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Ab 1. Januar in Kraft

"Neues Pflegegesetz nicht der große Wurf"

  • Video Pflege: Wer kümmert sich um die Alten?
  • Video Studie zu häuslicher Pflege
  • Video Doku: Weiße Kittel, schwarze Kassen
  • VideoPflege: Wer kümmert sich um die Alten?
    (11.12.2012)
    VideoStudie zu häuslicher Pflege
    (04.12.2012)
    VideoDoku: Weiße Kittel, schwarze Kassen
    (11.07.2012)

    Ab Januar 2013 soll ein neues Gesetz die Situation von Pflegebedürftigen verbessern - "keineswegs der große Wurf", kritisiert Bärbel Schönhof von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft im heute.de-Interview. "Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist immer noch nicht neu definiert worden." 

    heute.de: Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz versucht der Gesetzgeber, die Betroffenen finanziell stärker zu unterstützen, das per Umlage finanzierte Pflegesystem durch private, staatlich geförderte Vorsorge zu entlasten und die Qualität der Pflege zu verbessern. Gelingt das?

    Bärbel Schönhof: In drei wesentlichen Bereichen wird sich die Lage der Pflegebedürftigen deutlich verbessern. Erstens werden die Sach- und Geldleistungen erhöht. Davon profitieren vor allem die Betroffenen, deren Erkrankung als Pflegestufe Null eingeschätzt wird. Bislang hatten sie keinen Anspruch auf Leistungen. Das ändert sich jetzt. Zweitens wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn der Betroffene bedingt durch Urlaub oder Erkrankung die Hilfe seiner privaten Pflegekräfte nicht in Anspruch nimmt. So soll verhindert werden, dass ihm seine Betreuer weglaufen. Drittens fördert der Gesetzgeber künftig alternative Wohnformen wie Demenz-Wohngemeinschaften mit einem Umbauzuschuss von maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe und einer Verwaltungspauschale von 200 Euro pro Person und Monat.

    Zur Person
    Bärbel Schönhof (Deutsche Alzheimer Gesellschaft)

    Die Sozialrechtlerin Bärbel Schönhof ist seit Dezember 2009 Vizepräsidentin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Die heute 46-Jährige lernte die Gesellschaft näher kennen, als ihre Mutter an Alzheimer erkrankte. Die seit 1997 selbstständige Rechtsanwältin ist nicht nur auf Sozial-, sondern auch auf Medizin-, Pflege- und Betreuungsrecht spezialisiert. In ihrer täglichen Arbeit berät und vertritt Schönhof stationäre und ambulante Pflege- und Krankeneinrichtungen, Ärzte, Patienten, Betroffenenverbände sowie Kreditinstitute und Bundesministerien.

    heute.de:
    Hat der Gesetzgeber mit der Reform also alle wichtigen Probleme im Blick?

    Schönhof: Für uns ist das neue Gesetz keineswegs der große Wurf. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist immer noch nicht neu definiert worden, obwohl bereits seit 2009 darüber diskutiert wird. Dabei ist diese Neudefinition der Kern des Problems. Der geltende Begriff bezieht sich auf körperliche Fähigkeiten, der künftige soll auf den Grad der Selbständigkeit der Betroffenen abstellen. Das wäre für die Demenzkranken ein ganz wesentlicher Schritt. Denn sie sind zwar theoretisch in der Lage, sich die Zähne zu putzen oder zu essen. Doch schaffen sie das aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr. Deswegen brauchen sie immer einen Betreuer, der sie an Fertigkeiten und Routinen erinnert und ihnen hilft.

    Links
    Wenige nehmen Pflege-Auszeit
    heute.de:
    Was hat das für Folgen für die Pflegeleistungen?

    Schönhof: Demenzkranke werden nicht sachgerecht eingestuft. Zwar erhalten Betroffene der Pflegestufe Null dank des neuen Gesetzes jetzt erstmals Leistungen. Doch das Grundproblem wird damit nicht gelöst: Die Demenzkranken kommen weiterhin in keine Pflegestufe hinein, obwohl sie ohne Betreuung nicht mehr lebensfähig sind. Der Begriff muss gerechter definiert werden.

    heute.de: Die Pflegekosten steigen immer weiter. Deswegen will der Staat künftig den Abschluss privater Pflegezusatzversicherung mit einer Jahresprämie von 60 Euro belohnen. Ist das eine wirksame Maßnahme?

