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Geringe Nachfrage
Pflege-Auszeit: Ministerium fordert Geduld
VideoBislang kaum Interesse an Pflegezeit
GrafikVersorgungslücke Pflegeversicherung
VideoPflege: Wer kümmert sich um die Alten?
Um Job und Pflege eines Angehörigen besser vereinbaren zu können, hat Ministerin Schröder die Familienpflegezeit eingeführt. Doch die Nachfrage ist dürftig. Die SPD spricht von einem Flop, das Ministerium fordert einen "langen Atem".
Ungeachtet erster Hinweise über eine geringe Inanspruchnahme der zu Jahresanfang eingeführten Pflegezeit für Familien sieht die Bundesregierung keinen Änderungsbedarf. Das Gesetz sei unkompliziert, serviceorientiert und biete gerade kleinen Unternehmen praktische Hilfe, sagte der Sprecher des Familienministeriums, Christof Steegmans, in Berlin. Wie bei der Umsetzung der Altersteilzeit empfehle sich auch bei der Pflegezeit ein "langer Atem".Ministerium warnt vor falschen RückschlüssenHintergrund sind neue Zahlen des Ministeriums, über die zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte. Demnach wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarung von Beruf und der Pflege eines Angehörigen in den ersten zwölf Monaten in nicht mehr als 200 Einzelfällen genutzt.Steegmans warnte jedoch vor falschen Rückschlüssen. Die Zahl besage lediglich, wie viele Unternehmen Hilfen etwa in Form zinsgünstiger Kredite der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch genommen hätten. Viele Firmen, insbesondere große DAX-Konzerne, regelten die Pflegezeit jedoch in eigener Regie. Eine Meldepflicht gebe es nicht.1,6 Millionen Menschen werden gepflegtIn Deutschland werden mehr als 1,6 Millionen Menschen von Angehörigen und ambulanten Diensten zu Hause gepflegt. Wie die Zeitung unter Berufung auf das Ministerium berichtet, wurden beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben jedoch erst 135 Anträge für die Familienpflegezeit gestellt. Zum Teil sei dabei nur eine Versicherung in Anspruch genommen worden, weil der Arbeitgeber für den Gehaltsvorschuss selbst aufkommt. In 46 Fällen seien Darlehen von insgesamt 36.000 Euro pro Monat ausgezahlt worden.Beschäftigte können seit Anfang 2012 ihre Arbeitszeit zur Pflege eines Familienmitglieds für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, die Gehaltseinbußen fallen aber deutlich geringer aus. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiter nur 75 Prozent - so lange, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Ein Rechtsanspruch existiert nicht.Schwesig: Gesetz "halbherzig und unbrauchbar"Für die Aufstockung können die Firmen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen zinslosen KfW-Kredit erhalten. Um für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren, muss zudem jeder Beschäftigte vor der Pflegezeit eine Versicherung abschließen. Hierzu werden Gruppenversicherungen angeboten.SPD-Vizechefin Manuela Schwesig kritisierte, das Gesetz von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sei "halbherzig und für die allermeisten berufstätigen Frauen und Männer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern wollen, absolut unbrauchbar". Es sei unsozial, dass die Auszeit allein von den Arbeitnehmern finanziert werden müsse. Geeignet sei sie daher nur für Besserverdienende. SPD-Fraktionsvize Elke Ferner sprach von einem Flop. Den Verdienstausfall könnten sich nur die wenigsten Angehörigen leisten, sagte sie der "Saarbrücker Zeitung".VdK: Zu kompliziertDie Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, monierte im rbb, das Gesetz sei schlecht gemacht und zu kompliziert. Durch den fehlenden Rechtsanspruch müsse ein
Arbeitnehmer in schwieriger Situation auch noch mit dem Arbeitgeber über die Pflegezeit verhandeln. Hinzu kämen Einkommensverluste für vier Jahre.Steegmans sagte hingegen, große gesellschaftliche Veränderungen bräuchten eine Anlaufzeit. Auch die Altersteilzeit sei einst ohne Rechtsanspruch eingeführt worden. Zehn Jahre nach Inkrafttreten machten davon 100.000 Personen Gebrauch.
Was sich am 1. Januar 2013 ändert
Steuern und Sozialabgaben
Mit dem Jahressteuergesetz hat der Bund einen ganzen Schwung Änderungen auf den Weg gebracht. Unternehmen und Freiberufler müssen ab 2013 ihre Belege nur noch acht Jahre aufheben. Arbeitnehmer dürfen jetzt einen Freibetrag - zum Beispiel Kinderfreibetrag - für zwei Jahre beim Finanzamt anmelden. Bislang musste man sich jedes Jahr melden. Außerdem müssen auf den Sold von freiwillig Wehrdienstleistenden und das Taschengeld, das die Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes bekommen, keine Steuern gezahlt werden.
Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet Arbeitnehmer ein wenig: Bis 2014 steigt er in zwei Stufen um 350 Euro. Eigentlich wollten Union und FDP auch die kalte Progression abbauen. SPD und Grüne stoppten das Vorhaben aber. Der Rentenbeitrag sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent und sorgt für eine Kleinigkeit mehr im Portemonnaie.
Pflegereform tritt in Kraft
Erleichterung für Menchen mit Demenz und deren Angehörige: Ihnen stehen künftig bessere Pflegeleistungen zu. Sie sollen zum Beispiel auch dann Pflegegeld und höhere Sachleistungen erhalten, wenn sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Finanziert wird dies mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung: Er steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Damit wird die Entlastung durch die Herabsenkung des Rentenbeitrags wieder teilweise aufgefressen.
Außerdem kommt der "Pflege-Bahr": Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung wird jetzt mit fünf Euro im Monat gefördert. Dazu muss der Einzelne mindestens zehn Euro pro Monat in einen Vertrag einzahlen. Der Bund stellt insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Praxisgebühr fällt weg
Am Ende waren alle Abgeordneten dafür - eine Premiere im Bundestag. Alle 548 anwesenden Abgeordneten stimmten im November für das Ende der Praxisgebühr. Auch der Bundesrat gab Mitte Dezember grünes Licht für das Vorhaben. Ab 1. Januar 2013 fällt damit die Zehn-Euro-Abgabe weg, die Versicherte seit neun Jahren jedes Quartal beim Arztbesuch zahlen mussten.
Auf Drängen der FDP hatte sich die Koalition auf das Ende der Gebühr geeinigt. Die Union hätte es eigentlich besser gefunden, die Gebühr beizubehalten. Damit hätte das Gesundheitssystem Rücklagen bilden sollen. In einem Paket einigte sich die Koalition schließlich, die Praxisgebühr zu steichen und ab August 2013 das Betreuungsgeld einzuführen.
Minijob-Verdienstgrenze steigt
Minijobs sollen attraktiver werden. Die Verdienstgrenze wird deshalb von 400 auf 450 Euro angehoben. Die öffentlichen Kassen kostet die Reform durch Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben jährlich etwa 300 Millionen Euro.
Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, wie die Minijobber in der Statistik heißen, hatte 2011 einen Rekord von 7,5 Millionen erreicht. Ende März 2012 waren es noch knapp 7,3 Millionen. Jeder fünfte Job ist ein Minijob.
An dem Modell gibt es viel Kritik, weil Minijob-Kritiker bemängeln, dass Minijobs dazu beitragen, den Niedriglohnsektor zu festigen. Denn der Großteil der Minijobber (4,76 Millionen) geht keiner anderen Beschäftigung nach.
Hartz-IV-Satz steigt
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar 2013 acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt damit auf monatlich 382 Euro.
Um acht Euro wird auch der sogenannte Partnersatz auf dann 345 Euro angehoben. Über 25 Jahre alte Personen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, bekommen künftig 306 Euro (plus sieben Euro). Die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen um zwei bis fünf Euro.
Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II werden jährlich angepasst, und zwar anhand der Preis- und Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Zusätzlich wird die ursprünglich festgesetzte Summe pro Jahr um 0,55 Prozent erhöht.
Strom wird teurer
Strom wird teurer: Das haben Millionen Haushalte in den vergangenen Wochen von ihrem Versorger schwarz auf weiß mitgeteilt bekommen. Grund für die Erhöhungen sind verschiedene Komponenten, aus denen sich die Strompreise zusammensetzen. Zu Buche schlagen unter anderem mehrere Umlagen, die zum Jahreswechsel angehoben oder eingeführt werden.
So steigt die Ökostrom-Umlage um knapp 50 Prozent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde. Bei den Netzentgelten kommen auf den Verbraucher Steigerungen von durchschnittlich zehn Prozent zu, die Netzentgelt-Umlage steigt von 0,151 auf 0,329 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung wird erhöht. Neu eingeführt wird eine Offshore-Umlage.
Insgesamt liegt der Preisanstieg bei vielen Stromanbietern im zweistelligen Prozentbereich. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden kommen schnell zusätzliche Belastungen in einer Größenordnung von 125 Euro zusammen.
