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Nach Verfassungsgerichtsurteil

Die Kehrtwende der Koalition

  • Video Homo-Ehe: CDU vor nächstem Kurswechsel
  • Video Rechte homosexueller Paare gestärkt
  • Video Debatte: Homoehe spaltet Frankreich
  • VideoHomo-Ehe: CDU vor nächstem Kurswechsel

    Sieben Monate vor der Bundestagswahl versuchen Union und FDP im Eiltempo, mögliche Schwachstellen im Wahlkampf zu beseitigen. Nun sollen die Themen Mindestlohn und Gleichstellung der Homo-Ehe rasch abgeräumt werden - das Verfassungsgericht sitzt ihnen im Nacken.

    (23.02.2013)
    VideoRechte homosexueller Paare gestärkt

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Lebenspartner dürfen nun auch das adoptierte Kind des anderen annehmen.

    (19.02.2013)
    VideoDebatte: Homoehe spaltet Frankreich

    Es ist eine hitzige Debatte, die in Frankreich über die gleichgeschlechtliche Ehe geführt wird. Die halbe Nation ist dagegen. Doch die Nationalversammlung hat nun mit klarer Mehrheit dafür gestimmt.

    (12.02.2013)

    Homo-Ehe: CSU hält wenig von Kurswechsel

    Kurswechsel in Sachen Homo-Ehe? Die CSU hält davon wenig. In der großen Schwester CDU dagegen wird das offen diskutiert. Vor der Bundestagswahl will die Partei mögliche Schwachstellen im Wahlkampf vom Tisch räumen. 

    Es gebe keinen Grund für einen "Schnellschuss", erklärte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt zum aufziehenden Kurswechsel in der Schwesterpartei. "Ehe und Familie haben für uns einen besonderen Rang. Von zentraler Bedeutung ist für uns deshalb, dass Ehe und Familie auch weiterhin privilegiert werden." Landtagsfraktionschef Georg Schmid und die Parteivize Barbara Stamm äußerten sich ähnlich. "Dass Ehe und Familie gestärkt werden, ist unser Grundkonzept", sagte Schmid.

    Links
    Aktion Flurbereinigung
    Homo-Ehe: Kurswechsel?
    "Wie die Getriebenen"

    Auslöser für den Unmut: In einer konzertierten Aktion hatten Unions-Politiker am Samstag eine Kehrtwende bei der Gleichstellung eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vollzogen. Grund: Parteiintern gilt der Widerstand gegen die verschiedenen Urteile des Verfassungsgerichts zum Adoptions- und Steuerrecht als nicht haltbar. "Es droht, dass wir wie Getriebene wirken", befürchtet ein führendes CDU-Mitglied.

    Angesichts der "klaren Tendenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollten wir jetzt möglichst schnell handeln und die erforderliche verfassungsrechtliche Gleichstellung auch durchführen", gab der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, deshalb die neue Linie aus.

    Homosexuelles Paar mit Tochter / Quelle: dpa

    Ehegattensplitting als letzte Bastion: So sieht es Rechtsprofessor Jörg Benedict im heute.de-Interview

    Angst vor dem Bundesrat
    Erstmals ist damit erkennbar, wie stark der Druck der rot-rot-grünen Mehrheit im Bundesrat wirken kann. Kommenden Freitag soll dort die Reform des Ehegattensplittings angestoßen werden. Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete vorab, dass CDU-Fraktionschef Volker Kauder davon ausgehe, dass es ein Gesetz zur Gleichberechtigung von Homo-Ehen noch vor der Sommerpause des Bundestages geben wird. Das Blatt zitiert Kauder weiter mit den Worten: "Dabei werden wir auch prüfen, ob daraus auch steuerrechtliche Konsequenzen resultieren."

    Angesichts der Mehrheitsverhältnisse weiß die Unionsspitze, dass die Initiative am Ende im Bundestag landen wird. Und der Koalitionspartner FDP hat bereits deutlich gemacht, dass er die Position von SPD, Grünen und Linkspartei zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften teilt.

    Flurbereinigung in der Koalition

    Die Sorge vor einer zerrissen auftretenden Koalition scheint größer als die vor der Kritik von SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, die der Union eine "180-Grad-Wende" vorwarf. Schon beim Atomausstieg nach dem Unglück in Fukushima oder bei der Wehrpflicht hatte Kanzlerin Angela Merkel die Auffassung vertreten, dass nicht mehr haltbare Positionen im Parteiprogramm am besten schnell geräumt werden sollten.

