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Präimplantationsdiagnostik
Gentests an Embryonen: "Endlich Rechtssicherheit"
Video"Wir haben endlich Rechtssicherheit"
VideoEmbryonen-Gentests - die Entscheidung
VideoDiskussion: Hoffnung oder Fluch?
Schmidt: Änderungen bei PID sind Fortschritt
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) kommt. Paare mit problematischen Gen-Anlagen können nach einem Beschluss des Bundesrats ihre Embryonen aus dem Reagenzglas also bald mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) spricht im heute.de-Interview über die umstrittene Methode.
heute.de: Zum neuen Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gehört eine Rechtsverordnung von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), über die lange gestritten wurde. Sind Sie jetzt zufrieden oder glauben Sie weiter, dass der PID Tür und Tor geöffnet werden?Ulla Schmidt: Der Bundesrat hat vernünftige Einschränkungen auf den Weg gebracht. Das ist eine Verbesserung. Aber wir haben immer noch Kritik. Das Schlimme ist, dass die Rechtsverordnung den Beschluss im Bundestag wieder ausgehebelt hat,
Ulla Schmidt ...
... war fast zehn Jahre lang Bundesgesundheitsministerin. Seit dem Regierungswechsel zur schwarz-gelben Koalition 2009 ist die SPD-Politikerin im Bundestag unter anderem im Kultur-Ausschuss tätig und stellvertretende Leiterin der deutschen Delegation in der parlamentarischen Versammlung der NATO. Seit vorigen Herbst ist die 63-Jährige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien. Vor ihrer Abgeordnetentätigkeit war Schmidt fast 15 Jahre lang Sonderschullehrerin.
... war fast zehn Jahre lang Bundesgesundheitsministerin. Seit dem Regierungswechsel zur schwarz-gelben Koalition 2009 ist die SPD-Politikerin im Bundestag unter anderem im Kultur-Ausschuss tätig und stellvertretende Leiterin der deutschen Delegation in der parlamentarischen Versammlung der NATO. Seit vorigen Herbst ist die 63-Jährige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien. Vor ihrer Abgeordnetentätigkeit war Schmidt fast 15 Jahre lang Sonderschullehrerin.
Gentests an Embryonen - worum geht es?
Warum ein neues Gesetz?
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) testen Mediziner Embryonen auf Erbkrankheiten. Die Embryonen sind durch künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibs entstanden. Werden Krankheiten festgestellt, werden sie nicht in den Mutterleib eingesetzt und vernichtet.
Im Juli 2011 hatte der Bundestag mehrheitlich beschlossen, dass zwar Gentests an Embryonen weiter verboten bleiben, Ausnahmen aber erlaubt sind. Bei der Entscheidung des Bundestages wurde der Fraktionszwang aufgehoben, Befürworter und Gegner gab es in allen Parteien – lediglich die FDP war mehrheitlich für die Freigabe der PID. Befürworter wollten verhindern, dass Mütter schwerstkranke, kaum lebensfähige Kinder austragen müssen. Gegner befürchteten, dass die PID der erste Schritt zu Designer-Babys ist.
Der Bundesrat hat nun über die zum Gesetz gehörende Rechtsverordnung, die die Umsetzung im Detail festlegt, entschieden. Die Verordnung war bereits im November vom Bundeskabinett gebilligt worden, die Länder hatten jedoch Nachbesserungen verlangt. Jetzt haben die Länder ein Jahr Zeit, das Gesetz umzusetzen - erst dann wird die PID tatsächlich möglich sein.
Wann ist eine PID künftig erlaubt?
Eine PID soll künftig erlaubt werden, wenn aufgrund der Gene beider Eltern oder eines Elternteils „eine schwerwiegende Schädigung des Embryos“ oder „eine Tot- oder Fehlgeburt“ zu befürchten ist. Ein ärztliche Gutachten und die schriftliche Genehmigung beider Eltern sind nötig, die Eltern müssen sich beraten lassen. Ob die PID dann zugelassen wird, beurteilt eine interdisziplinär besetzte Ethik-Kommission. Sie muss darüber drei Monate nach dem Antrag der Eltern entscheiden. Die PID darf nur in dafür zugelassenen Zentren durchgeführt werden. Generell wird davon ausgegangen, dass maximal bis zu 300 Eltern bundesweit pro Jahr eine PID beantragen werden.
Warum wurde gestritten?
PID-Gegner, der Ethikrat und die Kirchen glaubten, dass durch die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die engen Grenzen der PID, die der Bundestag beschlossen hatte, überschritten und aus den Ausnahmen Routine werden könnte. Zum einen sei nun nicht mehr von tatsächlich bestehenden Erbkrankheiten, sondern auch von einem Risiko einer Erbkrankheit die Rede. Zum anderen war ursprünglich die Zahl der PID-Zentren und Ethik-Kommissionen nicht begrenzt. Kritiker befürchteten, dass sich damit ein Geschäftsmodell PID etabliert und Paare, denen eine PID abgelehnt wurde, zu einem Hopping zwischen den Zentren und Ethik-Kommissionen animiert. Auf Druck der Länder gibt es jetzt künftig maximal ein PID-Zentrum und eine Ethik-Kommission pro Bundesland. Zudem gab es Streit über die Besetzung der Ethik-Kommissionen.



