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Urteil des OLG Hamm

Grundsatzurteil für alle Spenderkinder

  • Video Sie will wissen, wer ihr Vater ist
  • Video Eizellenspende: eine rechtliche Grauzone
  • Video Spenderkind Sarah im Interview
  • Video Kinder von Samenspendern
  • VideoUrteil zu Spenderväter

    Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Das entschied das Oberlandesgericht im Hamm, das Utreil gilt als wegweisend für viele anderen Spenderkinder. 

    (06.02.2013)
    VideoEizellenspende: eine rechtliche Grauzone

    Die Eizellenspende ist oft die einzige Möglichkeit ein eigenes Kind zu zeugen. Viele Paare begeben sich so in eine rechtliche Grauzone. Doch das Verfahren wirft auch ethische Fragen auf.

    (06.02.2013)
    VideoSpenderkind Sarah im Interview

    Sarah klagte vor Gericht, sie möchte ihren genetischen Vater kennenlernen. Ein Gespräch darüber, wie man sich als Spenderkind fühlt, welche juristischen Forderungen sie hat, wie ihr "Starbuck" gefällt.

    (10.08.2012)
    VideoSpenderkind Rebecca

    In Deutschland gibt es etwa 100.000 Menschen, die als Kinder von Samenspendern auf die Welt gekommen sind - so auch Rebecca. Sie will wissen, wer ihr leiblicher Vater ist.

    (04.02.2013)

    Kurzmeldung

    • Gericht: Name des Samenspenders darf herausgegeben werden 11:50 06.02.2013
      Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym hatte befruchten lassen. Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner berief sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 22 Jahre alte Klägerin geboren war.

     von Ulrich Pontes

    Sarah P., Tochter eines anonymen Samenspenders, darf nun laut Gericht den Namen ihres biologischen Vaters erfahren. In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden, dass die Samenbank Sara P. den Namen ihres Erzeugers nennen muss. Der Anwalt der Frau sprach von einem Grundsatzurteil für rund 100.000 Spenderkinder. 

    Wütend macht sie vor allem die Bevormundung. Die über lange Jahre selbstverständliche Haltung, Menschen wie sie sollten und bräuchten von ihrem Erzeuger, ihrem biologisch-genetischen Vater, nichts zu wissen. Denn Claudia ging 1983 aus einer Samenspende hervor – ihr Vater, der sie großzog, der auch rechtlich ihr Vater ist und bleiben wird und den sie nur zu Unterscheidungszwecken manchmal ihren "sozialen" Vater nennt, konnte selbst keinen Nachwuchs zeugen.

    Viele Spenderkinder wissen nicht von Samenspende

    Claudia, die studiert hat und in Köln lebt, ihren richtigen Namen aber nicht öffentlich machen möchte, teilt dieses Schicksal mit Sarah P.  und mit schätzungweise rund 100.000 weiteren Spenderkindern in Deutschland.
    Ulrich Pontes / Quelle: Ulrich Pontes

    Ulrich Pontes schreibt für heute.de über Wissenschaftsthemen.
    Quelle: Ulrich Pontes

    Anders als Claudia und Sarah P. haben die allermeisten der so Gezeugten von den Umständen ihres Entstehens allerdings vermutlich nie erfahren, und wenn doch, scheuen sie die Öffentlichkeit: Zu schwer wog lange Zeit die Scham, die sich mit einer Spendersamenbehandlung (auch "donogene Insemination", kurz DI) für alle Beteiligten verbindet.

    So kommt es, dass die 22-jährige Sarah P. nun die erste Betroffene ist, die versucht, per Klage gegen den behandelnden Arzt durchzusetzen, dass dieser die Identität ihres genetischen Vaters offenlegen muss. Ein Vorgehen, das auch Claudia begrüßt und das von dem  Verein Spenderkinder unterstützt wird, in dem Sarah, Claudia und gut 30 weitere Spenderkinder sich zusammengeschlossen haben. Ihre Hoffnung: durch ein exemplarisches Urteil die Mauer des Schweigens zum Einsturz zu bringen, an der die Spenderkinder bislang mit dem Wunsch abprallen, ihre biologischen Väter kennenzulernen.

    Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

    "Ich sehe schon, dass die Ärzte in einer blöden Zwickmühle stecken, weil sie den Spendern damals Anonymität zugesichert haben", sagt Claudia. Andererseits sieht sie nicht ein, dass sie als Spenderkind schlechter gestellt ist als andere: "Für Kuckuckskinder und adoptierte Kinder gilt schließlich auch ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung." Ein solches Recht hat das Bundesverfassungsgericht erstmals 1989 unter Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht formuliert, damals allerdings bezogen auf nichteheliche Kinder.

