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Präimplantationsdiagnostik

Gentests an Embryonen: "Endlich Rechtssicherheit"

  • Video "Wir haben endlich Rechtssicherheit"
  • Video Embryonen-Gentests - die Entscheidung
  • Video Diskussion: Hoffnung oder Fluch?
  • Video"Wir haben endlich Rechtssicherheit"

    Gentests an Embryonen - in Ausnahmefällen ist das künftig erlaubt. Die Details des Gesetzes waren lange umstritten. Drei Fragen an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

    (01.02.2013)
    VideoEmbryonen-Gentests - die Entscheidung

    Die Bundesregierung will Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas in eng begrenzten Fällen erlauben, um schwere Erbkrankheiten festzustellen. Kritiker sprechen von einem "moralischen Dammbruch".

    (14.11.2012)
    VideoDiskussion: Hoffnung oder Fluch?

    Immer mehr Firmen versprechen, auch die letzten Geheimnisse des menschlichen Genoms zu lüften. Gert Scobel diskutiert mit seinen Gästen über die neuen Möglichkeiten und Aspekte der Genforschung.

    (11.12.2012)

    Kurzmeldung

    • Bundesrat erlaubt in Ausnahmefällen Gentests an Embryonen 12:03 01.02.2013
      In Deutschland können Paare künftig in Ausnahmefällen Gentests an Embryonen machen lassen, um zu verhindern, dass die Frau ein schwer krankes Kind zur Welt bringt. Der Bundesrat billigte die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Zahl der Zentren, die eine PID ermöglichen, soll allerdings begrenzt werden. Bis die Diagnostik wirklich angewendet werden kann, wird es noch länger als ein Jahr dauern. Der Bundestag hatte das Gesetz zur eng begrenzten Zulassung von Gentests an Embryonen bereits 2011 verabschiedet.

    Schmidt: Änderungen bei PID sind Fortschritt

    Die Präimplantationsdiagnostik (PID) kommt. Paare mit problematischen Gen-Anlagen können nach einem Beschluss des Bundesrats ihre Embryonen aus dem Reagenzglas also bald mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) spricht im heute.de-Interview über die umstrittene Methode. 

    heute.de: Zum neuen Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gehört eine Rechtsverordnung von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), über die lange gestritten wurde. Sind Sie jetzt zufrieden oder glauben Sie weiter, dass der PID Tür und Tor geöffnet werden?

    Ulla Schmidt: Der Bundesrat hat vernünftige Einschränkungen auf den Weg gebracht. Das ist eine Verbesserung. Aber wir haben immer noch Kritik. Das Schlimme ist, dass die Rechtsverordnung den Beschluss im Bundestag wieder ausgehebelt hat,
    Ulla Schmidt ...
    Ulla Schmidt  / Quelle: imago

    ... war fast zehn Jahre lang Bundesgesundheitsministerin. Seit dem Regierungswechsel zur schwarz-gelben Koalition 2009 ist die SPD-Politikerin im Bundestag unter anderem im Kultur-Ausschuss tätig und stellvertretende Leiterin der deutschen Delegation in der parlamentarischen Versammlung der NATO. Seit vorigen Herbst ist die 63-Jährige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien. Vor ihrer Abgeordnetentätigkeit war Schmidt fast 15 Jahre lang Sonderschullehrerin.

    in dem zwar die PID-Gegner keine Mehrheit hatten, es aber die Entscheidung gab: Die Regel ist ein Verbot mit Ausnahmen. Es gab dann aber in der Verordnung keine Beschränkungen, dass es eine erblich bedingte Erkrankungen sein muss. Es war auch möglich, PID bei Eltern anzuwenden, wenn eine künstliche Befruchtung nicht funktioniert. Von daher wäre der PID Tür und Tor geöffnet worden. Das war so der pure FDP-Ansatz, die die PID völlig freigeben wollte.

    heute.de: Welche Verbesserung haben die Länder erreicht?

