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Verkaufsstart von Silvester-Feuerwerk

Genau hingucken - sonst knallt's

  • Video Verkaufsstart für Feuerwerk
  • Video Feuerwerk für die Silvesternacht
  • VideoVerkaufsstart für Feuerwerk

    Ab Freitag beginnt der alljährliche Verkauf des Silvester-Feuerwerks. Aber Vorsicht: Obwohl die Qualität der "Kracher" stark gestiegen ist, sollte trotzdem auf Prüfsiegel geachtet werden.

    (28.12.2012)
    VideoFeuerwerk für die Silvesternacht

    Alle Jahre wieder wird der Jahresausklang mit möglichst lauten Böllern und fantasievollen Raketen gefeiert. Knallfrosch für die Kleinen, Batteriefeuerwerk für die Großen: Silvester kann kommen!

    (28.12.2012)

    Feuerteufel, Knaller und Raketen - der Verkauf von Silvesterfeuerwerk hat heute offiziell begonnen. Doch Polizei und Verbraucherzentralen warnen vor verbotenen Böllern und raten, beim Kauf auf Güte- und Prüfsiegel zu achten. 

    Böllern an Silvester

    Tipps zum Umgang mit Böllern

    Die Versicherer geben Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern: Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag - in der Regel von 18 bis 7 Uhr - ist Böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.

    Böller-Freunde sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind und das BAM-Prüfsiegel haben. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen droht eine Geldstrafe. Zudem können etwa aus Osteuropa eingeschmuggelte Böller vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen.

    Beim Böllern sollte ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden. Türen und Fenster sollten stets geschlossen sein, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren. Die Feuerwehr rät, für den Notfall einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit zu halten. Auch Anwohner sollte rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen.

    Was das BAM-Prüfsiegel bedeutet

    Feuerwerkskörper der Klasse zwei (Prüfsiegel: BAM-PII plus eine Kombination aus vier Zahlen) dürfen nur an Erwachsende verkauft werden und nur vom 28. bis zum 31. Dezember. Zu dieser Klasse gehören Knallfrösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen oder Fontänen.

    Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Klasse eins (Prüfsiegel: BAM-PI plus eine Kombination aus vier Zahlen): Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.

    Nichts für Menschen mit Asthma

    Das Silvester-Feuerwerk ist nichts für Menschen mit Asthma. Denn Rauch und Feinstaub können die Lunge reizen, warnen die Ärzte der Deutschen Lungenstiftung (DLS). Betroffene sollten das Spektakel deshalb besser vom geschlossenen Fenster aus betrachten oder wenigstens darauf achten, dass sie nicht in Windrichtung des Rauches stehen, rät die DLS.


    "Um mit Silvesterraketen verschiedene Farbeffekte zu erzielen, werden dem Schwarzpulver unterschiedliche Metallverbindungen zugesetzt - zum Beispiel Blei oder Arsen für die Farbe Blau und Strontiumsalze für die Farbe Rot", erläutert DLS-Chef Harald Morr. "Nach größeren Feuerwerken kann die Luft deshalb Feinstaubpartikel mit bis zu 30 giftigen Metallverbindungen enthalten, die aufgrund ihres geringen Durchmessers von wenigen Mikrometern tief in die Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen hervorrufen können."

    In Städten wie Berlin oder Hamburg ist die Luft vermutlich auch nach der Silvesternacht noch mit entsprechenden Schadstoffen belastet. Daher sollten chronisch Lungenkranke einen Spaziergang im neuen Jahr lieber verschieben, bis sich der Rauch verzogen hat und die Luft wieder sauber ist.

    Welche Versicherung im Schadensfall einspringt

    Die Liste möglicher Schäden in der Neujahrsnacht ist lang - brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerbeulte Autos durch Feuerwerkskörper oder kaputte Fußboden durch Knallfrösche. Immer wieder kommt es auch zu Augenverletzungen und Verbrennungen.

    Bei Schäden, die durch Feuer an der Wohnungseinrichtung entstehen, hilft nach Angaben des Versicherungsverbands GDV die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die etwa durch Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.

    Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Allerdings übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist. Nach Angaben der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) prüfen die Versicherungen genau, wer für den Schaden verantwortlich ist oder ob grob fahrlässig gehandelt wurde. In diesem Fall kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen.

    Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.

    Schäden am Auto

    Auch auf dem Auto gelandete Silvesterraketen oder Böller hinterlassen Spuren. Die sind jedoch in den meisten Fällen mit etwas Lackpolitur fast schneller wieder weg als der Kater.  "Legales Feuerwerk verursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden", sagt Norbert Ollek vom TÜV Süd. Als Startplatz oder Abbrennstelle für Feuerwerk darf das Autodach natürlich nicht herhalten. Brennende Autos durch Feuerwerk seien aber selten. Um Tanks zum Explodieren zu bringen, sei deutlich mehr Zündenergie erforderlich, als sie übliches Knallzeug liefern kann.

    Bei größeren Schäden kann sich ein Anruf bei der Versicherung lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei der Abwicklung.

    Kein unbegrenztes Krachmachen

    Im Prinzip gilt das ganze Jahr über: Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe - mit einer Ausnahme: Silvester. In dieser Nacht gelten de facto Sonderregelungen. Da überall gefeiert und der Jahreswechsel mit Böllern und Raketen begleitet wird, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern.

    Der Mieterbund spricht in diesem Fall von einer "erweiterten Toleranzgrenze", die dennoch kein Freibrief für ungebremstes Krachmachen sei. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bleibe bestehen. Der Mieterbund empfiehlt daher, den Nachbarn vorher Bescheid zu geben, wenn man das neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßen will.

    Knallerfreie Zonen für Haustiere

    Die alljährliche Knallerei zu Silvester ist für Tiere ein Stressfaktor - sie reagieren sehr sensibel auf Geräusche. Um Hund oder Katze vor einer "Silvesterneurose" zu schützen, sind einige Vorsichtsmaßnahmen angebracht. Der Tierschutzbund rät Tierhaltern, knallerfreie Zonen einzurichten.

    In der Silvesternacht sollten Haustiere nicht allein gelassen werden. In der Wohnung sollten Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen oder Hamster möglichst weit weg vom Lärm der Straßenseite an einem ruhigen Platz untergebracht werden. Türen und Fenster sollten geschlossen und gegebenenfalls Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm zu dämpfen. Hilfreich ist manchmal auch, Radio oder Fernseher laufen und das Licht brennen zu lassen, damit möglichst wenig vom Lärm und von den grellen Lichtern nach Innen dringt.

    Dennoch können den Tieren Silvesterknaller regelrecht auf den Magen schlagen. Konsequente Nahrungsverweigerung, Durchfall, heftiges Zittern oder häufiges Jaulen sind nach Angaben von Tierärzten typische Anzeichen.

    28.12.2012, Quelle: dpa, dapd
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