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Urteil

Mini-Frühchen: Kleine Kliniken mit im Geschäft

  • Video Frühchen in kleinen Krankenhäusern
  • Video Mehrheit mit Krankenhäusern zufrieden
  • Video Medikamente werden knapp
  • VideoFrühchen in kleinen Krankenhäusern

    Frühchen sind lukrative Patienten. Doch nur Kliniken, die mindestens 30 Frühchen im Jahr behandeln, dürfen das abrechnen. Dagegen haben kleine Krankenhäuser geklagt - und vorerst gewonnen.

    (18.12.2012)
    VideoMehrheit mit Krankenhäusern zufrieden

    Rund vier von fünf Deutschen sind einer Patientenbefragung nach zufrieden mit der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus. Mit schlecht bewerteten Kliniken wollen Kassen keine Verträge mehr abschließen.

    (18.12.2012)
    VideoMedikamente werden knapp

    In den Krankenhäusern fehlen wichtige Arzneimittel. Das bestätigen nun auch die Hersteller. Besonders bei Antibiotika und Krebsmitteln soll es Lieferprobleme geben.

    (18.12.2012)

    Auch Kliniken ohne viel Erfahrung dürfen extrem kleine Frühgeborene behandeln. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das Ende 2011 eine bundesweite Neuregelung gekippt hatte. 

    Auch Kliniken ohne viel Erfahrung dürfen extrem kleine Frühgeborene behandeln. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und erklärte eine Neuregelung für nichtig. Die von den Richtern kassierte Regelung sah vor, dass nur noch große Spezialkliniken Frühchen mit einem Geburtsgewicht von bis zu 1.250 Gramm behandeln dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschusses (GBA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte dazu die Mindestgrenze von 14 auf 30 Frühchen-Behandlungen pro Jahr erhöht.

    Urteil vom Landessozialgericht bestätigt
    Der GBA dürfe zwar eine Mindestanzahl festlegen, mit der Erhöhung jedoch habe der GBA seinen Beurteilungsspielraum überschritten, urteilte der 1. Senat des BSG (Az: B 1 KR 34/12 R). Neue Studien hätten ergeben, dass die Todesrate Frühgeborener nicht linear mit einer steigenden Zahl behandelter Kinder sinke. Zudem sei zu befüchten, dass durch die Mindestanzahl die Behandlungsqualität in einigen Regionen Deutschlands sinke. Das BSG bestätigte damit ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg, das die Reform Ende 2011 gekippt hatte. Die Kasseler Richter wiesen die Revision des GBA gegen das LSG-Urteil als unbegründet zurück.

    Die Kliniken hatten argumentiert, die Leistungen für die kleinen Frühchen kämen auch größeren Patienten zugute. Sie hatten auch befürchtet, lukrative Patienten zu verlieren. Mit der Versorgung eines Frühgeborenen verdient eine Klinik nach LSG-Angaben mehr als 100.000 Euro. Auch längere Wege für Eltern wurden von den Krankenhäusern als Beweggründe genannt. Insgesamt 16 Revisionen wurden verhandelt. Nachdem das erste Urteil (Klinikum Hildesheim) gefallen war, zog der GBA die 15 weiteren Revisionsanträge zurück.

    Kinderhilfe: Urteil wird Leben kosten

    Die Deutsche Kinderhilfe erklärte, die Entscheidung der Richter werde Leben kosten. Das Urteil nutze "den wirtschaftlichen Interessen von kleinen Kliniken und gefährdet konkret das Leben der Allerkleinsten", sagte Vorstandssprecherin Julia Hofmann. Dagegen begrüßte die Deutsche Krankenhausgesellschaft das Urteil. "Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss das Instrument der Mindestmenge weiterentwickeln will, muss er für die Krankenhäuser, die erwiesenermaßen eine gute Ergebnisqualität haben, Ausnahmen schaffen."

    Der GBA-Vorsitzende Josef Hecken kündigte an, weiter für eine Mindestgrenze zu kämpfen. "Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Mindestgrenze zulässig ist und nur die Höhe infrage gestellt. Wir müssen nun neue Studien generieren, die eine höhere Festlegung ermöglichen", sagte er.

    60.000 Frühchen pro Jahr
    Nach Angaben der Deutschen Kinderhilfe werden bundesweit jährlich etwa 60.000 Kinder zu früh geboren. 2011 betrug laut Statistischem Bundesamt der Anteil der zu früh lebend geborenen Kinder mit einem Geburtsgewicht bis 1.500 Gramm 1,2 Prozent, ihr Anteil an Todesfällen im ersten Lebensjahr aber rund 41 Prozent.

    18.12.2012, Quelle: dpa
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