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Nach Urteil zum Adoptionsrecht
Ehegattensplitting als letzte Bastion
BildHomosexuelles Pärchen mit Tochter
VideoRechte homosexueller Paare gestärkt
Video"Kindeswohl ist das Wichtigste"
VideoGesetzesangleichungen für die Homo-Ehe
Nachdem das Bundesverfassungsgericht auch die Adoptionsrechte homosexueller Partner gestärkt hat, ist das Ehegattensplitting die letzte Bastion der Ehe. "Wenn die auch noch fällt, wäre es das ehrlichste, das Grundgesetz zu ändern", sagt der Rostocker Rechtsprofessor Jörg Benedict im heute.de-Interview.
heute.de: Herr Benedict, heute hat das Bundesverfassungsgericht das Adoptionsrecht für eingetragene Partnerschaften gestärkt. Ab sofort ist es einem Partner möglich, ein vom anderen Partner adoptiertes Kind ebenfalls zu adoptieren. Ist das ein weiterer Schritt hin zum Bedeutungsverlust der Ehe?
Prof. Dr. Jörg Benedict
... ist Inhaber des Lehrstuhls für "Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie" an der Universität Rostock.
... ist Inhaber des Lehrstuhls für "Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie" an der Universität Rostock.
Mutter, Vater, Kind - dieses klassische Familienbild hat sich längst überholt. Auch mit Blick auf die Frage des Adoptionsrechts. Diskutieren Sie mit auf unseren Seiten bei
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Rüge für Adoptionsrecht in Österreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich gerügt - aber mit einer Einschränkung. Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners oder der Partnerin, werteten die EGMR-Richter am Dienstag als diskriminierend im Vergleich zu unverheirateten Paaren von Mann und Frau. Im Vergleich zu verheirateten Ehepaaren sei dies jedoch nicht diskriminierend. Geklagt hatte ein lesbisches Paar, das bisher vergeblich um die Stiefkindadoption gekämpft hatte. In Deutschland ist die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare erlaubt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich gerügt - aber mit einer Einschränkung. Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners oder der Partnerin, werteten die EGMR-Richter am Dienstag als diskriminierend im Vergleich zu unverheirateten Paaren von Mann und Frau. Im Vergleich zu verheirateten Ehepaaren sei dies jedoch nicht diskriminierend. Geklagt hatte ein lesbisches Paar, das bisher vergeblich um die Stiefkindadoption gekämpft hatte. In Deutschland ist die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare erlaubt.
Homo-Ehe in Europa
Deutschland
2001 hat Rot-Grün die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Etwa 23.000 Paare lebten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2010 als eingetragene Lebenspartner. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter. Im Einkommensteuerrecht gibt es noch Unterschiede zur Ehe zwischen Mann und Frau.
Frankreich
In Frankreich hat das Parlament im Februar 2013 ein Gesetz verabschiedet, dass homosexuellen Paaren künftig Heirat und Adoption erlauben soll. Die Nationalversammlung stimmte im April in zweiter Lesung mit deutlicher Mehrheit für das Gesetz. Heirat und Adoption könnte damit künftig zwischen zwei Menschen "unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts" erlaubt werden.
Schweden
Seit 1995 können schwule und lesbische Schweden ihre Partnerschaft eintragen lassen. Seit 2009 sind auch standesamtliche oder kirchliche Hochzeiten möglich. In der schwedischen Kirche hätte diese Regelung allerdings fast zu einer Spaltung geführt. Kritiker drohten mit Austritt. Etwa ein Drittel der Amtsträger der schwedischen Kirche lehnt homosexuelle Hochzeiten ab.
Großbritannien
Noch keine Ehe, aber eine "bürgerliche Partnerschaft" gibt es seit 2005 in Großbritannien. Schwule und lesbische Paare haben die gleichen Rechte wie heterosexuelle bei Adoption, Erbschaft, Arbeit und Rente. 2013 soll die Zivilehe ebenso kommen wie religiöse Zeremonien - wenn Kirchen das wollen. Gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle protestieren die katholischen Bischöfe von England und Wales mit einer Million Postkarten.
Belgien
Homosexuelle Paare haben praktisch dieselben Rechte wie heterosexuelle. Die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist dort seit 2003 erlaubt, die Adoption von Kindern seit 2006.
Niederlande
Als weltweit erstes Land wurde dort 2001 die standesamtliche Ehe auch Homosexuellen zugestanden, mit denselben Rechten und Pflichten wie für Heterosexuelle, darunter auch das Recht auf Adoption.
Spanien
Die Homo-Ehe ist seit Juli 2005 eingeführt. Auch die Adoption durch homosexuelle Paare - ob verheiratet oder nicht - ist erlaubt.
Dänemark
Dänemark führte als erstes Land weltweit 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ein. Seit Juni ist die Homo-Ehe auch kirchlich erlaubt. Das Verbot der künstlichen Befruchtung wurde schon 2007 aufgehoben und seit 2009 ist die Adoption für Homosexuelle erlaubt.
Andere Länder
Als erstes Land in Afrika führte Südafrika im November 2006 die Ehe oder Partnerschaft für Homosexuelle mit Adoptionsrecht ein. Als erstes Land Lateinamerikas tat dies im Juli 2010 Argentinien. In den USA und in Mexiko ist die Homo-Ehe nur in Teilen der beiden Staaten möglich.
Todesstrafe
Homosexuelle Handlungen werden in über 70 Ländern auf der Welt bestraft - auch mit dem Tod. Die Todesstrafe gilt unter anderem in der Islamischen Republik Iran, im Sudan und im Jemen. heute.de hat die Botschaften der drei Länder um eine Stellungnahme gebeten. Sudan und Jemen haben die Anfragen ignoriert. Aus der iranischen Botschaft hieß es, über entsprechende Gesetze werde in dem Land nicht geredet.