    Schönhof: Die Frage ist doch, wer sich das leisten kann. Und ob die staatliche Förderung von fünf Euro im Monat ausreicht, wenn ich selbst, sagen wir, 50 Euro einzahlen muss. Zudem müssen die Versicherer ab 2013 jeden Neukunden nehmen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht mehr. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Prämien steigen. Denn es wird mehr Fälle geben, in denen die Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Um das zu finanzieren, muss der Versicherer von seinen Kunden mehr Geld verlangen.

    Was sich am 1. Januar 2013 ändert

    Steuern und Sozialabgaben

    Mit dem Jahressteuergesetz hat der Bund einen ganzen Schwung Änderungen auf den Weg gebracht. Unternehmen und Freiberufler müssen ab 2013 ihre Belege nur noch acht Jahre aufheben. Arbeitnehmer dürfen jetzt einen Freibetrag - zum Beispiel Kinderfreibetrag - für zwei Jahre beim Finanzamt anmelden. Bislang musste man sich jedes Jahr melden. Außerdem müssen auf den Sold von freiwillig Wehrdienstleistenden und das Taschengeld, das die Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes bekommen, keine Steuern gezahlt werden.

    Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet Arbeitnehmer ein wenig: Bis 2014 steigt er in zwei Stufen um 350 Euro. Eigentlich wollten Union und FDP auch die kalte Progression abbauen. SPD und Grüne stoppten das Vorhaben aber. Der Rentenbeitrag sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent und sorgt für eine Kleinigkeit mehr im Portemonnaie.

    Pflegereform tritt in Kraft

    Erleichterung für Menchen mit Demenz und deren Angehörige: Ihnen stehen künftig bessere Pflegeleistungen zu. Sie sollen zum Beispiel auch dann Pflegegeld und höhere Sachleistungen erhalten, wenn sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Finanziert wird dies mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung: Er steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Damit wird die Entlastung durch die Herabsenkung des Rentenbeitrags wieder teilweise aufgefressen.

    Außerdem kommt der "Pflege-Bahr": Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung wird jetzt mit fünf Euro im Monat gefördert. Dazu muss der Einzelne mindestens zehn Euro pro Monat in einen Vertrag einzahlen. Der Bund stellt insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. 

    Praxisgebühr fällt weg

    Am Ende waren alle Abgeordneten dafür - eine Premiere im Bundestag. Alle 548 anwesenden Abgeordneten stimmten im November für das Ende der Praxisgebühr. Auch der Bundesrat gab Mitte Dezember grünes Licht für das Vorhaben. Ab 1. Januar 2013 fällt damit die Zehn-Euro-Abgabe weg, die Versicherte seit neun Jahren jedes Quartal beim Arztbesuch zahlen mussten.

    Auf Drängen der FDP hatte sich die Koalition auf das Ende der Gebühr geeinigt. Die Union hätte es eigentlich besser gefunden, die Gebühr beizubehalten. Damit hätte das Gesundheitssystem Rücklagen bilden sollen. In einem Paket einigte sich die Koalition schließlich, die Praxisgebühr zu steichen und ab August 2013 das Betreuungsgeld einzuführen.

    Minijob-Verdienstgrenze steigt

    Minijobs sollen attraktiver werden. Die Verdienstgrenze wird deshalb von 400 auf 450 Euro angehoben. Die öffentlichen Kassen kostet die Reform durch Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben jährlich etwa 300 Millionen Euro.

    Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, wie die Minijobber in der Statistik heißen, hatte 2011 einen Rekord von 7,5 Millionen erreicht. Ende März 2012 waren es noch knapp 7,3 Millionen. Jeder fünfte Job ist ein Minijob.

    An dem Modell gibt es viel Kritik, weil Minijob-Kritiker bemängeln, dass Minijobs dazu beitragen, den Niedriglohnsektor zu festigen. Denn der Großteil der Minijobber (4,76 Millionen) geht keiner anderen Beschäftigung nach.

    Hartz-IV-Satz steigt

    Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar 2013 acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt damit auf monatlich 382 Euro.

    Um acht Euro wird auch der sogenannte Partnersatz auf dann 345 Euro angehoben. Über 25 Jahre alte Personen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, bekommen künftig 306 Euro (plus sieben Euro). Die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen um zwei bis fünf Euro.

    Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II werden jährlich angepasst, und zwar anhand der Preis- und Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Zusätzlich wird die ursprünglich festgesetzte Summe pro Jahr um 0,55 Prozent erhöht.

