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Private Pflegeversicherung
Lohnt sich der Pflege-Bahr?
InfografikGroße Versorgungslücke
VideoStaatlicher Zuschuss für die Pflege
VideoVideo Studie zu Pflege
Vorsorgen mit Geld vom Staat: Ab dem 1. Januar 2013 gibt es Zuschüsse, wenn man sich für seine Pflege im Alter privat absichert. Diese neue staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung gilt auch für Menschen mit Vorerkrankungen. Eine wichtige Neuerung, die aber kostet. Für wen lohnt sich dieser neue Pflege-Bahr?
Ina Lockhart schreibt für heute.de über Verbraucherthemen.
Quelle: Frank Blümler
Quelle: Frank Blümler
Worauf man vor Abschluss achten sollte
Allgemeine Ausgangslage
Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt, ist eine private Vorsorge sinnvoll. Generell gilt, dass man seine Pflegezusatzversicherung nur in Anspruch nehmen kann, wenn man einer Pflegestufe zugeordnet wird. Je nach persönlichen Präferenzen und Einkommensverhältnissen kann man zwischen drei verschiedenen Produktvarianten wählen: Der Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung. Eine Gesundheitsprüfung ist Teil des Vertrages. Ab dem 1.1.2013 kommt mit der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung – Pflege-Bahr genannt – ein neues Angebot hinzu, das in seiner Struktur einer Pflegetagegeldversicherung entspricht, aber keine Gesundheitsprüfung erfordert.
Die persönliche Situation
Wenn man sich eine Pflegezusatzversicherung leisten kann, sollte man vor Abschluss einer Police seine persönliche Situation genau überprüfen.
- Wie sieht meine private Vorsorge generell aus? Hat meine Altersvorsorge oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung Priorität, bevor ich eine Pflegezusatzversicherung abschließe?
- Wie alt bin ich, welche Rente habe ich zu erwarten? Welches Vermögen kann ich noch ansparen, bis möglicherweise der Pflegefall eintritt? Kann ich notfalls mit der Unterstützung meiner Kinder rechnen?
Die persönliche Finanzlage
Kalkulieren Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen: Welche, möglicherweise relevanten, Vorerkrankungen habe ich? Ist der Pflege-Bahr die richtige und kostengünstige Absicherung für mich oder sollte ich durch Kapital- oder Immobilienanlagen für meine Pflege im Alter vorsorgen? Wie viel Geld kann ich langfristig monatlich für eine Pflegezusatzversicherung zahlen?
Was sollte die Versicherung bieten?
Machen Sie sich klar, was Sie von der Versicherung erwarten.
- Möchte ich mir eine fachlich gute Pflege und komfortable Unterbringung im Alter sichern?
- Welche und wie viel Flexibilität soll mir die Police bieten?
- Möchte ich mit der Zusatzabsicherung hauptsächlich professionelle Pflege im Heim oder durch einen Pflegedienst zu Hause finanzieren? Oder möchte ich freie Hand haben, wofür ich das Geld aus meiner Pflegezusatzversicherung ausgebe - beispielsweise wenn ich pflegende Angehörige bezahlen möchte?
Typ 1: Pflegetagegeldversicherung
Anbieter ist ein privater Krankenversicherer. Kommt es zum Pflegefall, zahlt der Versicherer ein Tagegeld in vorher vereinbarter Höhe. Das Geld wird nicht leistungsbezogen ausgezahlt. Der Versicherte kann also frei entscheiden, wie er das Geld verwendet. Vor allem in der häuslichen Pflege ist das ein Vorteil, da er mit seinem Tagegeld pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe bezahlen kann. Allerdings trägt der Versicherte auch das Risiko steigender Pflegekosten. Es gibt Tarife, die den Kunden von Beitragszahlungen befreien, wenn er zum Pflegefall wird. Wird der Vertrag gekündigt, verliert der Versicherte die eingezahlten Beiträge.
Typ 2: Pflegekostenversicherung
Anbieter ist ein privater Krankenversicherer. Im Gegensatz zur Tagegeldversicherung erstattet der Versicherer Pflegekosten bis zu einer bestimmten Höhe im Monat. Da meistens ein Nachweis der erbrachten Leistungen verlangt wird, ist das Geld vornehmlich nur für professionelle Pflege einsetzbar. Zudem ist der bürokratische Aufwand relativ hoch. In der Regel zahlt der Versicherte weiter, wenn er zum Pflegefall wird. Wird der Vertrag gekündigt, verliert der Versicherte die eingezahlten Beiträge.
