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Rot-grüne Bundesratsinitiative
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Mindestlohn-Debatte nimmt Fahrt auf
Die Mindestlohndebatte in der Koalition gewinnt an Fahrt. Aber trotz liberaler Lockerungsübungen dürften die Chancen auf eine einheitliche Lohnuntergrenze eher gering sein. SPD und Grüne zumindest versuchen, den Mindestlohn via Bundesrat durchzudrücken.
In der Koalition gewinnt die Mindestlohndebatte an Fahrt: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen erwartet noch vor der Bundestagswahl einen Kompromiss mit dem Koalitionspartner FDP: "Die Debatte dreht sich nicht mehr darum, ob wir Mindestlöhne brauchen, sondern um das Wie", sagte sie dem "Focus". Nach den Vorstellungen der Union sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften über einen Mindestlohn verhandeln. Die Pläne der SPD lehnte von der Leyen ab: "Die SPD fordert pauschal und von der Politik bestimmt 8,50 Euro. Das ist der falsche Ansatz."
Links
Kehrtwende der Koalition
NRW-FDP-Chef Christian Lindner sieht ebenfalls Möglichkeiten für eine Einigung mit der Union. "Der Kompromiss der CDU scheint mir nah an der gültigen Rechtslage zu sein", sagte er der "Welt am Sonntag". Das Mindestarbeitsbedingungen- Gesetz erlaube seit Jahrzehnten, in Branchen zu Lohnuntergrenzen zu kommen, in denen eine unabhängige Kommission soziale Verwerfungen feststelle. Dieses Instrument könne man weiterentwickeln. CDU-Sozialexperte Karl-Josef Laumann indes will keine Einigung um jeden Preis: "Der künftige Mindestlohn muss prägende Wirkung haben, sonst können wir es gleich sein lassen", sagte er dem "Spiegel".Richtschnur könne der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche sein: "Das sind 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten." Den SPD-Vorschlag mit zunächst 8,50 Euro und danach weiteren Anpassungen durch eine Kommission der Tarifpartner sieht DGB-Chef Michael Sommer als "Versuch eines Kompromisses zwischen der SPD-Forderung und den Vorstellungen der Union", wie er der "Saarbrücker Zeitung" sagte. Sieben SPD- und Grünen-geführte Bundesländer wollen ihren Entwurf am 1. März in den Bundesrat einbringen. Sie können mit der Zustimmung auch der großen Koalitionen des Saarlands und Thüringens rechnen.
Mindestlohn
Was bedeutet Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist die festgelegte Untergrenze für den vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohn. Er ist im Allgemeinen in Tarifverträgen festgelegt. Im engeren Sinn versteht man darunter gesetzlich bestimmte Lohnnormen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Gesetzliche Mindestlöhne gibt es bereits in zahlreichen Ländern: In den USA und den meisten EU-Mitgliedsstaaten.
In welchen Branchen wird er gezahlt?
In Deutschland gibt es bislang keinen flächendeckenden Mindestlohn. Einzelne Berufsgruppen haben jedoch eine festgeschriebene Lohnuntergrenze, wie zum Beispiel:
Pflegebranche: 8,75 Euro/Stunde in den alten Bundesländern und Berlin
7,75 Euro/Stunde in den neuen Bundesländern
Elektrohandwerk: 9,90 Euro/Stunde in den alten Bundesländern
8,85 Euro/Stunde in den neuen Bundesländern und Berlin
Maler und Lackierer: 12,00 Euro/Stunde in den alten Bundesländern und Berlin
9,75 Euro/Stunde in den neuen Bundesländern
Zeitarbeit: 8,19 Euro/Stunde in den alten Bundesländern
7,50 Euro/Stunde in den neuen Bundesländern und Berlin
Quelle: Destatis
Mindestlohn in den Bundesländern
Einige Bundesländer haben bereits länderspezifische Regelungen für den Mindestlohn festgelegt:
Baden-Württemberg: 8,90 Euro/Stunde
Bayern: 8,42 Euro/Stunde
Nordrhein-Westfalen: 8,23 Euro/Stunde
Hessen: 7,76 Euro/Stunde
Niedersachsen, Bremen, Hamburg,
Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein: 7,50 Euro/Stunde
Quelle: Destatis
Mindestlohn in der Kritik
Kritiker befürchten jedoch, dass bindende Mindestlöhne die Arbeitskosten über das gleichgewichtige, markträumende Niveau heben, sodass in der Regel Arbeitslosigkeit entsteht oder zunimmt. Stattdessen wurden für den Niedriglohnbereich Kombilöhne vorgeschlagen. (Quelle: bpb)
Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, begrüßte die Debatte und mahnte einen angemessenen Mindestlohn an: "Untersuchungen zufolge vernichtet ein Mindestlohn, der zu hoch ist, Arbeitsplätze. Ist er zu niedrig, hat er aber kaum Wirkung." Zu bedenken sei, "dass jemand, der nicht arbeitet, über Hartz IV bereits Leistungen erhält, die einem Nettolohn von etwa fünf Euro pro Stunde entsprechen".



