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Nach Urteil zum Adoptionsrecht

Ehegattensplitting als letzte Bastion

  • Bild Homosexuelles Pärchen mit Tochter
  • Video Rechte homosexueller Paare gestärkt
  • Video "Kindeswohl ist das Wichtigste"
  • Video Gesetzesangleichungen für die Homo-Ehe
  • BildHomosexuelles Pärchen mit Tochter
    Homosexuelles Paar mit Tochter
    VideoRechte homosexueller Paare gestärkt

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt. Lebenspartner dürfen nun auch das adoptierte Kind des anderen annehmen.

    (19.02.2013)
    Video"Kindeswohl ist das Wichtigste"

    "Das Bundesverfassungsgericht wird zustimmen", so Patrick Sensburg, CDU, MdB, über die Zulassung der Sukzessivadoption für Homosexuelle. Dennoch sei das klassische Familienbild zu bevorzugen.

    (19.02.2013)
    VideoGesetzesangleichungen für die Homo-Ehe

    Sie wurde vor elf Jahren legitimiert und hat trotzdem noch einen weiten Weg vor sich - die Homo-Ehe. Für mehr Gleichberechtigung gerade aus juristischer Sicht will die Bundesjustizministerin sorgen.

    (22.08.2012)

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auch die Adoptionsrechte homosexueller Partner gestärkt hat, ist das Ehegattensplitting die letzte Bastion der Ehe. "Wenn die auch noch fällt, wäre es das ehrlichste, das Grundgesetz zu ändern", sagt der Rostocker Rechtsprofessor Jörg Benedict im heute.de-Interview. 

    heute.de: Herr Benedict, heute hat das Bundesverfassungsgericht das Adoptionsrecht für eingetragene Partnerschaften gestärkt. Ab sofort ist es einem Partner möglich, ein vom anderen Partner adoptiertes Kind ebenfalls zu adoptieren. Ist das ein weiterer Schritt hin zum Bedeutungsverlust der Ehe? 

    Prof. Dr. Jörg Benedict
    Rechtsprofessor Jörg Benedict / Quelle: Universität Rorstock

    ... ist Inhaber des Lehrstuhls für "Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie" an der Universität Rostock.

    Jörg Benedict: Das ist ein weiterer Schritt, eine alternative Lebensform der Ehe in einem wichtigen Punkt gleichzustellen. Die besondere Privilegierung der Ehe hat dadurch natürlich verloren. Andererseits kann man die Sache auch rechtlich und gesellschaftlich unabhängig vom Vergleich der Ehe mit der homosexuellen Partnerschaft beurteilen. Und dann geht es nur um die Frage, was eigentlich dagegen spricht, wenn auch homosexuelle Paare adoptieren können.

    heute.de: Warum werden die Fragen rund um Ehe und andere Partnerschaftsformen denn hierzulande meist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten betrachtet?

    Benedict: Das hängt mit der Dominanz eines Gerechtigkeitsprinzips zusammen, nämlich dem der Gleichheit und des Diskriminierungsverbots. Heute ist es eine wichtige Perspektive zu fragen: Bin ich Opfer, werde ich diskriminiert? Leider wird oft vergessen, dass wichtige Sachthemen auch unabhängig vom Fokus der Ungleichbehandlung diskutiert werden können.

    Facebook / Quelle: dpa

    Mutter, Vater, Kind - dieses klassische Familienbild hat sich längst überholt. Auch mit Blick auf die Frage des Adoptionsrechts. Diskutieren Sie mit auf unseren Seiten bei  Facebook, Google+  und Folgen Sie uns auf Twitter.

    heute.de: Auf der anderen Seite gibt es starke Kräfte, die sich gegen die vollständige Gleichbehandlung wehren und den besonderen Schutz verteidigen, den das Grundgesetz der Ehe gewährt.

    Benedict: Der Kampf um die Ehe als wichtiges Lebensmodell ist relativ alt. Bei Bismarck ging es darum, die Ehe aus konfessioneller Abhängigkeit zu lösen und eine bürgerliche Institution zu schaffen. Die Bestrebungen, diese Institution zu überwinden und freiere Lebensmodelle zu entwickeln, hat es schon in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts gegeben und wurde von den 68ern nachhaltig aufgegriffen. Demgegenüber steht der konservative Strang, der sagt, dass die Ehe als unersetzliche Keimzelle der Gesellschaft zu schützen ist, so wie es im Grundgesetz steht.

    heute.de: Nun sprechen ja vor allem Sozialwissenschaftler hinsichtlich der sozialen Realität bei der Ehe von einem Auslaufmodell. Immer weniger Ehen werden geschlossen, immer mehr geschieden. Und den Geburtenrückgang hat der Schutz der Ehe auch nicht verhindert. Welchen Sinn kann es denn überhaupt machen, sie rechtlich weiter zu privilegieren?

    Benedict: Ich persönlich glaube, dass die Ehe weiter ein wichtiges Institut ist. Wenn zwei Partner, egal ob homo- oder heterosexuell, sich versprechen auf Dauer für einander einzustehen, bedeutet das eine Herausforderung und Beständigkeit, die in der Wertschätzung einer Gesellschaft ganz weit oben stehen sollte. Die heterosexuelle Ehe ist darüberhinaus tatsächlich die Keimzelle der Familie, indem sie darauf angelegt ist, Nachwuchs zu zeugen. Eine ganz andere Frage ist, wie das sinnvoll zu fördern ist.

