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NSU-Mordserie

OLG lässt Mordanklage gegen Zschäpe zu

  • Video Mordanklage gegen Zschäpe
  • Video Brauner Terror - Blinder Staat
  • Video Was wusste der Staat über V-Leute?
  • VideoMordanklage gegen Zschäpe

    Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss sich wegen Mordes verantworten. Das Oberlandesgericht München hat die Klage gegen Zschäpe und vier mögliche Unterstützer zugelassen.

    (31.01.2013)
    VideoBrauner Terror - Blinder Staat
    (27.06.2012)
    VideoWas wusste der Staat über V-Leute?

    Seit die NSU aufgeflogen ist, kommen immer neue Erkenntnisse ans Licht. V-Leute des Verfassungsschutzes hatten engen Kontakt zur NSU, organisierten Aufmärsche und veröffentlichten Propagandamaterial.

    (13.12.2012)

    Kann die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe tatsächlich wegen Mittäterschaft an den zehn NSU-Morden verurteilt werden, wie dies die Bundesanwaltschaft will? Das muss von April an das Gericht klären. Die Anklage wurde im Wesentlichen unverändert zugelassen. 

    Alles andere wäre eine Überraschung gewesen: Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe muss sich tatsächlich wegen Mittäterschaft an den zehn Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor Gericht verantworten. Mit dieser Entscheidung ist das Oberlandesgericht München der fast 500 Seiten starken Anklage von Generalbundesanwalt Harald Range gefolgt. Es habe daran "keine nennenswerten Modifikationen" gegeben, hieß es von einem Verfahrensbeteiligten.

    Range hätte es sich einfach machen können. Er hätte die 38-Jährige lediglich wegen Beihilfe zum Mord anklagen können - schließlich sollen es Zschäpes tote Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen sein, die sämtliche NSU-Morde verübt haben.
    Links
    Zschäpe-Anklage: Volles Risiko
    Opfer waren neun türkisch- und griechischstämmige Kleinunternehmer und eine Polizistin. Range aber ist den schwierigeren Weg gegangen: Er wirft Zschäpe vor, Mitbegründerin und gleichberechtigtes Mitglied des NSU gewesen zu sein. Und: Er wirft ihr Mittäterschaft an den Morden vor - und an den anderen Taten des rechtsextremistischen Terror-Trios.

    Nur eingeschränkt zulässig

    Theoretisch wäre nun möglich gewesen, dass das OLG die Anklage in Bezug auf die Morde nur eingeschränkt zulässt - was aber von Experten eigentlich ausgeschlossen worden war. Das müsse und könne lediglich in dem Prozess selbst geklärt werden, hieß es da immer wieder.

    Juristisch macht es im Prinzip keinen Unterschied, ob jemand selbst einen Mord begeht - oder ob er als Mittäter im Hintergrund bleibt, aber von dort aus einen wesentlichen Beitrag zur Tat erbringt. "Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)", heißt es dazu im
    Strafgesetzbuch. Also: Dem Mittäter eines Mordes droht genauso die lebenslange Freiheitsstrafe wie demjenigen, der den Abzug drückt.

    Kein "harmloses Heimchen am Herd"

    Und das ist die Argumentation der Bundesanwaltschaft: Sie sieht Zschäpe nicht als harmloses Heimchen am Herd, sondern als gleichberechtigtes Mitglied der Terrorgruppe. Dafür spreche vor allem, dass sie das Geld der Gruppe verwaltet habe, und dass sie dabei geholfen habe, gefälschte Dokumente und mindestens eine Waffe zu beschaffen. Die drei NSU-Mitglieder hätten sich als ein "einheitliches Tötungskommando" verstanden, argumentierte Range.

    Chronologie: NSU-Verbrechen und Folgen

    Gründung der NSU - Schüsse und Anschläge

    Beate Zschäpe, Uwe Boehnhardt und Uwe Mundlos / Quelle: dapd

    Die Blutspur des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zieht sich quer durch Deutschland: Zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und eine Serie von Banküberfällen werden der Neonazi-Zelle zur Last gelegt. Ein Überblick über die Verbrechen der NSU und die Ermittlungspannen:

    Anfang 1998: Die Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe (v.r.) tauchen unter, nachdem die Polizei in Jena deren Bombenlabor ausgehoben hat. Im selben Jahr gründet das Trio den NSU.

    9. September 2000: Erstes NSU-Opfer wird der türkischstämmige Blumenhändler Enver S. (38) in Nürnberg. Er stirbt durch Schüsse aus einer Ceska-Pistole, die auch bei den nächsten acht Morden an Migranten verwendet wird.

    19. Januar 2001: Sprengstoffanschlag des NSU auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln. Eine 19-jährige Deutsch-Iranerin wird schwer verletzt.

    Zehn Morde bis April 2007

    13. Juni 2001: In Nürnberg wird der Schneider Abdurrahim Ö. (49) mit der Ceska erschossen. Am 27. Juni 2001 stirbt in Hamburg der Gemüsehändler Süleyman T. (31), am 29. August 2001 in München der Händler Habil K. (38).

    25. Februar 2004 wird in Rostock der Imbiss-Verkäufer Yunus T. (25) ermordet.

    9. Juni 2004: Bei einem NSU-Bombenanschlag in der überwiegend von Türken bewohnten Kölner Keupstraße werden 22 Menschen verletzt.

    9. Juni 2005: Der Imbissbuden-Besitzer Ismail Y. (50) wird in Nürnberg das sechste Opfer des NSU. Am 15. Juni 2005 wird in München Theodoros B. (41) erschossen, am 4. April 2006 in Dortmund der Kioskbetreiber Mehmet K. (39). Der letzte Ceska-Mord geschieht am 6. April 2006 in Kassel, wo Halit Y. (21) in seinem Internet-Café stirbt. Weiterhin sehen die Ermittler keine Rechtsextremen hinter der Mordserie.

