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Urteil über Absprachen

Karlsruhe billigt "Deal" im Strafprozess - mit Auflagen

  • Video "Deals" mit Auflagen gebilligt
  • Video Verfassungsgericht lehnt NPD-Antrag ab
  • Video Rechte homosexueller Paare gestärkt
  • Video"Deals" mit Auflagen gebilligt

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil Absprachen zwischen Angeklagten und Gericht grundsätzlich gebilligt. Doch in den sogenannten "Deals" fordert es strengere Kontrollen der Beteiligten.

    (19.03.2013)
    VideoVerfassungsgericht lehnt NPD-Antrag ab

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag NPD abgelehnt, die Partei auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Die NPD wollte durch diesen Antrag einem Parteiverbotsverfahren zuvorkommen.

    (05.03.2013)
    VideoRechte homosexueller Paare gestärkt

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt. Lebenspartner dürfen nun auch das adoptierte Kind des anderen annehmen.

    (19.02.2013)

    Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung zum sogenannten Deal im Strafprozess grundsätzlich gebilligt. Allerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein "erhebliches Vollzugsdefizit". 

    Viele Strafrichter werden ab heute womöglich umdenken müssen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Absprachen in Strafprozessen getroffen werden können, um langwierige Verfahren durch einen sogenannten Deal abzukürzen. Dem  Urteil zufolge können Richter künftig nicht mehr auf ein Pauschalgeständnis drängen, sondern müssen weiterhin in einer Beweisaufnahme die Schuld eines Angeklagten aufklären und dessen Geständnis "zwingend auf seine Richtigkeit" prüfen.

    Strafjustiz unter Bewährung

    Ein Kommentar von Joachim Pohl, ZDF-Rechtsexperte

    Seit vier Jahren ist der Deal jetzt im Gesetz geregelt und das ist in Ordnung. Damit beenden die Richter einen uralten Streit. Doch die Strafjustiz muss sich gefälligst an die Vorschriften halten - Transparenz statt Mauschelei. Wie das allerdings in Zukunft kontrolliert werden soll, das ist offen. Ein wenig Hoffnung schwingt mit: Die Strafjustiz steht quasi unter Bewährung. Sonst ist der Deal, der sie auch entlasten kann, eines Tages ganz weg.

    Rechte der Beschuldigten gestärkt

    Die bei vielen Richtern beliebten sogenannten informellen Absprachen noch vor Prozessbeginn und außerhalb des Gesetzes sind unzulässig, betonten die Richter. Grund dafür, dass diese Praxis so verbreitet ist, sei vermutlich ein "nur unzureichend ausgeprägtes Bewusstsein" der Strafrichter, dass es Verständigungen ohne Einhaltung der gesetzlichen Regelungen nicht geben darf.

    In einer Umfrage für das Gericht hatten knapp 60 Prozent der Richter eingeräumt, mehr als die Hälfte ihrer Absprachen informell und damit illegal vorgenommen zu haben. Als Hauptgrund hatten sie angegeben, langwierige Beweisaufnahmen vermeiden zu wollen. Solch ein verkürzter Prozess ist laut Urteil künftig ein absoluter Revisionsgrund. Das Gericht stärkte mit diesem und weiteren Revisionsgründen die Rechte von Angeschuldigten auf ein faires Verfahren, damit sie "Übergriffe staatlicher Stellen angemessen abwehren können".

    Staatsanwälte haben "Wächteramt"

    Laut Urteil kommt der Kontrolle von Absprachen durch die Staatsanwaltschaft nun "eine herausgehoben Bedeutung" zu. Die Staatsanwälte dürfen sich demnach nicht mehr an informellen Absprachen beteiligen und müssen künftig sogar Rechtsmittel gegen Urteile einlegen, die darauf beruhen. Weil Staatsanwälte an die Weisungen ihrer Dienstherren gebunden sind, kann "diese Kontrollfunktion laut Urteil künftig auch nach einheitlichen Standards erfolgen.

    Prozess-Absprachen: Fragen und Antworten

    Um welche Fälle geht es in Karlsruhe?

    Insgesamt liegen drei Verfassungsbeschwerden vor. In einem Fall wurde ein junger Polizist wegen schweren Raubes verurteilt. Er soll einem Schwarzmarkt-Händler Zigaretten abgenommen haben, um sie für sich selbst zu behalten. Das Gericht hatte ihn vor die Wahl gestellt: Ohne Geständnis müsste er mit einer Haftstrafe von vier Jahren rechnen, wenn er gesteht, könnte er mit zwei Jahren auf Bewährung davonkommen. Daraufhin erklärte der Angeklagte pauschal, die Vorwürfe entsprächen der Wahrheit. Zeugen wurden nicht mehr gehört. Der Mann wurde zur Bewährungsstrafe verurteilt. Später widerrief der Polizist sein Geständnis: Er habe es nur abgegeben, weil das Gericht ihn unter Druck gesetzt habe.

    Wie sind Absprachen im Gesetz geregelt?

    Seit 2009 ist der "Deal" in der Strafprozessordnung geregelt. Unter anderem muss die Absprache protokolliert werden, ein Verzicht auf Rechtsmittel ist unzulässig. Doch nach einer Studie, die das Bundesverfassungsgericht eigens erstellen ließ, nehmen es viele Richter in der Praxis mit diesen Regeln nicht so genau. So gaben fast 60 Prozent der Richter an, dass sie mehr als die Hälfte der Absprachen informell träfen.

    In welchen Fällen kommt es zu Absprachen?

    Das Motiv dafür kann - vor allem, wenn es um Sexualdelikte geht - der Schutz von Zeugen und Opfern sein. In vielen Fällen dient der "Deal" aber auch der Arbeitserleichterung für das Gericht und der Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme. Dieser Aspekt spielt vor allem in komplizierten Wirtschaftsstrafverfahren eine Rolle. Befürworter finden, dass dies die Gerichte entlaste.

    Was spricht gegen den "Deal"?

    Kritiker bemängeln, die Wahrheitsfindung komme beim "Deal" unter die Räder. Einer Studie zufolge überprüfen 28 Prozent der Richter nach einer Absprache nicht mehr so genau, ob ein Geständnis auch glaubwürdig ist. Die Mehrzahl der Verteidiger hatte schon Fälle, in denen Angeklagte ein möglicherweise falsches Geständnis ablegten, um eine mildere Strafe zu bekommen. Außerdem bevorzugt der "Deal" Täter, die sich ein Geständnis aufsparen, um einen Strafrabatt herauszuhandeln, gegenüber solchen, die sofort gestehen. (dpa)

    19.03.2013, Quelle: afp, dpa
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