    Strom wird teurer

    Strom wird teurer: Das haben Millionen Haushalte in den vergangenen Wochen von ihrem Versorger schwarz auf weiß mitgeteilt bekommen. Grund für die Erhöhungen sind verschiedene Komponenten, aus denen sich die Strompreise zusammensetzen. Zu Buche schlagen unter anderem mehrere Umlagen, die zum Jahreswechsel angehoben oder eingeführt werden. 

    So steigt die Ökostrom-Umlage um knapp 50 Prozent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde. Bei den Netzentgelten kommen auf den Verbraucher Steigerungen von durchschnittlich zehn Prozent zu, die Netzentgelt-Umlage steigt von 0,151 auf 0,329 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung wird erhöht. Neu eingeführt wird eine Offshore-Umlage. 

    Insgesamt liegt der Preisanstieg bei vielen Stromanbietern im zweistelligen Prozentbereich. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden kommen schnell zusätzliche Belastungen in einer Größenordnung von 125 Euro zusammen.

    Fernbuslinien starten

    Die Bahn bekommt auch im Fernverkehr Konkurrenz. Ab 2013 sollen Reiseziele grundsätzlich auch mit dem Fernbus erreichbar sein. Dies war zum Schutz der Bahn bisher nur eingeschränkt möglich.Künftig soll eine Beförderung von Personen im Fernbuslinienverkehr nur noch dann unzulässig sein, wenn der Abstand zwischen zwei Haltestellen weniger als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen von der Bahn ein Nahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde angeboten wird. Die Deutsche Bahn betreibt über ein Tochterunternehmen selbst Fernbuslinien.

    Haushaltsabgabe wird eingeführt

    Die Rundfunkgebühr wird nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig wird eine Abgabe pro Haushalt erhoben - egal ob der Haushalt über einen Fernseher, ein Radio oder einen internetfähigen Computer verfügt.

    Für die meisten Bürger wird sich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat. Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch ordentlich sparen: So müssen Wohngemeinschaften demnächst nur noch einmal zahlen, egal wie viele WG-Genossen gemeinsam unter einem Dach leben. Wie bisher gibt es Ermäßigungen und Befreiungen vom Rundfunkbeitrag – etwa für Schwerbehinderte und Hartz-IV-Empfänger.

    Porto steigt

    Der ganz normale Brief wird teurer: Das Porto steigt vom nächsten Jahr an von 55 auf 58 Cent. Die Post hatte den Antrag Mitte September unter anderem mit Kostensteigerungen und den sinkenden Briefmengen begründet.

    Neben dem Standardbrief verteuert sich der Maxibrief von 2,20 auf 2,40 Euro und es gibt Preiserhöhungen bei internationalen Briefsendungen. Insgesamt liegt die Erhöhung der Preise nach Berechnung der Post bei durchschnittlich 2,8 Prozent. 55-Cent-Marken können für Briefe auch im nächsten Jahr weiter verwendet werden. Die Post legt rechtzeitig vor der Jahreswende 3-Cent-Ergänzungsmarken auf. Außerdem können 3-Cent- oder 58-Cent-Marken schon jetzt am Automaten gezogen werden.

    Elektronische Lohnsteuerkarte kommt

    Finanzamt / Quelle: Imago

    Nach einer zweijährigen Hängepartie soll die neue elektronische Steuerkarte 2013 an den Start gehen: Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) heißen die Angaben dann. Es sind genau die, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. 

    Die Vorteile des papierlosen Verfahrens: Prozesse sollen so beschleunigt werden, Arbeitnehmer müssen die Karte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber abholen, wenn sie Änderngen vornehmen lassen wollen.

    Für Millionen Arbeitnehmer bedeutet das aber auch: Die bisherigen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer auch 2013 monatlich mehr Netto auf dem Konto haben will, muss sie bei seinem Finanzamt von sich aus neu beantragen, und zwar möglichst bis zum Jahresende.

    Neue Elterngeldberechnung

    Vater mit Baby / Quelle: imago

    Wer bekommt wie viel Elterngeld? Die Berechnung soll ab Januar vereinfacht werden, dürfte aber vielen Müttern und Vätern Nachteile bringen. Künftig wird nicht das Nettoeinkommen, sondern der Bruttolohn für Berechnung zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr.

    Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer - und damit auch das Elterngeld.

