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Geplante Richtlinie

EU-Wasserstreit geht in die nächste Runde

  • Bild Streit ums Trinkwasser
  • Video Privatisierung der Wasserversorgung
  • Video ZDFzoom: Teure Tropfen
  • BildStreit ums Trinkwasser
    laufender Wasserhahn
    VideoPrivatisierung der Wasserversorgung

    In Deutschland ist die Wasserversorgung meist in kommunaler Hand. Nun allerdings plant die EU eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Kritiker befürchten dadurch starke Preiserhöhungen.

    (23.01.2013)
    VideoZDFzoom: Teure Tropfen

    Deutschland ist ein Wasserparadies - sollte man meinen. Es gibt keine lang anhaltende Trockenheit. Eigentlich gibt es Wasser im Überfluss. Gemessen daran ist unsere Wasserversorgung teuer. Aber warum?

    (30.11.2011 Quelle: ZDF)

     von Matthias Schöberl

    Die EU will die Wasserversorgung künftig ausschreiben lassen - und stellt dafür derzeit die Weichen im Parlament. Doch für die Pläne hagelt es Kritik, besonders aus Deutschland. Wird das Wasser künftig zum Spielball privater Firmen? Worum es im  Wasserstreit geht. 

    Kostet Wasser künftig immer mehr? Die neue Dienstleistungskonzessionsrichtlinie der EU sorgt weiterhin für Diskussionen. Mit ihr sollen die Rahmenbedingungen geregelt werden, wie die öffentliche Hand Nutzungsrechte an privatwirtschaftliche Unternehmen zu vergeben hat. Dies betrifft unter Umständen auch die Wasserversorgung. Deutsche Politiker und Verbände laufen gegen die Richtlinie Sturm, weil sie befürchten, dass diese einer Privatisierung der Trinkwasserversorgung Vorschub leisten könnte.

    Grüne: Wasser darf nicht "Spielball" werden

    Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) lehnt den EU-Vorstoß kategorisch ab: "Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel", sagt er heute.de. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Spielball von kurzfristigem Gewinnstreben, intransparenten Spekulationen oder undurchsichtigen Finanzakteuren wird."

    Wer entscheidet wann?

    Der Binnemarktausschuss des EU-Parlaments entscheidet am 21. Februar 2013 darüber, ob die Konzessionsrichtlinie erst im Plenum debattiert wird oder direkt in die Verhandlungen mit Kommission und Rat geht. Der dann ausgehandelte Kompromiss wird wahrscheinlich erst im September wieder im Plenum zur Abstimmung ankommen.

    Ähnlich äußern sich Politiker aller Parteien – von der Bundesebene bis zum Kommunalparlament. Und Unterstützung finden sie bei den Bürgern. Für ein EU-Volksbegehren gegen die geplante Richtlinie wurden über eine Million Unterschriften gesammelt. Die verantwortliche Initiative "Wasser ist ein Menschenrecht - Right 2 Water" fordert, die Wasserwirtschaft nicht zu privatisieren. Laut Meinungsforschungsinstitut Forsa sind 82 Prozent der Deutschen der Meinung, über die Wasserversorgung sollte vor Ort und nicht in Brüssel entschieden werden.

    EU-Kommission: "Keine Zwangsprivatisierung"

    Links
    Kommunen gegen EU-Wasser-Pläne
    Wasserversorger für EU-Pläne
    Die EU-Kommission, die die Vorlage erarbeitet hat, kann die Aufregung nicht verstehen. Sie spricht in einer Stellungnahme von einer "bewussten Fehlinterpretation". EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte, "der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften (z.B. Städte, Anm. d. Red.) bei der Organisation der Wasserversorgung. Er enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt." Es ginge ausschließlich darum, staatliche Stellen auf faire und transparente Verfahren festzulegen, wenn sie von sich aus ihre Wasserversorgung am Markt vergeben oder privatisieren wollten.

    Gegen derartige Mindestbedingungen, so Barnier, könnte es doch nichts einzuwenden geben: "Die vorgeschlagene Richtlinie wird nicht zu einer Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung führen. Kommunen werden jederzeit frei darüber entscheiden können, ob sie diese Dienste selbst erbringen oder damit private Unternehmen beauftragen wollen." Die Richtlinie werde also keine Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland haben.

    Der Teufel steckt im Detail

    Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Norbert Portz, Umweltexperte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, warnt davor, Städte und Gemeinden zu immer mehr Ausschreibungen zu zwingen. Sollte die Richtlinie vom Parlament in Kraft gesetzt werden, kämen auf Stadtwerke mit mehreren Sparten größere Probleme zu. Wenn ein Stadtwerk beispielsweise gleichzeitig die Strom- und die Wasserversorgung sicherstellt und beim Strom auf dem Markt tätig ist, dann müsste auch in der Wassersparte ausgeschrieben werden.

    Portz schildert eine weitere – absurd anmutende – Folge der Richtlinie. Bürger könnten ihre Stadt indirekt zwingen, die Wasserversorgung zu privatisieren. Nämlich dann, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, den Stromanbieter zu wechseln. Wenn über 20 Prozent der Stromkunden von Stadtwerken einer Stadt zu einem anderen Anbieter wechseln, dann gilt das Kommunalunternehmen für die EU-Bürokratie als überregional am Markt tätig. Und dann muss auch in der Sparte Wasserversorgung überregional ausgeschrieben werden. Die Kommune müsste also privatisieren, obgleich sie dies nicht wolle.

    Die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie

    Worum geht es bei der neuen Richtlinie?