    Nicht nur rechtlich gibt es gute Argumente für das Anliegen der Spenderkinder, Transparenz in ihre Entstehung zu bringen. Während beim ersten dokumentierten Fall einer DI im Jahr 1884 der experimentierfreudige Arzt sogar dem behandelten Paar verschwieg, dass er gar nicht das Sperma des Ehemanns für die Insemination verwendete, und während auch 1970, als der Bundesärztetag die Spendersamenbehandlung erstmals für standeswürdig erklärte, niemand ernsthaft daran dachte, die so entstandenen Kinder jemals aufzuklären, plädieren Psychologen heute klar für Offenheit.

    Einschätzungen von Experten

    Mediziner: "Heute sind Samenspender nie anonym"

    ZDF-Juristin: "Unterhaltsansprüche wären möglich"

    Expertin: Zentrales Register für Samenspenden schaffen

    "Aus der Forschung wissen wir, dass es für die Kinder das Beste ist, wenn die Unterlagen mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden", erklärt Petra Thorn, die sich als Familientherapeutin seit 20 Jahren viel mit dem Thema DI auseinandersetzt. Manche Betroffenen würden sogar erst jenseits der 30 ein Interesse entwickeln, ihren genetischen Vater kennenzulernen, um sich selbst besser zu verstehen. Ideal fände Thorn ein zentrales Register, an das sich interessierte Spenderkinder wenden könnten.

    Zumal die Nachfrage steigen dürfte. Denn nach Thorns Beobachtung wird für jüngere Spenderkinder die Aufklärung durch die Eltern zunehmend normal: "Nichtkonventionelle Familienmodelle sind heute viel selbstverständlicher und anerkannter, so dass auch eine Samenspende nicht mehr so sehr als Stigma empfunden wird."

    Aufklärung heute der Normalfall

    Auch bei den Samenbanken hat sich vor einigen Jahren ein Bewusstseinswandel vollzogen: Heutige Spender werden darauf hingewiesen, dass ein mit ihrem Samen gezeugtes Kind mit Erreichen der Volljährigkeit Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen und die Identität des Spenders erfahren kann. 2007 wurde zudem gesetzlich eindeutig geregelt, dass Unterlagen zu DI-Behandlungen nicht wie medizinische Unterlagen allgemein für zehn, sondern für 30 Jahre aufbewahrt werden müssen.

    Spenderkinder, die wie Claudia oder Sarah P. vor 1997 gezeugt wurden, nützt dies freilich wenig. Selbst wenn sie vor Gericht recht bekommen und/oder Ärzte sich auf den Kompromissvorschlag einlassen, frühere Samenspender zu fragen, ob sie nicht trotz Anonymitätszusicherung einverstanden wären, in Kontakt mit ihren Sprösslingen zu treten: Zumindest in manchen Fällen werden die Unterlagen unwiderbringlich vernichtet sein.

    Hoffen auf den Treffer

    Die im Verein organisierten Spenderkinder haben deshalb Gewebeproben bei einer genetischen Datenbank eingereicht und rufen auch Spender zu diesem Schritt auf. "Vielleicht komme ich, nachdem ich immer Einzelkind war, auf diesem Weg ja wenigstens noch zu einem Halbbruder oder einer Halbschwester", hofft Claudia. Bisher warten sie und die anderen Vereinsmitglieder aber vergeblich auf eine Treffermeldung.

    Fakten zur Samenspende

    Die donogene Insemination (DI)

    Die donogene Insemination (DI, mitunter auch AID für "artificial insemination by donor" abgekürzt) gilt als eine der ältesten Formen medizinischer Unterstützung bei der Fortpflanzung. Dabei wird Sperma eines Spenders – der heute dank Samenbanken mit großen tiefgekühlten Beständen in der Regel so gewählt werden kann, dass ethnische Zugehörigkeit, Aussehen und Bildungsstand den Merkmalen des Vaters ähneln – in die Gebärmutter eingebracht oder für die künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) einer Einzelle benutzt.

    In Deutschland war sie allerdings mehr oder weniger geächtet, bis der Ärztetag sie 1970 als akzeptabel (wenn auch aufgrund zahlreicher Probleme nicht empfehlenswert) billigte. Heute werden Schätzungen zufolge in Deutschland über 1.000 Kinder pro Jahr per DI gezeugt. Genaue Zahlen existieren allerdings nicht, da jeder Arzt Inseminationen durchführen kann und die Daten – anders als etwa bei künstlichen Befruchtungen – nicht zentral erhoben werden. Auch werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.

    In welchen Fällen?

    Gemäß dem Arbeitskreis Donogene Insemination, der auch einschlägige Richtlinien zur Behandlung formuliert hat, ist die DI eine Möglichkeit "für Paare, bei denen männliche Unfruchtbarkeit vorliegt und andere reproduktionsmedizinische Möglichkeiten nicht erfolgreich sind oder als zu eingreifend erlebt werden", sowie in Fällen, bei denen der Mann Träger einer Erbkrankheit ist, die er nicht auf seine Kinder übertragen möchte. Untersuchungen zufolge nahm die Zahl an DI-Behandlungen ab, als Anfang der 1990er Jahre die sogenannte intrazytoplasmatische Spermieninjektion etabliert wurde. Bei diesem Verfahren wird ein Spermium direkt in die Eizelle gespritzt, was auch bei eingeschränkter Zeugungsfähigkeit des Mannes oft zum Erfolg führt.

