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Adoptionsrecht für Homo-Paare

Ehe-Privileg: Von Gericht und Realität überrollt

  • Bild Schwules Paar mit Tochter
  • Video Schwul in der CDU
  • BildSchwules Paar mit Tochter
    schwules Paar mit seiner Tochter
    VideoSchwul in der CDU

    Stefan Kaufmann, der einzige Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, der offen schwul ist. Mit dem Antrag zur steuerlichen Gleichstellung homosexueller Paare sorgt er für Zündstoff auf dem Unionsparteitag.

    (12.12.2012)

     Kommentar von Stefan Leifert

    Es ist eine weitere Etappe des Kulturkampfes, wenn das Verfassungsgericht heute übers Adoptionsrecht homosexueller Paare verhandelt. Die Gegner der Homoehe sind längst in der Minderheit, das Privileg der Ehe bröckelt. Gut möglich, dass die Konservativen auch jetzt wieder von Realität und Gerichtsentscheid überrollt werden. 

    Links
    Vater-Vater-Kind - "eine Menge wirrer Mythen"
    "Ich habe ja überhaupt nichts gegen Homosexuelle" - so reden in Berlin noch immer viele Konservative, wenn sie über ihre Ablehnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften politisieren. Vor 15 Jahren, bevor die Gleichstellung ihren politischen Siegeszug antrat, wäre derlei Vorrede gar nicht nötig gewesen. Heute sind die Gegner der Homoehe in der Minderheit. Bei kaum einem anderen Thema haben Realität und Gerichte die Politik so vor sich her getrieben wie bei diesem.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht heute das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare verhandelt, beginnt eine neue Etappe des Kulturkampfes – und eine alte geht zu Ende. Die Schlacht um die Gleichstellung hetero- und homosexueller Partnerschaften im Steuerrecht ist geschlagen, das sehen in Berlin Gegner wie Befürworter gleichermaßen so.
    Stefan Leifert / Quelle: ZDF

    Autor: Stefan Leifert
    Quelle: ZDF

    Keine Mehrheit auf Parteitag

    Seit Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 haben die Karlsruher Richter eine Anpassung nach der anderen vorgenommen und der Politik eine Konsequenz diktiert, zu der sie unter Schwarz-Gelb weder Kraft noch Willen hatte. Auch die Konservativen in der Union rechnen fest damit, dass ihnen das Verfassungsgericht die Gleichstellung im Steuerrecht demnächst vorschreiben wird.

    Manche in der Union hätten dies gerne mit einem Parteitagsbeschluss vorweggenommen, doch es fehlte die Mehrheit dazu, auch Angela Merkel stellte sich hier ins Lager der Konservativen. Sollte die Karlsruher Entscheidung so ausgehen wie erwartet, wird die Union wieder als Zuschauer, nicht als Gestalter dastehen, überrollt von Realität und höchsten Gerichtsentscheidungen. 

     

    Privilegien der Ehe bröckeln

    Ob das beim Adoptionsrecht auch so kommt, ist noch nicht ausgemacht, die heutige Verhandlung wird Aufschluss darüber geben. Der Aufwertung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften durch Gerichtsurteile in fast allen Bereichen lag das Argument zugrunde, dass gleichen Pflichten auch gleiche Rechte zu folgen haben. Und so begannen die Privilegien der Ehe nach und nach zu bröckeln. Viele in der Union sagen zähneknirschend und hilflos, die Gerichtsurteile seien folgerichtig und ergäben sich aus der Gesetzgebung zum Lebenspartnerschaftsgesetz 2001.

     
    Adoptionsrecht auf dem Prüfstand

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften. Zwar können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen eine entsprechende Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wehren sich zwei Paare vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz der Familie und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Ehepaaren ist dies anders geregelt. Diese können bei der sogenannten Sukzessivadoption das vom Ehegatten angenommene Kind adoptieren.

    Auch das Adoptionsrecht steht zwar in dieser Linie von gleichen Pflichten und Rechten, doch ist die zentrale Frage hier das Kindeswohl. Das sehen beide Seiten gleich, folgern aber jeweils das Gegenteil daraus. Konservative glauben, dass es der Entwicklung eines Kindes schade, wenn es bei zwei Vätern oder zwei Müttern aufwächst. Die andere Seite beruft sich auf zahlreiche Studien, die das Gegenteil belegen.

    Bis an die Grenze des Verletzenden

    In der Berliner Politik ruft das Thema die gleichen Emotionen hervor wie einst die Eingetragene Lebenspartnerschaft, bis hin zur Abscheu von – zum Teil auch prominenten – Unionspolitikern, die in Hinterzimmern bis an und hinter die Grenze des Verletzenden gehen. Karlsruhe wird zu erkennen geben, ob es der Union auch beim Adoptionsrecht ergehen wird wie bei der Lebenspartnerschaft. Zwei Frauen klagen gegen die Regelung, dass Homosexuelle zwar das leibliche Kind ihres Partners adoptieren können, nicht aber ein von diesem adoptiertes.

     
    Links
    Diskussion über Homo-Ehe

    Sollte Karlsruhe dem Paar Recht geben, könnte wieder eine Kaskade von Gerichtsentscheidungen in Gang kommen, die im vollen Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften mündet. Dass die schwarz-gelbe Koalition in ihrer Mehrheit dagegen ist, ist ihr gutes Recht. Dass ihr aber das Verfassungsgericht inzwischen einen ganzen Politikbereich abgenommen hat und gestaltet, sollte ihr zu denken geben.

    18.12.2012
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