    Schmidt: Die Länder haben durchgesetzt, dass es keinen Anspruch auf Zulassung eines PID-Zentrums gibt, wie es Herr Bahr ja wollte. Damit können die Länder entscheiden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Es sind maximal 200 bis 300 Fälle pro Jahr in Deutschland zu erwarten. Deswegen braucht man nicht 16 Zentren. Wir hätten uns schon gewünscht, dass in der Rechtsverordnung steht, dass es maximal drei Zentren geben wird und dass sich die Länder zusammenschließen können. Die Änderungen sind trotzdem ein Fortschritt.

    Gentests an Embryonen - worum geht es?

    Warum ein neues Gesetz?

    Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) testen Mediziner Embryonen auf Erbkrankheiten. Die Embryonen sind durch künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibs entstanden. Werden Krankheiten festgestellt, werden sie nicht in den Mutterleib eingesetzt und vernichtet.

    Im Juli 2011 hatte der Bundestag mehrheitlich beschlossen, dass zwar Gentests an Embryonen weiter verboten bleiben, Ausnahmen aber erlaubt sind. Bei der Entscheidung des Bundestages wurde der Fraktionszwang aufgehoben, Befürworter und Gegner gab es in allen Parteien – lediglich die FDP war mehrheitlich für die Freigabe der PID. Befürworter wollten verhindern, dass Mütter schwerstkranke, kaum lebensfähige Kinder austragen müssen. Gegner befürchteten, dass die PID der erste Schritt zu Designer-Babys ist.

    Der Bundesrat hat nun über die zum Gesetz gehörende Rechtsverordnung, die die Umsetzung im Detail festlegt, entschieden. Die Verordnung war bereits im November vom Bundeskabinett gebilligt worden, die Länder hatten jedoch Nachbesserungen verlangt. Jetzt haben die Länder ein Jahr Zeit, das Gesetz umzusetzen - erst dann wird die PID tatsächlich möglich sein.

    Wann ist eine PID künftig erlaubt?

    Eine PID soll künftig erlaubt werden, wenn aufgrund der Gene beider Eltern oder eines Elternteils „eine schwerwiegende Schädigung des Embryos“ oder „eine Tot- oder Fehlgeburt“ zu befürchten ist. Ein ärztliche Gutachten und die schriftliche Genehmigung beider Eltern sind nötig, die Eltern müssen sich beraten lassen. Ob die PID dann zugelassen wird, beurteilt eine interdisziplinär besetzte Ethik-Kommission. Sie muss darüber drei Monate nach dem Antrag der Eltern entscheiden. Die PID darf nur in dafür zugelassenen Zentren durchgeführt werden. Generell wird davon ausgegangen, dass maximal bis zu 300 Eltern bundesweit pro Jahr eine PID beantragen werden.

    Warum wurde gestritten?

    PID-Gegner, der Ethikrat und die Kirchen glaubten, dass durch die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die engen Grenzen der PID, die der Bundestag beschlossen hatte, überschritten und aus den Ausnahmen Routine werden könnte. Zum einen sei nun nicht mehr von tatsächlich bestehenden Erbkrankheiten, sondern auch von einem Risiko einer Erbkrankheit die Rede. Zum anderen war ursprünglich die Zahl der PID-Zentren und Ethik-Kommissionen nicht begrenzt. Kritiker befürchteten, dass sich damit ein Geschäftsmodell PID etabliert und Paare, denen eine PID abgelehnt wurde, zu einem Hopping zwischen den Zentren und Ethik-Kommissionen animiert. Auf Druck der Länder gibt es jetzt künftig maximal ein PID-Zentrum und eine Ethik-Kommission pro Bundesland. Zudem gab es Streit über die Besetzung der Ethik-Kommissionen.

    heute.de: Das befürchtete Hopping zwischen Zentren und Ethikkommissionen ist aber trotzdem noch möglich, wenn es theoretisch jeweils 16 geben darf?

