Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, auch ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren

    "Das Bundesverfassungsgericht muss sich gefallen lassen, dass man sich mit den Urteilen politisch auseinandersetzt", sagte Seehofer. "Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, aber ein Urteil, das aus meiner Sicht die gesellschaftliche Notwendigkeit und Realität nicht richtig wiedergibt, muss auch diskutiert werden in Deutschland. Das wollen wir in den nächsten Wochen und Monaten, und das verletzt nicht den Respekt vor dem Gericht." Die gesellschaftspolitischen Grundentscheidungen seien von Bundestag und Bundesrat, nicht aber vom Bundesverfassungsgericht zu fällen.

    Vorwürfe "egal, wie man entscheidet"

    "Ein bisschen überrascht" habe ihn die Diskussion, sagte Voßkuhle in der ZDF-Sendung "Berlin direkt". Wegen der bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts sei die Gleichstellung von Homosexuellen bei der Adoption nicht verwunderlich. "Die Rechtsprechung steht in einer Linie, die es zulässt, eine gewisse Prognose für weitere Entscheidungen zu geben", sagte Voßkuhle.

    Kritiker hatten ihm zuvor vorgeworfen, er übe Druck auf die Politik aus: Nach dem Adoptions-Urteil soll das nächste zur steuerlichen Gleichstellung von Homo-Ehen im Frühsommer fallen. Der Termin sei seit einem dreiviertel Jahr bekannt, sagte Voßkuhle. Seit Bestehen werde den Richtern des Bundesverfassungsgerichts vorgeworfen, ihre Urteile seien politisch motiviert. "Egal, wie man entscheidet." Doch gerade im aktuellen Fall gab es durch die fünf vorherigen Urteile ein "vorbereitetes Rechtsprechungsfeld" – und deswegen auch "keine all zu heftigen Kämpfe im Senat".

    Erst am Freitag hatte sich der Bundesrat für die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ausgesprochen. Mit der Stimmenmehrheit der von SPD, Grünen und Linken regierten Bundesländer billigte die Länderkammer einen Gesetzentwurf, der das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften vorsieht. Ob der Gesetzentwurf im Bundestag allerdings eine Mehrheit finden wird, ist offen. Die Union lehnte noch im Dezember in einem Parteitagsbeschluss die steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen ab, diskutiert inzwischen aber darüber. Vor allem die CSU stemmt sich gegen die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht hinaus. Die FDP ist prinzipiell dafür.

    Rechter Flügel der CDU gegen Schnellschuss

    Politiker der CDU hatten nach der Entscheidung zum Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare eine Entscheidung zum Familiensplitting ins Spiel gebracht, um dem – erwartbaren - Karlsruher Urteil zuvor zu kommen. Steffen Kampeter, warf Voßkuhle und dem Bundesverfassungsgericht eine Benachteiligung der Familien vor. "Wer alles fördert, fördert am Ende gar nichts", sagte er. Eine Lösung für gleichgeschlechtliche Paare könne nur Teil eines neuen Familiensplittingmodells sein. "Mit einem Schnellschuss ist das aber nicht zu machen."

    Der Sprecher des konservativen Berliner Kreises der CDU, Hessens Fraktionschef Christean Wagner, sagte, der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie dürfe "nicht zugunsten der Homo-Ehe nivelliert werden".

    28.02.2013
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