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23.05.2013

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Vermittlungsausschuss

Kompromiss beim Meldegesetz

  • Video Einigung im Streit um das Meldegesetz
  • Video Bundesrat: Meldegesetz gestoppt
  • Video Meldegesetz löst Empörung aus
  • VideoEinigung im Streit um das Meldegesetz

    Die Einwohnermeldeämter dürfen persönliche Daten nur zu den Zwecken weitergeben, zu denen die Bürger ausdrücklich zugestimmt haben. Das neue Gesetz muss noch vom Bundestag und -rat bestätigt werden.

    (27.02.2013)
    VideoBundesrat: Meldegestz gestoppt

    Der Bundesrat hat das umstrittene neue Meldegesetz gestoppt. Es sollte die Behörden ermächtigen, Daten der Bürger ohne deren Einverständnis weiterzugeben. Dagegen laufen Kritiker auch heute Sturm.

    (21.09.2012)
    VideoMeldegesetz löst Empörung aus

    Deutsche Einwohnermeldeämter dürfen bald die Namen und Anschriften von Bürgern gegen Gebühr an Werbefirmen verkaufen - ohne unser Wissen. Datenschützer sind empört über das sogenannte Meldegesetz.

    (09.07.2012)

    Im Juni hatte der Bundestag das Meldegesetz verabschiedet - vor leeren Parlamentsrängen und während eines Fußball-EM-Spiels. Datenschützer machten Front, die Länder stoppten die Pläne. Jetzt ist ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern gefunden. 

    Bund und Länder haben ihren monatelangen Streit über das Melderecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte einen zuletzt erzielten Kompromiss. Nach den überarbeiteten Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich zustimmen. Bundestag und Bundesrat müssen das Ergebnis noch billigen.

    Zunächst heimlich, still und leise ...

    Geplant ist, dass Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären. Oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt die Einwilligung der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden. Bei Auskünften zu gewerblichen Zwecken darf der Empfänger die Daten zudem nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.

    Der Bundestag hatte das Gesetz Ende Juni 2012 - während eines Fußball-EM-Spiels und damit vor fast leeren Parlamentsrängen - auf den Weg gebracht. Danach sollten Meldeämter die Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger weitergeben dürfen. Der Beschluss hatte heftige Proteste bei Bürgern und Datenschützern ausgelöst.

    Meldegesetz im Bundestag

    In knapp einer Minute durchgewunken

    Strittige Themen ausgeklammert
    Keine Einigung gab es bei der von der Versicherungswirtschaft gewünschten Entlastung der Lebensversicherungen wegen sinkender Kapitalzinsen. Die daran gekoppelten unstrittigen Unisex-Tarife und Sepa-Banküberweisungen werden aber jetzt herausgelöst und in nationales Recht umgesetzt. Die Entlastung der Lebensversicherer soll später erfolgen. Ebenso vertagt wurde eine Einigung über das Wettbwerbsrecht.

    Bei den Streubesitz-Dividenden konnte sich eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf einen Kompromiss verständigen. Er bedeutet Mehrbelastungen für deutsche Firmen. Von März 2013 an sollen in- und ausländische Aktionäre bei der Kapitalertragssteuer aus "Streubesitz" bei Beteiligungen von weniger als zehn Prozent gleich behandelt werden. Für Altfälle soll es nach einem EuGH-Urteil Milliarden-Erstattungen an ausländische Firmenaktionäre geben.

    27.02.2013, Quelle: dpa
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