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Urteil des OLG Hamm
Grundsatzurteil für alle Spenderkinder
VideoUrteil zu Spenderväter
VideoEizellenspende: eine rechtliche Grauzone
VideoSpenderkind Sarah im Interview
VideoSpenderkind Rebecca
Sarah P., Tochter eines anonymen Samenspenders, darf nun laut Gericht den Namen ihres biologischen Vaters erfahren. In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden, dass die Samenbank Sara P. den Namen ihres Erzeugers nennen muss. Der Anwalt der Frau sprach von einem Grundsatzurteil für rund 100.000 Spenderkinder.
Wütend macht sie vor allem die Bevormundung. Die über lange Jahre selbstverständliche Haltung, Menschen wie sie sollten und bräuchten von ihrem Erzeuger, ihrem biologisch-genetischen Vater, nichts zu wissen. Denn Claudia ging 1983 aus einer Samenspende hervor – ihr Vater, der sie großzog, der auch rechtlich ihr Vater ist und bleiben wird und den sie nur zu Unterscheidungszwecken manchmal ihren "sozialen" Vater nennt, konnte selbst keinen Nachwuchs zeugen.Viele Spenderkinder wissen nicht von SamenspendeClaudia, die studiert hat und in Köln lebt, ihren richtigen Namen aber nicht öffentlich machen möchte, teilt dieses Schicksal mit Sarah P. und mit schätzungweise rund 100.000 weiteren Spenderkindern in Deutschland.
Ulrich Pontes schreibt für heute.de über Wissenschaftsthemen.
Quelle: Ulrich Pontes
Quelle: Ulrich Pontes
Einschätzungen von Experten
Mediziner: "Heute sind Samenspender nie anonym"
ZDF-Juristin: "Unterhaltsansprüche wären möglich"
Fakten zur Samenspende
Die donogene Insemination (DI)
Die donogene Insemination (DI, mitunter auch AID für "artificial insemination by donor" abgekürzt) gilt als eine der ältesten Formen medizinischer Unterstützung bei der Fortpflanzung. Dabei wird Sperma eines Spenders – der heute dank Samenbanken mit großen tiefgekühlten Beständen in der Regel so gewählt werden kann, dass ethnische Zugehörigkeit, Aussehen und Bildungsstand den Merkmalen des Vaters ähneln – in die Gebärmutter eingebracht oder für die künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) einer Einzelle benutzt.
In Deutschland war sie allerdings mehr oder weniger geächtet, bis der Ärztetag sie 1970 als akzeptabel (wenn auch aufgrund zahlreicher Probleme nicht empfehlenswert) billigte. Heute werden Schätzungen zufolge in Deutschland über 1.000 Kinder pro Jahr per DI gezeugt. Genaue Zahlen existieren allerdings nicht, da jeder Arzt Inseminationen durchführen kann und die Daten – anders als etwa bei künstlichen Befruchtungen – nicht zentral erhoben werden. Auch werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.
In welchen Fällen?
Gemäß dem Arbeitskreis Donogene Insemination, der auch einschlägige Richtlinien zur Behandlung formuliert hat, ist die DI eine Möglichkeit "für Paare, bei denen männliche Unfruchtbarkeit vorliegt und andere reproduktionsmedizinische Möglichkeiten nicht erfolgreich sind oder als zu eingreifend erlebt werden", sowie in Fällen, bei denen der Mann Träger einer Erbkrankheit ist, die er nicht auf seine Kinder übertragen möchte. Untersuchungen zufolge nahm die Zahl an DI-Behandlungen ab, als Anfang der 1990er Jahre die sogenannte intrazytoplasmatische Spermieninjektion etabliert wurde. Bei diesem Verfahren wird ein Spermium direkt in die Eizelle gespritzt, was auch bei eingeschränkter Zeugungsfähigkeit des Mannes oft zum Erfolg führt.
Für homosexuelle Paare?
Samenspenden stellen für lesbische Paare einen naheliegenden Weg dar, einen Kinderwunsch zu verwirklichen. Zu den komplexen psychosozialen Folgen, die eine DI ohnehin immer nach sich zieht, kommt in diesem Fall allerdings eine unklare Rechtslage hinzu. Manche, aber nicht alle Samenbanken vermeiden es deshalb bisher, ihre Leistungen lesbischen Paaren anzubieten.