    Mitdiskutieren
    Facebook / Quelle: dpa

    Merkel zu Besuch bei "alten Freunden" - mitdiskutieren bei heute.de auf Facebook, Google+ und Twitter.

    Gleichgeschlechtliche Paare beklagen seit langem, dass sie vor allem beim Ehegattensplitting weiterhin benachteiligt werden. Dabei geht es um gleiche Steuervorteile für homosexuelle Paare wie für Eheleute. Auch Oppositionsfraktionen sowie der Koalitionspartner FDP fordern die Gleichbehandlung. FDP-Chef Philipp Rösler äußerte sich über den jüngsten Vorstoß aus der Unionsfraktion erfreut: "Mit diesem Schritt erkennt die Union endlich unsere offene und tolerante Gesellschaft an."

    Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren, so dass das Kind auch rechtlich zwei Eltern hat. Auch zur Frage des Ehegattensplittings sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig. Hierüber wollen die Karlsruher Richter noch dieses Jahr entscheiden.

    Homo-Ehe in Europa

    Deutschland

    2001 hat Rot-Grün die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Etwa 23.000 Paare lebten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2010 als eingetragene Lebenspartner. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter. Im Einkommensteuerrecht gibt es noch Unterschiede zur Ehe zwischen Mann und Frau.

    Frankreich

    In Frankreich hat das Parlament im Februar 2013 ein Gesetz verabschiedet, dass homosexuellen Paaren künftig Heirat und Adoption erlauben soll. Die Nationalversammlung stimmte im April in zweiter Lesung mit deutlicher Mehrheit für das Gesetz. Heirat und Adoption könnte damit künftig zwischen zwei Menschen "unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts" erlaubt werden.

    Schweden

    Seit 1995 können schwule und lesbische Schweden ihre Partnerschaft eintragen lassen. Seit 2009 sind auch standesamtliche oder kirchliche Hochzeiten möglich. In der schwedischen Kirche hätte diese Regelung allerdings fast zu einer Spaltung geführt. Kritiker drohten mit Austritt. Etwa ein Drittel der Amtsträger der schwedischen Kirche lehnt homosexuelle Hochzeiten ab.

    Großbritannien

    Noch keine Ehe, aber eine "bürgerliche Partnerschaft" gibt es seit 2005 in Großbritannien. Schwule und lesbische Paare haben die gleichen Rechte wie heterosexuelle bei Adoption, Erbschaft, Arbeit und Rente. 2013 soll die Zivilehe ebenso kommen wie religiöse Zeremonien - wenn Kirchen das wollen. Gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle protestieren die katholischen Bischöfe von England und Wales mit einer Million Postkarten.

    Belgien

    Homosexuelle Paare haben praktisch dieselben Rechte wie heterosexuelle. Die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist dort seit 2003 erlaubt, die Adoption von Kindern seit 2006.

    Niederlande

    Als weltweit erstes Land wurde dort 2001 die standesamtliche Ehe auch Homosexuellen zugestanden, mit denselben Rechten und Pflichten wie für Heterosexuelle, darunter auch das Recht auf Adoption.

    Spanien

    Die Homo-Ehe ist seit Juli 2005 eingeführt. Auch die Adoption durch homosexuelle Paare - ob verheiratet oder nicht - ist erlaubt.

    Dänemark

    Dänemark führte als erstes Land weltweit 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ein. Seit Juni ist die Homo-Ehe auch kirchlich erlaubt. Das Verbot der künstlichen Befruchtung wurde schon 2007 aufgehoben und seit 2009 ist die Adoption für Homosexuelle erlaubt.

    Andere Länder

    Als erstes Land in Afrika führte Südafrika im November 2006 die Ehe oder Partnerschaft für Homosexuelle mit Adoptionsrecht ein. Als erstes Land Lateinamerikas tat dies im Juli 2010 Argentinien. In den USA und in Mexiko ist die Homo-Ehe nur in Teilen der beiden Staaten möglich.

    Todesstrafe

    Homosexuelle Handlungen werden in über 70 Ländern auf der Welt bestraft - auch mit dem Tod. Die Todesstrafe gilt unter anderem in der Islamischen Republik Iran, im Sudan und im Jemen. heute.de hat die Botschaften der drei Länder um eine Stellungnahme gebeten. Sudan und Jemen haben die Anfragen ignoriert. Aus der iranischen Botschaft hieß es, über entsprechende Gesetze werde in dem Land nicht geredet.

    23.02.2013, Quelle: dpa, reuters
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