Typ 3: Pflegerentenversicherung
Anbieter ist ein privater Lebensversicherer. Eine Pflegerentenversicherung bietet die größte Flexibilität, die der Versicherte aber mit deutlich höheren Prämien bezahlt: Der Kunde kann seine regelmäßigen Beiträge durch Einmalzahlungen hebeln, er muss im Pflegefall keine Beiträge mehr leisten, er kann gegen einen verringerten Leistungsumfang die Beitragszahlungen unterbrechen und prinzipiell bei einer Kündigung mit einer kleinen Rückzahlung seiner eingezahlten Beiträge rechnen. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Das Geld ist frei verfügbar.
Die Vertragsbedingungen
Bei Abschluss eines Vertrags sollte man das Kleingeruckte gut lesen - vor allem bei sehr günstigen Policen. Auf folgende Punkte sollte man dabei besonders achten:
- Leistungsfall: Wann zahlt die Versicherung? Bei nicht geförderten Pflegezusatzversicherungen knüpfen viele Anbieter ihre Zahlungen an weitere Bedingungen. Oft reicht ihnen nicht aus, dass die gesetzliche Pflegekasse für den Versicherten eine Pflegestufe festgestellt hat. Sie verlangen beispielsweise eine regelmäßige Untersuchung eines Vertragsarztes, der die Pflegebedürftigkeit nochmals feststellen soll. Bei gesetzlich geförderten Policen sind Gesundheitsprüfungen generell ausgeschlossen.
- Karenzzeit: Einige Policen sehen eine Frist von drei Monaten vor, bis der Versicherer nach Feststellung eines Pflegefalls zahlt.
- Umfang: Wie sehen die Leistungen im Einzelnen aus? Passt die Police zu der Versorgungslücke, die den Versicherten voraussichtlich erwartet? Deckt der Vertrag alle Pflegestufen ab? Manche Anbieter klammern die kostenintensive Pflegehöchststufe III aus. Allerdings befinden sich nur zwölf Prozent aller Pflegebedürftigen in dieser Situation.
- Demenz: Wird bei der sogenannten Pflegestufe 0 gezahlt? Wenn ja, an welchem Begriff der Pflegebedürftigkeit orientieren sich diese Leistungen?
Weitere wichtige Klauseln
- Inflation: Viele Versicherer passen die Beiträge – damit aber auch ihre Leistungen – an, indem sie die Prämie auf Basis einer jährlichen Teuerungsrate von drei Prozent in regelmäßigen Abständen anheben. Obacht: Oft gibt es für diese Inflationsanpassung eine Altersgrenze von 65 oder 69 Jahren. Ab da ist die Höhe der Beitrags-, aber auch der Leistungszahlungen eingefroren.
- Beitragsbefreiung: Muss der Versicherte weiter Beiträge zahlen, wenn er zum Pflegefall wird? Falls ja, bedeutet diese Klausel unter dem Strich für den Versicherten, dass die Leistungen gekürzt werden.
- Wartezeiten: Während der Pflege-Bahr ab Vertragsabschluss eine relativ lange Frist von fünf Jahren vorschreibt, bis Leistungen in Anspruch genommen werden können, sehen die meisten nicht staatlich geförderten Policen eine Wartezeit von drei Jahren vor. Es gibt aber auch Policen ohne diese Klausel.
(von Ina Lockhart)
Was sich am 1. Januar 2013 ändert
Steuern und Sozialabgaben
Mit dem Jahressteuergesetz hat der Bund einen ganzen Schwung Änderungen auf den Weg gebracht. Unternehmen und Freiberufler müssen ab 2013 ihre Belege nur noch acht Jahre aufheben. Arbeitnehmer dürfen jetzt einen Freibetrag - zum Beispiel Kinderfreibetrag - für zwei Jahre beim Finanzamt anmelden. Bislang musste man sich jedes Jahr melden. Außerdem müssen auf den Sold von freiwillig Wehrdienstleistenden und das Taschengeld, das die Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes bekommen, keine Steuern gezahlt werden.
Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet Arbeitnehmer ein wenig: Bis 2014 steigt er in zwei Stufen um 350 Euro. Eigentlich wollten Union und FDP auch die kalte Progression abbauen. SPD und Grüne stoppten das Vorhaben aber. Der Rentenbeitrag sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent und sorgt für eine Kleinigkeit mehr im Portemonnaie.
Pflegereform tritt in Kraft
Erleichterung für Menchen mit Demenz und deren Angehörige: Ihnen stehen künftig bessere Pflegeleistungen zu. Sie sollen zum Beispiel auch dann Pflegegeld und höhere Sachleistungen erhalten, wenn sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Finanziert wird dies mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung: Er steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Damit wird die Entlastung durch die Herabsenkung des Rentenbeitrags wieder teilweise aufgefressen.