    Für homosexuelle Paare?

    Samenspenden stellen für lesbische Paare einen naheliegenden Weg dar, einen Kinderwunsch zu verwirklichen. Zu den komplexen psychosozialen Folgen, die eine DI ohnehin immer nach sich zieht, kommt in diesem Fall allerdings eine unklare Rechtslage hinzu. Manche, aber nicht alle Samenbanken vermeiden es deshalb bisher, ihre Leistungen lesbischen Paaren anzubieten.

    Um schwulen Paaren in analoger Weise zu Wunschkindern zu verhelfen, wäre statt Samenspende eine Leihmutter erforderlich. Ärztliche Behandlungen, die darauf abzielen, sind in Deutschland jedoch (ebenso wie Eizellspenden) durch das Embryonenschutzgesetz verboten und strafbar.

    100 Euro pro Spende

    Rund 100 Euro Aufwandsentschädigung erhält ein Samenspender pro Spende bei den deutschen Samenbanken. Dafür müssen sich Spendewillige allerdings einem strengen Auswahlverfahren unterziehen – nur einer von sieben Bewerbern wird im Durchschnitt angenommen, da inbesondere für die Tiefkühl-Lagerung das Sperma wesentlich höheren Anforderungen genügen muss als für eine natürliche Zeugung. Die per Samenspende gezeugten Kinder können allerdings nach Erreichen des Erwachsenenalters verlangen, die Identität des Spenders zu erfahren – eine völlig anonyme Spende ist in Deutschland also nicht mehr möglich.

    Risiko Unterhaltspflicht oder Erbansprüche?

    Dass die Spendeempfänger sich im Nachhinein ihren elterlichen Verpflichtungen entziehen, wird durch notariell beurkundete Verträge ausgeschlossen. Der soziale Vater des Spenderkindes ist also auch unanfechtbar der gesetzliche Vater mit allen Rechten und Pflichten. Einzig das Kind kann theoretisch, sobald es volljährig ist, innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft seines sozialen Vaters anfechten. Somit ist nicht völlig auszuschließen, dass ein erwachsenes Spenderkind letztlich Erb- und Unterhaltsansprüche gegenüber dem Spender zugesprochen bekommt. Dann würden jedoch, wie grundsätzlich bei direkten Verwandten, die Ansprüche in beide Richtungen gelten: Das gut verdienende Kind müsste gegebenenfalls seinem notleidenden genetischen Vater finanziell unter die Arme greifen. Allerdings betont zumindest der Verein Spenderkinder, dass es ihnen (wie auch Sarah P. im Prozess) überhaupt nicht um Geld geht, sondern einzig darum, mehr über ihre Abstammung zu erfahren.

    Spenderkinder aufklären: Ja, nein, wann?

    „Die Nichtaufklärung ist keine Option für eine gesunde Familienentwicklung“, sagt die DI-Expertin Petra Thorn: "Wenn Eltern Offenheit und Ehrlichkeit als Werte propagieren, dann müssen sie das auch selbst vorleben." Geheimniskrämerei schaffe dagegen eine Belastung. Zudem zeige die Erfahrung, dass die Samenspende irgendwann oft doch noch herauskommt: Sei es im Streit bei Trennung der Eltern, sei es durch Bemerkungen von Dritten, die von den Eltern ins Vertrauen gezogen wurden, sei es, weil bei einer Untersuchung eines längst erwachsenen Spenderkinds eine unmögliche familiäre Blutgruppenkonstellation zutage tritt. Wenn auf diese Weise plötzlich eine wesentliche Säule der eigenen Identität zusammenbricht, kann das schlimme Folgen für den Betroffenen haben. Umgekehrt lassen sich, so Thorn, folgenreiche Brüche in der Identitätsentwicklung vermeiden, indem man per Samenspende gezeugte Kinder noch im Kindergartenalter aufklärt – wie es heute auch für Adoptivkinder empfohlen wird.

    Anlaufstellen für Interessierte und Betroffene

    Per Samenspende gezeugte Menschen, die gern mehr über ihre Abstammung herausfinden möchten, haben den Verein Spenderkinder gegründet. Dieser ist auch an Kontakten zu Samenspendern interessiert, die aus der Anonymität heraustreten möchten.

    Familien mit Spenderkindern haben sich zwecks persönlichem Austausch auf den Plattformen  spendersamenkinder.de und di-familie.dezusammengeschlossen.

    Allgemeine Informationen für potenzielle Eltern und Samenspender sowie medizinische Richtlinien zur Spendersamenbehandlung bietet der Arbeitskreis Donogene Insemination: donogene-insemination.de (von Ulrich Pontes)

    06.02.2013
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