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Mietrechts-Änderungen

"Die Mieterrechte werden teils abgeschafft"

  • Video Änderungen im Mietrecht beschlossen
  • Video Mieterbund: Mieter zahlen
  • Video Mieterhöhung durch Sanierung?
  • Video Sanierung wird missbraucht
  • VideoÄnderungen im Mietrecht beschlossen

    Der Bundestag hat heute Änderungen im Mietrecht beschlossen. Vermietern haben nun mehr Möglichkeiten, die Kosten einer energetischen Haussanierung auf die Mieter umzulegen.

    (13.12.2012)
    VideoMieterbund: Mieter zahlen

    Die Kosten für die vom Bund beschlossene energetische Gebäudesanierung werden oft allein vom Mieter getragen, kritisiert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) im Frontal21-Interview.

    (28.08.2012)
    VideoMieterhöhung durch Sanierung?
    (24.09.2012)
    VideoSanierung wird missbraucht
    (28.08.2012)

    Mieten sollen künftig nicht mehr so stark steigen - so hat es der Bundestag beschlossen. Doch der Mieterbund ist alles andere als zufrieden: Mieterrechte werden teils abgeschafft - und die SPD sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz. 

    "Mit diesem Gesetz werden Mieterrechte geschliffen, entweder eingeschränkt oder
    gleich abgeschafft", sagte Präsident Lukas Siebenkotten der "Passauer Neuen Presse". Für die SPD ist die Verschärfung des Mietrechts verfassungsrechtlich bedenklich.

    "Giftzähne dieses Gesetzes"

    Hauptproblem sei, dass sich die Begrenzung von Mieterhöhungen auf bestehende Mietverhältnisse beschränke: "Das eigentliche Problem sind die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Die Neuvertragsmieten schießen durch die Decke." Hier sei eine gesetzliche Begrenzung nach oben notwendig. "Aber davor scheut die Politik zurück", kritisierte Siebenkotten.
    Problematisch sei auch, dass der Bundestag das dreimonatige Mietminderungsrecht während der Sanierungszeit gestrichen und Räumungen per einstweiliger Verfügung ermöglicht habe: Dies seien "die Giftzähne dieses Gesetzes, die im Interesse der Mieter eigentlich noch hätten gezogen werden müssen".

    Links
    Bundestag tritt Mieten-Bremse

    Koalition stimmte Gesetz zu

    Der Bundestag hatte am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen, dass bestimmte Mieten ab dem kommenden Jahr nicht mehr so stark erhöht werden wie bisher. Demnach dürfen die Bundesländer Mieterhöhungen in besonders begehrten Städten oder Stadtvierteln stärker deckeln. Statt um 20 Prozent dürfen Mieten dort binnen drei Jahren nur noch um bis zu 15 Prozent steigen.

    Besonders umstritten ist, dass zugleich auch Mieterrechte gekappt werden. Um das Energiesparen im Zuge der Energiewende voranzubringen, dürfen Mieter über drei Monate bei energetischen Sanierungsmaßnahmen die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern.

    SPD: Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich

    Ein Punkt ist auch ein schärferes Vorgehen gegen "Mietnomaden". Zahlen sie keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden.

    Die Verschärfung des Mietrechts ist nach Auffassung der SPD verfassungsrechtlich bedenklich. Ein ursprünglich gegen Mietnomaden gerichteter Passus könne Millionen von unbescholtenen Mietern schwere Nachteile bringen, warnte die SPD-Rechtsexpertin Christine Lambrecht in der "Augsburger Allgemeinen". "Der Mieterschutz für viele Millionen Bewohner darf nicht ausgehöhlt werden, um ein paar
    wenige Mietnomaden per Zwangsräumung vor die Tür zu setzen." Mieter könnten so ihre Wohnung verlieren, "ohne dass überhaupt gerichtlich entschieden ist, ob die Kündigung und die Räumung gerechtfertigt waren". Dies sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

    Das erwartet die Mieter

    Mietpreis-Bremse

    Die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, in attraktiven Städten oder Stadtteilen die Mietpreiserhöhung auf maximal 15 Prozent über drei Jahre zu begrenzen. Bisher sind es 20 Prozent. Eine Deckelung bei Neuvermietungen ist nicht geplant.

    Energetische Gebäudesanierung

    Mieter müssen künftig Lärm, Dreck und Gerüste vor dem Fenster drei Monate lang ertragen - erst wenn das Ganze länger dauert, dürfen sie die Miete mindern. So soll diese Art von Sanierungen und damit das Einsparen von Energie gefördert werden. Jährlich elf Prozent der Sanierungskosten dürfen auf die Miete umgelegt werden. Union und FDP betonen, dass Mieter als Ausgleich von sinkenden Nebenkosten profitierten.

    Neuer Kündigungsgrund

    Auch bei Verzug der Kautionszahlung kann künftig - wie bei Verzug der Mietzahlung - eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

    "Mietnomaden"

    Vermieter sollen wirksamer gegen "Mietnomaden" vorgehen und rascher Zwangsräumungen anleiern können. Zwar ist die Fallzahl eher gering. Aber gerade private Vermieter bringt es in beträchtliche Schwierigkeiten, wenn ausbleibende Mietzahlungen sich auf oft über 10.000 Euro Verlust summieren.

    14.12.2012, Quelle: dpa, reuters
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