    Schmidt: Ja, das ist möglich. Aber es ist trotzdem ein Fortschritt. Auch weil die Länder gemeinsame Kommissionen einrichten können und eine einheitliche Begutachtung anstreben, damit eben genau das Kommissions-Hopping vermieden wird. Die Länder haben auch die Zusammensetzung der Kommissionen verbessert, dass es nämlich keine Mehrheit der Mediziner gibt, sondern dass auch die sozialen, ethischen, psychischen Aspekte eine Rolle spielen, dass Menschen mit Behinderung dabei sind und die Entscheidung mit einer Zweidrittelmehrheit fallen muss. Das ist schon eine Einschränkung des Vorschlags von Minister Bahr, der nur die genetische Erkrankung, nicht aber die sozialen, ethischen, psychischen Aspekte vorgesehen hatte. Eine PID ist ganz schwer nur aus der Diagnose heraus zu beurteilen, die Kommission muss aber die Möglichkeit haben, die ganze Person und ihre Lebensumstände einzubeziehen.

    heute.de: Kann denn die Ethik-Kommission überhaupt über eine PID entscheiden? Entweder man spricht dem Embryo ein Lebensrecht zu - oder eben nicht.

    Schmidt: Ihnen steht das Lebensrecht zu. Im Gesetz steht, dass auf Grund der genetischen Disposition der Eltern oder eines Elternteils für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Erbkrankheit, eine Tod- oder Fehlgeburt bestehen muss. Mit diesen Ausnahmen kann ich leben. Jetzt steht in der Rechtsverordnung allerdings eine ganz andere Formulierung, dass nämlich auch das Risiko zu Tod- und Fehlgeburten eine dieser Ausnahmen sein kann. Die genetische Disposition ist in der Verordnung ein Fall von vielen. Durch die Ethik-Kommission ist hoffentlich eine Tür davor, damit man nicht zur Automatisierung der Zulassungen kommt.

    heute.de.: Also stecken in der Verordnung immer noch viele Risiken?

    Schmidt: Ja, deshalb braucht man eine gute Datendokumentation. Es müssen Berichte abgegeben werden, die die Begründungen für die PID anonymisiert beinhalten.

    heute.de: Und da haben Sie die Hoffnung, dass der FDP-Minister seiner Rechtsaufsicht nachkommt?

    Schmidt: Nein, aber ich habe ja die Hoffnung, dass im Herbst die Regierung wechselt ... das muss eben das Parlament immer wieder einfordern! Wir sind sehr froh, dass der Bundesrat in den Ausschüssen mehrheitlich zu den Einschränkungen gekommen ist, um die Auswüchse zu verhindern.

    heute.de: Also noch mal: Können Sie auch als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe mit der PID-Verordnung leben?

    Schmidt: Wir können besser damit leben als mit dem Entwurf des Ministers, aber wir hätten uns noch striktere Vorgaben gewünscht. Wir hoffen , dass das, was der Gesetzgeber wollte, jetzt besser umgesetzt wird. Denn der Gesetzgeber hat gesagt: PID ist verboten, Ausnahmen sind erlaubt.

    heute.de: Würden Sie dennoch lieber keine Ausnahmen erlauben?

    Schmidt: Ich persönlich wollte keine Ausnahmen, habe aber zwei Seelen in meiner Brust. Ich habe großes Verständnis für Eltern, die schwere genetische Belastungen haben und das ihren Kindern ersparen und vorsorgen wollen. Ich habe Leute kennengelernt, die hatten acht Totgeburten! Da verstehe ich das und bin immer für eine PID. Aber die Rechtsverordnung zeigt ja genau unsere Befürchtungen: Wenn die Tür einmal auf ist, ist alles möglich, wie es in anderen Ländern auch zu sehen ist. In Großbritannien kann das genetische Risiko einer Brustkrebserkrankung zur PID führen. Wenn das alles Gründe sind, dass Leben verworfen wird, dann liegt darin die Schwierigkeit, die Ausnahmen zu begrenzen. Die Verordnung zeigt ja, dass genau die Dinge, die in anderen Ländern passieren, hier auch vom Gesundheitsminister versucht werden, auf den Weg zu bringen.

    Das Interview führte Kristina Hofmann

    01.02.2013
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