Um schwulen Paaren in analoger Weise zu Wunschkindern zu verhelfen, wäre statt Samenspende eine Leihmutter erforderlich. Ärztliche Behandlungen, die darauf abzielen, sind in Deutschland jedoch (ebenso wie Eizellspenden) durch das Embryonenschutzgesetz verboten und strafbar.
100 Euro pro Spende
Rund 100 Euro Aufwandsentschädigung erhält ein Samenspender pro Spende bei den deutschen Samenbanken. Dafür müssen sich Spendewillige allerdings einem strengen Auswahlverfahren unterziehen – nur einer von sieben Bewerbern wird im Durchschnitt angenommen, da inbesondere für die Tiefkühl-Lagerung das Sperma wesentlich höheren Anforderungen genügen muss als für eine natürliche Zeugung. Die per Samenspende gezeugten Kinder können allerdings nach Erreichen des Erwachsenenalters verlangen, die Identität des Spenders zu erfahren – eine völlig anonyme Spende ist in Deutschland also nicht mehr möglich.
Risiko Unterhaltspflicht oder Erbansprüche?
Dass die Spendeempfänger sich im Nachhinein ihren elterlichen Verpflichtungen entziehen, wird durch notariell beurkundete Verträge ausgeschlossen. Der soziale Vater des Spenderkindes ist also auch unanfechtbar der gesetzliche Vater mit allen Rechten und Pflichten. Einzig das Kind kann theoretisch, sobald es volljährig ist, innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft seines sozialen Vaters anfechten. Somit ist nicht völlig auszuschließen, dass ein erwachsenes Spenderkind letztlich Erb- und Unterhaltsansprüche gegenüber dem Spender zugesprochen bekommt. Dann würden jedoch, wie grundsätzlich bei direkten Verwandten, die Ansprüche in beide Richtungen gelten: Das gut verdienende Kind müsste gegebenenfalls seinem notleidenden genetischen Vater finanziell unter die Arme greifen. Allerdings betont zumindest der Verein Spenderkinder, dass es ihnen (wie auch Sarah P. im Prozess) überhaupt nicht um Geld geht, sondern einzig darum, mehr über ihre Abstammung zu erfahren.
Spenderkinder aufklären: Ja, nein, wann?
„Die Nichtaufklärung ist keine Option für eine gesunde Familienentwicklung“, sagt die DI-Expertin Petra Thorn: "Wenn Eltern Offenheit und Ehrlichkeit als Werte propagieren, dann müssen sie das auch selbst vorleben." Geheimniskrämerei schaffe dagegen eine Belastung. Zudem zeige die Erfahrung, dass die Samenspende irgendwann oft doch noch herauskommt: Sei es im Streit bei Trennung der Eltern, sei es durch Bemerkungen von Dritten, die von den Eltern ins Vertrauen gezogen wurden, sei es, weil bei einer Untersuchung eines längst erwachsenen Spenderkinds eine unmögliche familiäre Blutgruppenkonstellation zutage tritt. Wenn auf diese Weise plötzlich eine wesentliche Säule der eigenen Identität zusammenbricht, kann das schlimme Folgen für den Betroffenen haben. Umgekehrt lassen sich, so Thorn, folgenreiche Brüche in der Identitätsentwicklung vermeiden, indem man per Samenspende gezeugte Kinder noch im Kindergartenalter aufklärt – wie es heute auch für Adoptivkinder empfohlen wird.
Anlaufstellen für Interessierte und Betroffene
Per Samenspende gezeugte Menschen, die gern mehr über ihre Abstammung herausfinden möchten, haben den Verein Spenderkinder gegründet. Dieser ist auch an Kontakten zu Samenspendern interessiert, die aus der Anonymität heraustreten möchten.
Familien mit Spenderkindern haben sich zwecks persönlichem Austausch auf den Plattformen spendersamenkinder.de und di-familie.dezusammengeschlossen.
Allgemeine Informationen für potenzielle Eltern und Samenspender sowie medizinische Richtlinien zur Spendersamenbehandlung bietet der Arbeitskreis Donogene Insemination: donogene-insemination.de (von Ulrich Pontes)