    Höherer Freibetrag beim Unterhalt

    Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten. So bleiben einem erwerbstätigen Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren künftig mindestens 1.000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf. Wenn die Unterhaltspflicht für die eigenen Eltern besteht, etwa, weil diese pflegebedürftig sind und die Rente dafür nicht reicht, steigt der Selbstbehalt von 1.500 auf 1.600 Euro.

    Die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" für die Kinder getrennt lebender Eltern bleiben zwar unverändert. Trotzdem könnten durch den gestiegenen Selbstbehalt viele Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Die Sätze für den Eigenbedarf wurden erhöht, weil auch der Hartz-IV-Satz steigt.

    Schornsteinfeger-Monopol fällt

    Zu Beginn des Jahres 2013 fällt auf Druck der EU das deutsche Kehrmonopol der Schornsteinfeger: Millionen Hausbesitzer haben dann erstmals seit 1935 ein Wörtchen dabei mitzureden, wer ihnen aufs Dach steigt - und zu welchem Preis. Die Arbeit wird aufgeteilt. Die Kontrolle der Feuerstätten, die Abnahme eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit bleiben weiter beim amtlichen Schornsteinfeger. Seine Gebühren sind fix und sollen 2013 steigen.

    Arbeiten wie das häufig jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind künftig aber vom Staat freigegeben – genauso wie die Preise. Die neue Wahlfreiheit bringt allerdings auch neue Pflichten für die Hausbesitzer. Sie können künftig nicht mehr warten, bis der Schornsteinfeger automatisch kommt, sondern müssen selbst aktiv werden und am Ende Nachweise bringen.

    Zigaretten werden teurer

    Für Raucher wird es im nächsten Jahr wieder teurer: Zigarettenpackungen kosten bis zu zehn Cent mehr. Die Hersteller geben zum einen die ab 2013 höhere Tabaksteuer an die Verbraucher weiter - das macht zwischen vier und acht Cent pro Packung aus. Hinzu kommt ein Ausgleich für die "höheren Einstandspreise" - die Preise für Rohtabak sind gestiegen.

    2010 hatte die Regierung eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Schritten beschlossen. Die erste Erhöhung trat am 1. Mai 2011 in Kraft, die zweite am 1. Januar 2012. Im Januar 2013 folgt der dritte Schritt, bis zum Jahr 2015 werden jeweils zum Jahreswechsel zwei weitere Steuererhöhungen fällig. Der Staatsanteil pro Packung liegt laut "Welt" derzeit bei 73 Prozent des Verkaufspreises, das sind 3,65 Euro.

    heute.de: Laut einer Studie der Krankenkasse Barmer GEK müssen Frauen und Männer im Schnitt 37.000 Euro aus eigener Tasche für die Pflege im Alter zahlen. Wie finanzieren Betroffene diesen Eigenanteil?

    Schönhof: Oft treibt das nicht nur den Erkrankten, sondern auch seine direkten Angehörigen in den wirtschaftlichen Ruin. Das jetzige System ist nicht finanzierbar. Nicht selten wird der Ehepartner eines Pflegebedürftigen zum neuen Sozialfall, weil er finanziell einstehen muss, wenn die Mittel des Erkrankten erschöpft sind. Erst wenn der Ehepartner bis zu seinem gewissen Freibetrag sein eigenes Einkommen, seine Lebensversicherung und sonstige Altersvorsorge ausgeschöpft hat, kann er Sozialhilfe beantragen. Ist der Angehörige in einem Pflegeheim untergebracht, klafft bei einer durchschnittlichen Rente eine Finanzierungslücke von bis zu 1.500 Euro - im Monat wohlgemerkt!

    heute.de: Wäre eine Pflegevollversicherung die Lösung des Problems?

    Schönhof: Auch hier stellt sich die Frage, wer das finanzieren soll. Und ob eine Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung den Sozialversicherten wirtschaftlich zuzumuten ist.

    heute.de: Sie haben 15 Jahre lang Ihre an Alzheimer erkrankte Mutter gepflegt. Dank eines großen Netzwerkes an Helfern konnte Ihre Mutter in ihrer vertrauten Umgebung sterben. Gibt es aus dieser Zeit einen Rat, den Sie anderen Betroffenen mitgeben möchten?

    Schönhof: Alleine schafft man das nicht. Viele Familien erkennen dies zwar, haben aber Angst, offen über die Demenz Ihrer Angehörigen zu sprechen. Doch man muss diese Angst überwinden, um die dringend benötigte Hilfe von außen zu bekommen.

    Das Interview führte Ina Lockhart

    28.12.2012
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