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19.05.2013

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Bericht über Betrugsfälle

Kassen rügen frisierte Abrechnungen

  • Bild Kassen zählen 50.000 Betrugsfälle
  • Video Bestechung von Ärzten bisher legal
  • Video Weiße Kittel, schwarze Kassen
  • BildKassen zählen 50.000 Betrugsfälle
    (Quelle: dpa)
    VideoBestechung von Ärzten bisher legal

    Dass Ärzte von der Pharmaindustrie für die Verschreibung bestimmter Medikamente Geld bekommen können, war bisher völlig legal.

    (04.01.2014)
    VideoWeiße Kittel, schwarze Kassen

    Was läuft schief in unserem Gesundheitssystem? Zocken Mediziner, Krankenhäuser und Pflegedienste die Krankenkassen ab?

    (11.07.2012)

    Schummelei im Gesundheitswesen: Die Kassen haben einem Bericht zufolge innerhalb von zwei Jahren mehr als 50.000 Betrugsfälle gezählt. Meist sei es dabei um frisierte Abrechnungen gegangen. Gesundheitsminister Bahr kündigte ein härteres Vorgehen gegen korrupte Ärzte an. 

    Die gesetzlichen Krankenkassen hätten in den Jahren 2010 und 2011 knapp 53.000 Fälle von Betrug durch Akteure im Gesundheitswesen gezählt, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Am häufigsten soll es zu Betrügereien bei der Abrechnung gekommen sein - durch Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser oder andere Beteiligte. Das gehe aus einem unveröffentlichten Bericht des Spitzenverbands der Krankenkassen an den Gesundheitsminister hervor, so das Blatt.

    "Kein Massenphänomen"

    Nach Angaben der Zeitung konnten die Kassen Schadenersatzforderungen von mehr als 41 Millionen Euro durchsetzen. Wie sich die Zahlen auf die einzelnen Berufsgruppen verteilen, gehe aus dem Papier nicht hervor. Gerade bei niedergelassenen Ärzten sei Fehlverhalten jedoch kein Massenphänomen, "aber leider sind das auch keine zu vernachlässigenden Einzelfälle", zitiert das Blatt Vorstandsmitglied Gernot Kiefer.

    In etwa 2.600 Fällen sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, berichtet die Zeitung weiter. Beim Bundeskriminalamt sei die Zahl der registrierten Fälle von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um ein Viertel gesunken sei.

    Bahr: Maßnahmen gegen Korruption

    Gesundheitsminister Daniel Bahr will im Fall von Korruption und Bestechung juristische Schritte gegen Ärzte ermöglichen. Ermittlungen müssten stattfinden können, sagte der FDP-Politiker beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft in Berlin. Ärzte dürften nicht dem Wohl eines bestimmten Unternehmens verpflichtet sein. Selbst wenn es nur wenige Fälle von Korruption seien, sei dies doch Anlass, dagegen etwas zu tun. Die Prüfung möglicher neuer Regeln brauche aber noch Zeit.

    Der Bundesgerichtshof hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Durch die Annahme von Zuwendungen etwa für die Verordnung bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel sind Mediziner also nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Der Ruf, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, war zuletzt lauter geworden. Staatsanwälte und Kassenermittler hatten von einer Bandbreite von Fällen in dem Bereich berichtet.

    ZDFzoom

    Weiße Kittel, schwarze Kassen

    Patientenbeauftragter: Schnell handeln

    Der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller, dringt auf eine schnelle Gesetzesverschärfung. "Noch in diesem Monat muss etwas passieren, sonst wird es schwierig, strengere Gesetze noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen", sagte der CSU-Politiker den Zeitungen den WAZ-Medien. Korrupten Medizinern müsse die Zulassung entzogen werden können. Verstöße sollten künftig als Straftat gelten und Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein können.

    Im Gesundheitsministerium wird derzeit geprüft, ob das Sozialgesetzbuch geändert werden soll. Passgenaue Änderungen gelten aber nicht als einfach.
    Bahr sagte, Ärzte sollten auch künftig nicht als Angestellte der Krankenkassen gelten dürfen. Für angestellte Ärzte gibt es schon heute andere Regeln als für die freiberuflichen Praxisärzte. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren fast 1.000 Verfahren gegen Mediziner ein. Vorteile annehmen dürfen die Ärzte laut den Berufsordnungen der Ärztekammern schon heute nicht, wenn ihre Unabhängigkeit leidet. Unter anderem drohen Geldbußen.

    18.01.2013, Quelle: afp, dapd, dpa
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