Außerdem kommt der "Pflege-Bahr": Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung wird jetzt mit fünf Euro im Monat gefördert. Dazu muss der Einzelne mindestens zehn Euro pro Monat in einen Vertrag einzahlen. Der Bund stellt insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Praxisgebühr fällt weg
Am Ende waren alle Abgeordneten dafür - eine Premiere im Bundestag. Alle 548 anwesenden Abgeordneten stimmten im November für das Ende der Praxisgebühr. Auch der Bundesrat gab Mitte Dezember grünes Licht für das Vorhaben. Ab 1. Januar 2013 fällt damit die Zehn-Euro-Abgabe weg, die Versicherte seit neun Jahren jedes Quartal beim Arztbesuch zahlen mussten.
Auf Drängen der FDP hatte sich die Koalition auf das Ende der Gebühr geeinigt. Die Union hätte es eigentlich besser gefunden, die Gebühr beizubehalten. Damit hätte das Gesundheitssystem Rücklagen bilden sollen. In einem Paket einigte sich die Koalition schließlich, die Praxisgebühr zu steichen und ab August 2013 das Betreuungsgeld einzuführen.
Minijob-Verdienstgrenze steigt
Minijobs sollen attraktiver werden. Die Verdienstgrenze wird deshalb von 400 auf 450 Euro angehoben. Die öffentlichen Kassen kostet die Reform durch Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben jährlich etwa 300 Millionen Euro.
Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, wie die Minijobber in der Statistik heißen, hatte 2011 einen Rekord von 7,5 Millionen erreicht. Ende März 2012 waren es noch knapp 7,3 Millionen. Jeder fünfte Job ist ein Minijob.
An dem Modell gibt es viel Kritik, weil Minijob-Kritiker bemängeln, dass Minijobs dazu beitragen, den Niedriglohnsektor zu festigen. Denn der Großteil der Minijobber (4,76 Millionen) geht keiner anderen Beschäftigung nach.
Hartz-IV-Satz steigt
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar 2013 acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt damit auf monatlich 382 Euro.
Um acht Euro wird auch der sogenannte Partnersatz auf dann 345 Euro angehoben. Über 25 Jahre alte Personen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, bekommen künftig 306 Euro (plus sieben Euro). Die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen um zwei bis fünf Euro.
Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II werden jährlich angepasst, und zwar anhand der Preis- und Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Zusätzlich wird die ursprünglich festgesetzte Summe pro Jahr um 0,55 Prozent erhöht.
Strom wird teurer
Strom wird teurer: Das haben Millionen Haushalte in den vergangenen Wochen von ihrem Versorger schwarz auf weiß mitgeteilt bekommen. Grund für die Erhöhungen sind verschiedene Komponenten, aus denen sich die Strompreise zusammensetzen. Zu Buche schlagen unter anderem mehrere Umlagen, die zum Jahreswechsel angehoben oder eingeführt werden.
So steigt die Ökostrom-Umlage um knapp 50 Prozent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde. Bei den Netzentgelten kommen auf den Verbraucher Steigerungen von durchschnittlich zehn Prozent zu, die Netzentgelt-Umlage steigt von 0,151 auf 0,329 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung wird erhöht. Neu eingeführt wird eine Offshore-Umlage.
Insgesamt liegt der Preisanstieg bei vielen Stromanbietern im zweistelligen Prozentbereich. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden kommen schnell zusätzliche Belastungen in einer Größenordnung von 125 Euro zusammen.
Fernbuslinien starten
Die Bahn bekommt auch im Fernverkehr Konkurrenz. Ab 2013 sollen Reiseziele grundsätzlich auch mit dem Fernbus erreichbar sein. Dies war zum Schutz der Bahn bisher nur eingeschränkt möglich.Künftig soll eine Beförderung von Personen im Fernbuslinienverkehr nur noch dann unzulässig sein, wenn der Abstand zwischen zwei Haltestellen weniger als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen von der Bahn ein Nahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde angeboten wird. Die Deutsche Bahn betreibt über ein Tochterunternehmen selbst Fernbuslinien.
Haushaltsabgabe wird eingeführt
Die Rundfunkgebühr wird nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig wird eine Abgabe pro Haushalt erhoben - egal ob der Haushalt über einen Fernseher, ein Radio oder einen internetfähigen Computer verfügt.
Für die meisten Bürger wird sich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat. Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch ordentlich sparen: So müssen Wohngemeinschaften demnächst nur noch einmal zahlen, egal wie viele WG-Genossen gemeinsam unter einem Dach leben. Wie bisher gibt es Ermäßigungen und Befreiungen vom Rundfunkbeitrag – etwa für Schwerbehinderte und Hartz-IV-Empfänger.
