- Mainz
- Aachen
- Angermünde
- Arkona
- Augsburg
- Bad Salzuflen
- Bamberg
- Berlin
- Bonn
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Celle
- Chemnitz
- Chieming
- Cottbus
- Cuxhaven
- Dortmund
- Dresden
- Düsseldorf
- Eisenach
- Emden
- Erfurt
- Essen
- Frankfurt/Main
- Freiburg
- Freudenstadt
- Garmisch-Partenkirchen
- Gera
- Gießen
- Glücksburg
- Görlitz
- Göttingen
- Greifswald
- Gütersloh
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Helgoland
- Hof
- Ingolstadt
- Kalkar
- Karlsruhe
- Kassel
- Kempten
- Kiel
- Köln
- Konstanz
- Landsberg
- Leipzig
- List/Sylt
- Lübeck
- Lüdenscheid
- Magdeburg
- Mannheim
- Mühldorf
- München
- Münster
- Neuburg/Donau
- Norderney
- Nürnberg
- Oberstdorf
- Öhringen
- Passau
- Plauen
- Potsdam
- Putbus
- Regensburg
- Rostock-Warnemünde
- Saarbrücken
- Schleswig
- Schwerin
- Seehausen
- Straubing
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Waren
- Weiden
- Westermarkelsdorf
- Wiesbaden
- Wittenberg
- Würzburg
Beleidigungsklage in Halle
Kann man Google in Deutschland verklagen?
BildGoogle-Startseite
VideoVi Privatklage gegen Google
VideoKindgerechte Suchmaschinen
In Halle entscheidet heute das Amtsgericht über eine Beleidigungsklage gegen Google. Eine der zentralen Fragen dabei: Kann ein Kläger aus Deutschland überhaupt gegen die deutsche Niederlassung von Google klagen? Nach geltendem Recht im Prinzip schon. In der Praxis wird's allerdings schwer.
Die Konstellation ist nicht selten und wird wohl in Zukunft immer häufiger auftreten: Global agierende Internetkonzerne verletzten durch ihre Services Rechte auch deutscher Verbraucher. Die sehen sich einem Unternehmensgeflecht gegenüber, bei dem kaum noch durchschaubar ist, welcher Teil wofür verantwortlich zeichnet.Wer sich an deutsche Verbraucher wendet, für den gilt deutsches Recht
Stephan Dirks ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Kiel
Quelle: dirksunddiercks.de
Quelle: dirksunddiercks.de
Autovervollständigung: Stress für Google
Was ist "Autovervollständigung"?
Google hat die Autovervollständigungs-Funktion im Jahr 2008 in seiner Internet-Suchmaschine eingeführt. Die Idee: Während man dabei ist, einen Suchbegriff einzutippen, tauchen bereits automatisch Vorschläge auf, die auf den häufigsten Anfragen anderer Nutzer beruhen. Google argumentierte zum Start, das spare Zeit, verhindere Tippfehler und helfe manchmal auch, die Suchanfrage präziser zu formulieren.
Immer wieder Ärger für Google
Doch die Funktion, an die sich viele Google-Nutzer gewöhnt haben, bringt dem Internet-Konzern immer wieder auch Ärger: Es gibt Menschen, die sich nicht damit abfinden wollen, dass bei Eingabe ihres Namens wenig schmeichelhafte Begriffe wie "Insolvenz", "Betrug" oder "Festnahme" auftauchen. Es kommt immer wieder zu Gerichtsverfahren.
Google betont, man nehme keinen Einfluss auf die Begriffe, die zur Autovervollständigung vorgeschlagen werden. Sie würden algorithmisch auf Basis der häufigsten Suchanfragen zusammengestellt. In Deutschland gewann Google alle fünf bisherigen Verfahren, wie das Unternehmen betont.
Andere Urteile in Italien
In Italien gab es gegensätzliche Entscheidungen. Ein Gericht in Mailand gab einem Nutzer Recht, der sich wegen der Autovervollständigung als Schwindler verunglimpft sah. Ein anderes nahm die Position von Google an. Mit Paris einigte sich Google zu nicht näher genannten Konditionen mit mehreren Organisationen, die dagegen vorgingen, dass bei der Suche nach bekannten Namen unter den Vervollständigungs-Vorschlägen das Wort "juif" (Jude) auftaucht.