    25. April 2007: Der zehnte NSU-Mord - die Polizistin Michèle K. (22) wird auf einem Parkplatz in Heilbronn erschossen.

    Aufdeckung der Terror-Zelle

    4. November 2011: Mundlos und Böhnhardt werden nach einem gescheiterten Sparkassen-Überfall in Eisenach erschossen in einem Wohnmobil gefunden. Dabei entdecken Beamte die Dienstwaffe der ermordeten Polizistin K., am selben Tag steckt Zschäpe die Zwickauer Wohnung des Trios in Brand. In den Trümmern wird später die Ceska gefunden.

    8. November 2011: Zschäpe stellt sich in Jena der Polizei.

    13. November 2011: Mit Holger G. wird der erste von insgesamt fünf Männern festgenommen, die dem NSU geholfen haben sollen. Vier kommen im Frühjahr 2012 wieder frei - neben G. sind dies Andre E., Matthias D. und Carsten S. Der am 29. November 2011 festgenommene Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben bleibt hingegen bis heute in U-Haft.

    9. Dezember 2011: Die Innenminister plädieren dafür, ein neues NPD-Verbotsverfahren voranzutreiben.

    Untersuchungsausschuss und Prozess

    27. Januar 2012: Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags nimmt seine Arbeit auf. Später werden U-Ausschüsse auch in Thüringen, Sachsen und Bayern eingerichtet.

    23. Februar 2012: Bei der offiziellen Gedenkfeier für die NSU-Opfer in Berlin sichert Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Hinterbliebenen umfassende Aufklärung zu.

    27. Juni 2012: Die Affäre um die Vernichtung von Akten zu Rechtsextremen wird bekannt. Ein Referatsleiter beim Bundesverfassungsschutz hatte im November 2011 Ordner mit Informationen über thüringische Rechte schreddern lassen.

    2. Juli 2012: Wegen der Aktenvernichtung kündigt der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Heinz Fromm, seinen Rückzug an. Tags darauf nimmt Thüringens Verfassungsschutzchef Thomas Sippel wegen NSU-Ermittlungspannen den Hut. Noch im Juli scheidet auch der Dresdner Verfassungsschutzleiter Reinhard Boos aus dem Amt, im September sein Magdeburger Amtskollege Volker Limburg.

    8. November 2012: Nach einem Jahr Ermittlungen im NSU-Komplex erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Oberlandesgericht München.

    7. Dezember 2012: Die Innenminister von Bund und Ländern einigen sich auf Reformen beim Verfassungsschutz: Dazu gehören eine zentrale Datei für Informanten des Inlands-Geheimdienstes und einheitliche Kriterien zur Führung dieser V-Leute. Der Informationsaustausch der Ämter in Bund und Ländern soll besser werden.

    14. Dezember 2012: Der Schock über die NSU-Verbrechen hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu entfacht. Die Länder preschen vor und beschließen im Bundesrat, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten.

    20. März 2013: Das Bundeskabinett entscheidet sich dagegen, einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen. Auch der Bundestag stimmt am 25. April mehrheitlich gegen einen eigenen Verbotsantrag.

    12. April 2013: Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet das Münchner Gericht, beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Das Gericht wiederholt das Akkreditierungsverfahren und verschiebt den Prozessbeginn.

    6. Mai 2013: Der NSU-Prozess beginnt.

    16. Mai 2013: Der NSU-Ausschuss des Bundestages beendet seine Arbeit - und rügt ein Totalversagen der deutschen Sicherheitsbehörden. (Quelle: afp, dpa)

    Das wird auch ein zentraler Punkt in dem spektakulären Mammutprozess sein, der voraussichtlich im April unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen vor dem OLG beginnen soll: Folgen die fünf Richter unter Vorsitz des erfahrenen Juristen Manfred Götzl der Mittäter-Argumentation der Bundesanwaltschaft oder nicht?  "Das Hauptproblem wird sein, ob die Mittäterschaft bewiesen werden kann", sagte der Präsident des Münchner Oberlandesgerichts, Karl Huber in München. "Das wird das Schwierigste bei dem Verfahren."

    Spektakuläre Fälle verhandelt

    Der Vorsitzende Richter Götzl (59) gilt als gründlich und hart. Bereits als Vorsitzender der Schwurgerichtskammer am Landgericht München I verhandelte der erfahrene Jurist spektakuläre Fälle: 2005 verurteilte er den Mörder des Modezaren Rudolph Moshammer zu lebenslanger Haft. 2009 sorgte er mit einer lebenslangen Haftstrafe gegen den damals 90-jährigen früheren Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber wegen eines Massakers an italienischen Zivilisten für Aufsehen.

    2010 übernahm Götzl den 6. Senat am Oberlandesgericht, zuletzt verhandelte er gegen acht Helfer der deutschen Sektion des Propagandanetzwerks "Globale Islamische Medienfront". Von den Medien hält er sich fern - umso mehr, seit klar ist, dass sein Senat das NSU-Verfahren führen wird. Präsident Huber schirmt die Richter ab.

    Dutzende Nebenkläger

    Und der Prozess wird einer der spektakulärsten in der Geschichte der Bundesrepublik. 600 Zeugen wurden benannt, es gibt Dutzende Nebenkläger. Angeklagt sind neben Zschäpe vier weitere mutmaßliche Unterstützer und Helfer der Gruppe, darunter der Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Auch die Anklage gegen die vier wurde zugelassen.

    31.01.2013, Quelle: von Christoph Trost und Sabine Dobel, dpa
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