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Adoptionsrecht für Homo-Paare
Ehe-Privileg: Von Gericht und Realität überrollt
BildSchwules Paar mit Tochter
VideoSchwul in der CDU
Es ist eine weitere Etappe des Kulturkampfes, wenn das Verfassungsgericht heute übers Adoptionsrecht homosexueller Paare verhandelt. Die Gegner der Homoehe sind längst in der Minderheit, das Privileg der Ehe bröckelt. Gut möglich, dass die Konservativen auch jetzt wieder von Realität und Gerichtsentscheid überrollt werden.
"Ich habe ja überhaupt nichts gegen Homosexuelle" - so reden in Berlin noch immer viele Konservative, wenn sie über ihre Ablehnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften politisieren. Vor 15 Jahren, bevor die Gleichstellung ihren politischen Siegeszug antrat, wäre derlei Vorrede gar nicht nötig gewesen. Heute sind die Gegner der Homoehe in der Minderheit. Bei kaum einem anderen Thema haben Realität und Gerichte die Politik so vor sich her getrieben wie bei diesem.Wenn das Bundesverfassungsgericht heute das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare verhandelt, beginnt eine neue Etappe des Kulturkampfes – und eine alte geht zu Ende. Die Schlacht um die Gleichstellung hetero- und homosexueller Partnerschaften im Steuerrecht ist geschlagen, das sehen in Berlin Gegner wie Befürworter gleichermaßen so.
Autor: Stefan Leifert
Quelle: ZDF
Quelle: ZDF
Adoptionsrecht auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften. Zwar können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen eine entsprechende Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wehren sich zwei Paare vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz der Familie und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Ehepaaren ist dies anders geregelt. Diese können bei der sogenannten Sukzessivadoption das vom Ehegatten angenommene Kind adoptieren.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften. Zwar können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen eine entsprechende Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wehren sich zwei Paare vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz der Familie und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Ehepaaren ist dies anders geregelt. Diese können bei der sogenannten Sukzessivadoption das vom Ehegatten angenommene Kind adoptieren.