    Rüge für Adoptionsrecht in Österreich

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich gerügt - aber mit einer Einschränkung. Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners oder der Partnerin, werteten die EGMR-Richter am Dienstag als diskriminierend im Vergleich zu unverheirateten Paaren von Mann und Frau. Im Vergleich zu verheirateten Ehepaaren sei dies jedoch nicht diskriminierend. Geklagt hatte ein lesbisches Paar, das bisher vergeblich um die Stiefkindadoption gekämpft hatte. In Deutschland ist die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare erlaubt.

    heute.de: Bis zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Ehe schon eine Reihe Privilegien verloren, von der Erbschafts- bis zur Grunderwerbsteuer. Als letzte große Bastion gilt das Ehegattensplitting. Wie lange wird sich diese Bastion noch halten können? 

    Benedict: Nicht mehr lange, wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre anschaut. Wenn das Bundesverfassungsgericht weiter so argumentiert wie bisher, dass aus dem verfassungsrechtlichen Förderungsgebot der Ehe kein Gebot der Benachteiligung anderer resultiert, dann ist auch das Ehegattensplitting obsolet. Aber dann steht Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes zur Disposition. Dann wäre es das ehrlichste, die Privilegierung der Ehe ganz aus der Verfassung zu streichen. Eine entsprechende parlamentarische Mehrheit würde sich hierfür freilich nicht leicht finden. Die spannende Frage bleibt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

    heute.de: Welche Lebensmodelle sollte der Staat denn stattdessen künftig fördern und schützen?

    Benedict: Im Moment besteht die Tendenz, die Begünstigungen der Ehe auch alternativen Partnerschaftsmodellen zu Teil werden zu lassen. Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, das ganze Leistungsspektrum kritisch zu hinterfragen und letztlich kein bestimmtes Lebensmodell mehr zu fördern, sondern staatliche Neutralität hinsichtlich privater Lebensentwürfe zu üben. Es bleibt dann allein zu überlegen, ob und inwieweit effektiv Familie unterstützt werden kann.

    Das Interview führte Ralf Lorenzen

    Homo-Ehe in Europa

    Deutschland

    2001 hat Rot-Grün die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Etwa 23.000 Paare lebten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2010 als eingetragene Lebenspartner. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter. Im Einkommensteuerrecht gibt es noch Unterschiede zur Ehe zwischen Mann und Frau.

    Frankreich

    In Frankreich hat das Parlament im Februar 2013 ein Gesetz verabschiedet, dass homosexuellen Paaren künftig Heirat und Adoption erlauben soll. Die Nationalversammlung stimmte im April in zweiter Lesung mit deutlicher Mehrheit für das Gesetz. Heirat und Adoption könnte damit künftig zwischen zwei Menschen "unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts" erlaubt werden.

    Schweden

    Seit 1995 können schwule und lesbische Schweden ihre Partnerschaft eintragen lassen. Seit 2009 sind auch standesamtliche oder kirchliche Hochzeiten möglich. In der schwedischen Kirche hätte diese Regelung allerdings fast zu einer Spaltung geführt. Kritiker drohten mit Austritt. Etwa ein Drittel der Amtsträger der schwedischen Kirche lehnt homosexuelle Hochzeiten ab.

    Großbritannien

    Noch keine Ehe, aber eine "bürgerliche Partnerschaft" gibt es seit 2005 in Großbritannien. Schwule und lesbische Paare haben die gleichen Rechte wie heterosexuelle bei Adoption, Erbschaft, Arbeit und Rente. 2013 soll die Zivilehe ebenso kommen wie religiöse Zeremonien - wenn Kirchen das wollen. Gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle protestieren die katholischen Bischöfe von England und Wales mit einer Million Postkarten.

    Belgien

    Homosexuelle Paare haben praktisch dieselben Rechte wie heterosexuelle. Die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist dort seit 2003 erlaubt, die Adoption von Kindern seit 2006.

    Niederlande

    Als weltweit erstes Land wurde dort 2001 die standesamtliche Ehe auch Homosexuellen zugestanden, mit denselben Rechten und Pflichten wie für Heterosexuelle, darunter auch das Recht auf Adoption.

    Spanien

    Die Homo-Ehe ist seit Juli 2005 eingeführt. Auch die Adoption durch homosexuelle Paare - ob verheiratet oder nicht - ist erlaubt.

    Dänemark

    Dänemark führte als erstes Land weltweit 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ein. Seit Juni ist die Homo-Ehe auch kirchlich erlaubt. Das Verbot der künstlichen Befruchtung wurde schon 2007 aufgehoben und seit 2009 ist die Adoption für Homosexuelle erlaubt.

    Andere Länder

    Als erstes Land in Afrika führte Südafrika im November 2006 die Ehe oder Partnerschaft für Homosexuelle mit Adoptionsrecht ein. Als erstes Land Lateinamerikas tat dies im Juli 2010 Argentinien. In den USA und in Mexiko ist die Homo-Ehe nur in Teilen der beiden Staaten möglich.

    Todesstrafe

    Homosexuelle Handlungen werden in über 70 Ländern auf der Welt bestraft - auch mit dem Tod. Die Todesstrafe gilt unter anderem in der Islamischen Republik Iran, im Sudan und im Jemen. heute.de hat die Botschaften der drei Länder um eine Stellungnahme gebeten. Sudan und Jemen haben die Anfragen ignoriert. Aus der iranischen Botschaft hieß es, über entsprechende Gesetze werde in dem Land nicht geredet.

    19.02.2013
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