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NPD-Verbotsverfahren
NPD stolpert in die Offensive
BildNeonazi mit NPD-Fahne
Video
VideoBundesländer wollen NPD verbieten lassen
Die Länder wollen ein Verbot der rechtsextremen NPD. Gemeinsam mit dem Bund haben sie dafür Belege zusammengetragen. Teile der Sammlung finden sich nun auf der Homepage der NPD. Ein hilfloser Propaganda-Versuch, so die Einschätzung von ZDF-Hauptstadtkorrespondent Klaus Brodbeck. Es zeigt, wie nervös die NPD ist.
Die rechtsextreme NPD versucht, angesichts des geplanten Verbotsverfahrens in die Offensive zu gehen. Die Partei hat die gegen sie gerichteten Belege ins Internet gestellt. Auf ihrer Homepage veröffentlichte die NPD die Kurzfassung eines Papiers, das Bund und Länder für ein neues Verbotsverfahren zusammengetragen haben. "Es ist ein hilfloser Propaganda-Versuch", so ZDF-Hauptstadtkorrespondent Klaus Brodbeck und zeige, wie nervös die NPD inzwischen ist.Bundesinnenministerium prüftDas Bundesinnenministerium will nun rechtliche Schritte prüfen, wie ein Sprecher am Mittwoch in Berlin sagte. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sprach von einem "gravierenden Vorgang".2003 war ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, in Karlsruhe gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes (V-Leute) auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Der Bundesrat will nun einen zweiten Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht starten. Ob Bundesregierung und Bundestag mitziehen, ist noch unklar. Im Kabinett wie im Parlament gibt es Zweifel an den Erfolgsaussichten eines neuen Verfahrens. Die Bundesregierung hat eine Entscheidung bis Ende März angekündigt.Faktensammlung
Bund und Länder hatten auf mehr als 1.000 Seiten Belege gegen die NPD gesammelt. Neben der Langfassung existiert eine rund 140 starke Kurzversion, die die Partei nun selbst veröffentlichte. Die Veröffentlichung selbst ist nicht allzu brisant. "Die Zusammenfassung ist von November 2012 und weist zudem die niedrigste Geheimhaltungsstufe auf", so ZDF-Korrespondent Klaus Brodbeck. Wie die Partei an das Dokument gelangte, ist unklar. Die NPD gab auf ihrer Homepage an, der Bericht sei ihr "zugespielt" worden.
In den vergangenen Monaten wurde das Dokument an viele Stellen in Bund und Ländern weitergegeben - etwa an die Innenministerien oder den Bundestag. Es gelangte aber auch nach außen. Nach Informationen des NDR veröffentlichte das alternative Mediennetzwerks indymedia den Kurzbericht bereits am Montagabend auf ihrer Webseite.Rechtsextremistisch und fremdenfeindlichDie NPD kommentierte die Materialsammlung auf ihrer Homepage als "schlechten Witz" und "Frechheit". Die Partei sehe dem Verbotsverfahren "mit dem notwendigen Ernst, aber auch mit der gebotenen Gelassenheit entgegen". Nach Einschätzung von ZDF-Korrespondent Thomas Bärsch zeigen die Dokumente aber auch, wie fremdenfeindlich die NPD sei."Gravierender Vorgang"
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) beklagte die Veröffentlichung durch die NPD. "Das ist ein gravierender Vorgang und der Versuch einer vorsätzlichen Torpedierung eines Parteiverbotsverfahrens", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag). Die Partei habe jetzt mehr Zeit, sich auf ein Verbotsverfahren einzurichten. Auch könne sie womöglich "Rückschlüsse ziehen auf undichte Stellen in den eigenen Reihen".Der CDU-Innenexperte Bosbach sagte, mit der strafrechtlichen Seite müssten sich nun die Strafverfolgungsbehörden beschäftigen. "Die NPD wird ein überragendes Interesse daran haben, die Antragsteller immer wieder vorzuführen", sagte er der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag). "Das ist ein Indiz dafür, dass man die Probleme, die es im Zusammenhang mit einem NPD-Verbotsverfahren geben wird, nicht unterschätzen darf." Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, es sei nicht abzusehen, welche Folgen die Veröffentlichung für das Verbotsverfahren habe.
Die rechtsextreme Partei hatte bereits vor wenigen Monaten mit einem Vorstoß für Aufsehen gesorgt: Inmitten der Diskussion über ein mögliches Verbot war die NPD im November vorgeprescht und hatte beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag gestellt, um ihre Verfassungstreue prüfen zu lassen. Die Entscheidung darüber steht noch aus.