    Es geht um mehr Wettbewerb, der für gute Qualität und angemessene Preise sorgen soll. Die EU-Kommission will diesen Wettbewerb fair regeln. Daher erlässt sie Richtlinien, wann wie viele Unternehmen aus welchem Raum bei der Vergabe eines Auftrages Angebote abgeben dürfen. Ab gewissen Schwellenwerten (z.B. Bauaufträge ab fünf Millionen Euro) müssen Aufträge europaweit ausgeschrieben werden. Unterhalb des Schwellenwertes ist dies nicht nötig. Die neue Dienstleistungskonzessionsrichtlinie beschreibt diese Regeln. Unter anderem geht es dabei auch um die Aufgaben der Grundversorgung – und was zu beachten ist, wenn diese privatisiert werden sollen.

    Was ist die Grundversorgung?

    Die Grundversorgung der Bürger liegt in Deutschland in der Verantwortung der Kommunen. Zur kommunalen Daseinsvorsorge gehören z.B. Müllabfuhr, Kultureinrichtungen, Friedhöfe, Krankenhäuser, Bäder, Straßenbau und eben die Wasserversorgung. Die Kommunen erfüllen diese Aufgabe entweder selbst oder übertragen sie kommunalwirtschaftlichen Betrieben wie Stadtwerken. Die Daseinsvorsorge kann aber auch privatwirtlich organisiert werden. Dazu werden bestimmte Bereiche privatisiert. Die bekanntesten Beispiele sind Telekommunikation und Bahn, aber auch bei der Müllabfuhr haben viele Städte die Aufgabe an private Unternehmen vergeben.

    Was ist mit der Wasserversorgung?

    Die Wasserversorgung ist ein besonders heikles Thema, da es hier um "das" Lebensmittel schlechthin geht. Die Deutschen Kommunen sind stolz darauf, dass ihr Wasser im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr gute Qualität aufweist und kostengünstig zu haben ist. Die meisten deutschen Kommunen betreiben ihre Wasserversorgung selbst oder mittels kommunaler Unternehmen. Diese Unternehmen müssen kostendeckend arbeiten.

    Wann greift die neue Richtlinie?

    Keine Kommune wird dazu gezwungen, ihre Wasserversorgung zu privatisieren. Wenn sich Kommunen aber dafür entscheiden, ihre Wasserversorgung ganz oder teilweise zu privatisieren, greifen die Regeln der Richtlinie. Diese sollen sicherstellen, dass es einen fairen Wettbewerb gibt. Bis zum Jahr 2020 gilt allerdings eine Übergangsregelung. Bis dahin können bestehende Verträge verlängert werden. Will die Kommune ihre Wasserversorgung selbst in die Hand nehmen oder rekommunalisieren, findet die Richtlinie keine Anwendung.

    Was bedeutet eine Privatisierung?

    Wie im Energie- oder Abfallsektor kann eine Kommune private Unternehmen als Partner bei der Wasserversorgung heranziehen. Die Kommune entscheidet, welche Teile sie privatisiert (z.B. nur die Aufbereitungsanlagen oder den Vertrieb). Gerade wenn größere Investitionen anstehen oder neue Anlagen gebaut werden müssen, kann es für eine Kommune interessant sein, den Privatsektor zu beteiligen.


    Die Gegner von Privatisierungen befürchten eine schlechtere Qualität des Trinkwassers und höhere Preisen für die Verbraucher. Allerdings kann auch eine Kommune gezwungen sein, die Wasserpreise zu erhöhen, wenn z.B. ihre Einwohnerzahl stetig sinkt.

    Wo ist die Wasserversorgung privatisiert?

    In Frankreich und England ist die Wasserversorgung schon seit langem privatisiert. In Deutschland kooperieren zum Beispiel die Städte Rostock, Goslar, Bremerhafen, Leuna und Eltville oder die Verbandsgemeinde Bad Breisig mit einem privaten Wasserunternehmen.

    Sind Mehrspartenstadtwerke überholt?

    Es gäbe nur einen Ausweg: Bestehende, gut funktionierende Mehrspartenstadtwerke müssten aufgetrennt werden. Norbert Portz warnt vor dem zu betreibenden Aufwand. Immerhin würden dann erhebliche Synergieeffekte wegfallen, was letztlich der Kunde zu bezahlen habe. Statt eines Ansprechpartners gäbe es verschiedene für Strom, Wasser oder Abfall. Der Bürger habe jedoch einen Anspruch, dass die Grundversorgung effizient organisiert werde. Am liebsten wäre dem Städtebund also, wenn die Wasserversorgung ganz aus der Richtlinie herausgenommen werde: "Wir haben das im Europavergleich höchste Qualitätsniveau und gleichzeitig sozial verträgliche Gebühren. Wieso muss man daran etwas ändern?"

    Doch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat das Dokument in abgewandelter Form bereits abgenickt und so dem Plenum den Weg gewiesen. Was bedeutet dies für den Verbraucher? Im Zweifel nichts, sagt Otto K. Dietlmeier, Lehrbeauftragter für Umwelt- und Europarecht der Hochschule Amberg-Weiden. Auch nach dem Jahr 2020 könne jede Kommune ihre Wasserversorgung selber betreiben. Wolle sie den privaten Sektor mit ins Boot holen, müsste sie die europaweit geltenden Regeln anwenden. Dietlmeiers Fazit: "Wasserpreise können auf jeden Fall steigen, egal ob ausgeschrieben wird oder nicht."

    21.02.2013
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