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Höheres Bußgeld

Park-Knöllchen werden doppelt so teuer

  • Video Park-Knöllchen werden teurer
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  • VideoPark-Knöllchen werden teurer

    Ab dem 1. April 2013 könnte das Parken ohne gültigen Parkschein deutlich teurer werden. Wenn der Entwurf des neuen Bußgeldkatalogs 2013 in Kraft tritt, wird das Park-Knöllchen doppelt so teuer.

    (17.12.2012)
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    Parken ohne gültigen Parkschein wird teurer - das sieht der Entwurf des neuen Bußgeldkatalogs vor, der dem Bundesrat vorliegt. Tritt der 2013 in Kraft, wird das Park-Knöllchen doppelt so teuer. 

    Ab dem 1. April 2013  könnte das Parken ohne oder mit abgelaufenem Parkschein deutlich teurer werden: Einer neuen Bußgeldverordnung des Bundesverkehrsministeriums zufolge sollen Autofahrer, die die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschreiten, dann doppelt so viel zahlen, wie bisher. Der Verordnungsentwurf liegt zurzeit dem Bundesrat zu Beratung und Beschluss vor, bestätigte das Verkehrsministerium auf Anfrage von heute.de.

    Das Ministerium folge mit der Anpassung der Bußgelder den Angaben der Länder und Kommunen. Diese hatten beklagt, dass die aktuell geltenden Bußgeldsätze keine abschreckende Wirkung mehr hätten – Verkehrsteilnehmer zahlten lieber das Verwarnungsgeld, als die Parkgebühren. Grund: Die Parkgebühren auf ausgewiesenen Parkplätzen und besonders in Parkhäusern sind oft teurer, als die Knöllchen in Höhe von fünf Euro für eine Zeitüberschreitung von 30 Minuten.

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    Ohne Parkschein wird es teuer

    Sollte der Bundesrat den Bußgeldkatalog nach dem Entwurf des Verkehrsministeriums beschließen, würde das konkret bedeuten: Wer länger als bis zu 30 Minuten unbezahlt parkt, zahlt für sein Knöllchen künftig statt fünf Euro zehn Euro, rechnet die "Saarbrücker Zeitung". Auch die Bußgelder für jede weitere Überschreitung der gezahlten Parkdauer sollen demnach um je fünf Euro teurer werden. Wer bis zu einer Stunde länger parkt als erlaubt, müsse also 15 Euro statt zehn Euro zahlen, bei bis zu zwei Stunden 20 Euro, bei bis zu drei Stunden 25 Euro. Wer noch länger überziehe, müsse 30 Euro berappen.

    Laut Bundesverkehrsministerium soll der Bußgeldkatalog gemeinsam mit dem Neuerlass der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2013 in Kraft treten. Als Grund nannte das Ministerium unter anderem, dass die Bußgelder für Parkzeit-Vergehen seit 1990 nicht mehr angepasst worden seien. Ziel der Länder und Kommunen sei letzten Endes mehr Zahlungsdisziplin bei den Parkgebühren auf ausgewiesenen Parkplätzen und dadurch weniger Bürokratie bei der Verfolgung von Verstößen.

    17.12.2012, Quelle: afp, dpa, zdf
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