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BGH zu Gentest-Verwertung
Früchte vom verbotenen Baum
BildGentest: Probenentahme
VideoGentests: Hoffnung oder Fluch?
VideoVerbrecherjagd mit DNA-Test
Für Verfechter des Datenschutzes und der Bürgerrechte ist klar: Erkenntnisse, die mit unrechtmäßigen Mitteln erlangt wurden, haben Gerichte zu ignorieren. "Beweisverwertungsverbot" heißt das. Der Rechtsstaat gebe sich auf, wenn er sich nicht an seine eigenen Regeln halte. Muss man deshalb einen Vergewaltiger freilassen?
So befremdlich diese Konsequenz anmutet - völlig absurd ist sie für Juristen nicht. Wer eine Speichelprobe abgibt, der geht davon aus: Es wird nur überprüft, ob er der Täter war oder nicht. Er kommt nicht auf die Idee, dass man in seinen Genen nach Hinweisen auf kriminelle Verwandte suchen könnte. Diese Suche verletzt sein Recht auf Schutz der persönlichen Daten. Und das Prinzip, dass Gerichte nur verwerten dürfen, was legal herausgefunden wurde – es ist unserem Rechtssystem keineswegs fremd: Ein Geständnis unter Folter zum Beispiel zählt nicht.Für juristische Laien hingegen scheint die Lage dagegen eindeutig: Eine Studentin wird nachts auf dem Heimweg von einem Jugendlichen brutal vergewaltigt. Auf ihrer Kleidung findet man Blutspuren, die unzweifelhaft von dem jungen Mann stammen. Ein Alibi hat er nicht, in der Tatnacht war er nachweislich in der Nähe. Wenn man diesen Täter nun allein deshalb freiließe, weil er mit fragwürdigen Methoden überführt wurde – die Empörung wäre verständlich.Gesetzliche Neuregelung würde Klarheit schaffenDer Bundesgerichtshof will nun beiden Seiten gerecht werden: Einerseits rügt er das Vorgehen der Strafverfolger – andererseits geht er nicht so weit, den Verurteilten freizusprechen. Aber nur deshalb, weil die Rechtslage bisher nicht ganz klar war – es gab noch kein höchstrichterliches Urteil dazu. Seit heute ist das anders. Für die Zukunft gilt deshalb: Wenn der Gentest zeigt, dass der Sohn eines Getesteten tatverdächtig ist – dann müssen die Strafverfolger das ignorieren.Damit liegt der Ball jetzt im Spielfeld der Politik: Der Gesetzgeber sollte die Bestimmungen zu DNA-Reihenuntersuchungen schleunigst ändern – indem er der Polizei erlaubt, bei Massen-Gentests auch Hinweisen auf eine Verwandtschaft mit dem Täter nachzugehen. Solange die Getesteten vorher darüber aufgeklärt werden, ist nichts dagegen einzuwenden.


