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Fragen und Antworten

Neuer Rundfunkbeitrag: Was sich für Sie ändert

  • Video Der Rundfunkbeitrag kommt
  • VideoDer Rundfunkbeitrag kommt
    (27.12.2012)

    Egal ob Radio, Fernseher oder Smartphone - die Rundfunkgebühr wird ab dem 1. Januar nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Wohnung und Betriebsstätte bezahlt. Was sich für Sie ändert: Fragen und Antworten. 

    Fragen und Antworten zum Rundfunkbeitrag

    Wie viel kostet es – und wofür wird gezahlt?

    Seit 2013 gilt die Regelung: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Egal, ob oder wie viele Radios, Fernseher, Computer oder Smartphones es gibt - alle denkbaren Geräte zum Hörfunk- oder TV-Empfang deckt der Beitrag ab – mit monatlich 17,98 Euro. Nicht mehr unterschieden wird, ob es sich bei der Wohnung um eine Wohngemeinschaft, eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine eheliche Familie handelt. Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab. "Damit ändert sich für 90 Prozent aller Haushalte nichts – rund 1,5 Millionen Menschen profitieren von dem neuen Modell", so der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Freuen können sich Freiberufler, deren Arbeitsplatz (Betriebsstätte) in der Privatwohnung ist: Sie müssen hierfür keinen weiteren Rundfunkbeitrag entrichten.

    Befreiungen und Ermäßigungen

    Wer einkommensabhängig bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht – beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung – kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies gilt ebenso für Empfänger von Ausbildungsförderung, die nicht bei ihren Eltern wohnen und Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten. Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrages, der dann 5,99 Euro beträgt. Ganz vom Beitrag befreien lassen können sich (wie bisher) taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Was ändert sich für Unternehmen?

    Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen (ebenso wie für Behörden und Verbände) wird seit 2013 je Betriebsstätte erhoben. Die Beitragshöhe ist gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Bei bis zu 8 Mitarbeitern liegt der monatliche Rundfunkbeitrag bei 5,99 Euro, bei 9 bis 19 Mitarbeitern bei 17,98 Euro, bei 20 bis 49 Mitarbeitern bei 35,96 Euro pro Betriebsstätte. Am Ende dieser zehnstufigen Beitragsstaffel stehen 20.000 Mitarbeiter oder mehr an einer Betriebsstätte, für die 3.236,40 Euro pro Monat zu zahlen sind. Große Unternehmen zahlen somit mehr als kleine. Pro Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Fahrzeug beitragsfrei. Für jedes weitere Fahrzeug fallen jeweils 5,99 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat an.

    Zweitwohnungen, Hotels, Gartenlauben

    Für die Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen gilt: Je Zimmer/Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro gezahlt. Das erste Zimmer bzw. die erste Ferienwohnung ist je Betriebsstätte beitragsfrei. Ein Hotel mit 20 Zimmern zahlt demnach also einen Beitrag für die Betriebsstätte (nach Beitragsstaffel) sowie für 19 Zimmer den Drittelbetrag (5,99). Wer eine Zweitwohnung hat, muss für diese einen eigenen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro monatlich zahlen. Und was ist mit Gartenlauben? Lauben in Kleingartenanlagen sind beitragsfrei, da laut Bundeskleingartengesetz festgelegt ist, dass diese nicht zum Wohnen genutzt werden. Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen können saisonal beitragsfrei gestellt werden, wenn die kommunale Satzung eine Wohnnutzung gravierend einschränkt.

    Was ist nun zu tun?

    Die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag geht für die meisten automatisch. Der Beitrag bleibt bei 17,98 Euro. Wer bislang nur Radio oder Computer angemeldet hatte, zahlt künftig automatisch den höheren Rundfunkbeitrag. Aktiv werden müssen diejenigen, die bislang mehrfach Rundfunkgebühr bezahlt haben (z.B. Wohngemeinschaften) und die sich nun abmelden können, weil ein anderer Bewohner den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt. Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen (Merkzeichen "RF") befreit war, wird automatisch umgestellt und zahlt von Januar an 5,99 Euro pro Monat. Wer aus sozialen Gründen befreit war, wird ebenfalls automatisch umgestellt. An- und Ummeldungen sowie Antragstellungen sind auch online möglich. Details, Formulare und einen Beitragsrechner online: www.rundfunkbeitrag.de.

    (von Christian Thomann-Busse)

    27.12.2012
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