Porto steigt
Der ganz normale Brief wird teurer: Das Porto steigt vom nächsten Jahr an von 55 auf 58 Cent. Die Post hatte den Antrag Mitte September unter anderem mit Kostensteigerungen und den sinkenden Briefmengen begründet.
Neben dem Standardbrief verteuert sich der Maxibrief von 2,20 auf 2,40 Euro und es gibt Preiserhöhungen bei internationalen Briefsendungen. Insgesamt liegt die Erhöhung der Preise nach Berechnung der Post bei durchschnittlich 2,8 Prozent. 55-Cent-Marken können für Briefe auch im nächsten Jahr weiter verwendet werden. Die Post legt rechtzeitig vor der Jahreswende 3-Cent-Ergänzungsmarken auf. Außerdem können 3-Cent- oder 58-Cent-Marken schon jetzt am Automaten gezogen werden.
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Nach einer zweijährigen Hängepartie soll die neue elektronische Steuerkarte 2013 an den Start gehen: Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) heißen die Angaben dann. Es sind genau die, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren.
Die Vorteile des papierlosen Verfahrens: Prozesse sollen so beschleunigt werden, Arbeitnehmer müssen die Karte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber abholen, wenn sie Änderngen vornehmen lassen wollen.
Für Millionen Arbeitnehmer bedeutet das aber auch: Die bisherigen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer auch 2013 monatlich mehr Netto auf dem Konto haben will, muss sie bei seinem Finanzamt von sich aus neu beantragen, und zwar möglichst bis zum Jahresende.
Neue Elterngeldberechnung
Wer bekommt wie viel Elterngeld? Die Berechnung soll ab Januar vereinfacht werden, dürfte aber vielen Müttern und Vätern Nachteile bringen. Künftig wird nicht das Nettoeinkommen, sondern der Bruttolohn für Berechnung zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr.
Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer - und damit auch das Elterngeld.
Höherer Freibetrag beim Unterhalt
Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten. So bleiben einem erwerbstätigen Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren künftig mindestens 1.000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf. Wenn die Unterhaltspflicht für die eigenen Eltern besteht, etwa, weil diese pflegebedürftig sind und die Rente dafür nicht reicht, steigt der Selbstbehalt von 1.500 auf 1.600 Euro.
Die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" für die Kinder getrennt lebender Eltern bleiben zwar unverändert. Trotzdem könnten durch den gestiegenen Selbstbehalt viele Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Die Sätze für den Eigenbedarf wurden erhöht, weil auch der Hartz-IV-Satz steigt.
Schornsteinfeger-Monopol fällt
Zu Beginn des Jahres 2013 fällt auf Druck der EU das deutsche Kehrmonopol der Schornsteinfeger: Millionen Hausbesitzer haben dann erstmals seit 1935 ein Wörtchen dabei mitzureden, wer ihnen aufs Dach steigt - und zu welchem Preis. Die Arbeit wird aufgeteilt. Die Kontrolle der Feuerstätten, die Abnahme eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit bleiben weiter beim amtlichen Schornsteinfeger. Seine Gebühren sind fix und sollen 2013 steigen.
Arbeiten wie das häufig jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind künftig aber vom Staat freigegeben – genauso wie die Preise. Die neue Wahlfreiheit bringt allerdings auch neue Pflichten für die Hausbesitzer. Sie können künftig nicht mehr warten, bis der Schornsteinfeger automatisch kommt, sondern müssen selbst aktiv werden und am Ende Nachweise bringen.
Zigaretten werden teurer
Für Raucher wird es im nächsten Jahr wieder teurer: Zigarettenpackungen kosten bis zu zehn Cent mehr. Die Hersteller geben zum einen die ab 2013 höhere Tabaksteuer an die Verbraucher weiter - das macht zwischen vier und acht Cent pro Packung aus. Hinzu kommt ein Ausgleich für die "höheren Einstandspreise" - die Preise für Rohtabak sind gestiegen.
2010 hatte die Regierung eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Schritten beschlossen. Die erste Erhöhung trat am 1. Mai 2011 in Kraft, die zweite am 1. Januar 2012. Im Januar 2013 folgt der dritte Schritt, bis zum Jahr 2015 werden jeweils zum Jahreswechsel zwei weitere Steuererhöhungen fällig. Der Staatsanteil pro Packung liegt laut "Welt" derzeit bei 73 Prozent des Verkaufspreises, das sind 3,65 Euro.