Fernbuslinien starten
Die Bahn bekommt auch im Fernverkehr Konkurrenz. Ab 2013 sollen Reiseziele grundsätzlich auch mit dem Fernbus erreichbar sein. Dies war zum Schutz der Bahn bisher nur eingeschränkt möglich.Künftig soll eine Beförderung von Personen im Fernbuslinienverkehr nur noch dann unzulässig sein, wenn der Abstand zwischen zwei Haltestellen weniger als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen von der Bahn ein Nahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde angeboten wird. Die Deutsche Bahn betreibt über ein Tochterunternehmen selbst Fernbuslinien.
Haushaltsabgabe wird eingeführt
Die Rundfunkgebühr wird nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig wird eine Abgabe pro Haushalt erhoben - egal ob der Haushalt über einen Fernseher, ein Radio oder einen internetfähigen Computer verfügt.
Für die meisten Bürger wird sich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat. Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch ordentlich sparen: So müssen Wohngemeinschaften demnächst nur noch einmal zahlen, egal wie viele WG-Genossen gemeinsam unter einem Dach leben. Wie bisher gibt es Ermäßigungen und Befreiungen vom Rundfunkbeitrag – etwa für Schwerbehinderte und Hartz-IV-Empfänger.
Porto steigt
Der ganz normale Brief wird teurer: Das Porto steigt vom nächsten Jahr an von 55 auf 58 Cent. Die Post hatte den Antrag Mitte September unter anderem mit Kostensteigerungen und den sinkenden Briefmengen begründet.
Neben dem Standardbrief verteuert sich der Maxibrief von 2,20 auf 2,40 Euro und es gibt Preiserhöhungen bei internationalen Briefsendungen. Insgesamt liegt die Erhöhung der Preise nach Berechnung der Post bei durchschnittlich 2,8 Prozent. 55-Cent-Marken können für Briefe auch im nächsten Jahr weiter verwendet werden. Die Post legt rechtzeitig vor der Jahreswende 3-Cent-Ergänzungsmarken auf. Außerdem können 3-Cent- oder 58-Cent-Marken schon jetzt am Automaten gezogen werden.
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Nach einer zweijährigen Hängepartie soll die neue elektronische Steuerkarte 2013 an den Start gehen: Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) heißen die Angaben dann. Es sind genau die, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren.
Die Vorteile des papierlosen Verfahrens: Prozesse sollen so beschleunigt werden, Arbeitnehmer müssen die Karte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber abholen, wenn sie Änderngen vornehmen lassen wollen.
Für Millionen Arbeitnehmer bedeutet das aber auch: Die bisherigen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer auch 2013 monatlich mehr Netto auf dem Konto haben will, muss sie bei seinem Finanzamt von sich aus neu beantragen, und zwar möglichst bis zum Jahresende.
Neue Elterngeldberechnung
Wer bekommt wie viel Elterngeld? Die Berechnung soll ab Januar vereinfacht werden, dürfte aber vielen Müttern und Vätern Nachteile bringen. Künftig wird nicht das Nettoeinkommen, sondern der Bruttolohn für Berechnung zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr.
Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer - und damit auch das Elterngeld.
Höherer Freibetrag beim Unterhalt
Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten. So bleiben einem erwerbstätigen Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren künftig mindestens 1.000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf. Wenn die Unterhaltspflicht für die eigenen Eltern besteht, etwa, weil diese pflegebedürftig sind und die Rente dafür nicht reicht, steigt der Selbstbehalt von 1.500 auf 1.600 Euro.
Die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" für die Kinder getrennt lebender Eltern bleiben zwar unverändert. Trotzdem könnten durch den gestiegenen Selbstbehalt viele Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Die Sätze für den Eigenbedarf wurden erhöht, weil auch der Hartz-IV-Satz steigt.
Schornsteinfeger-Monopol fällt
Zu Beginn des Jahres 2013 fällt auf Druck der EU das deutsche Kehrmonopol der Schornsteinfeger: Millionen Hausbesitzer haben dann erstmals seit 1935 ein Wörtchen dabei mitzureden, wer ihnen aufs Dach steigt - und zu welchem Preis. Die Arbeit wird aufgeteilt. Die Kontrolle der Feuerstätten, die Abnahme eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit bleiben weiter beim amtlichen Schornsteinfeger. Seine Gebühren sind fix und sollen 2013 steigen.
Arbeiten wie das häufig jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind künftig aber vom Staat freigegeben – genauso wie die Preise. Die neue Wahlfreiheit bringt allerdings auch neue Pflichten für die Hausbesitzer. Sie können künftig nicht mehr warten, bis der Schornsteinfeger automatisch kommt, sondern müssen selbst aktiv werden und am Ende Nachweise bringen.
Zigaretten werden teurer
Für Raucher wird es im nächsten Jahr wieder teurer: Zigarettenpackungen kosten bis zu zehn Cent mehr. Die Hersteller geben zum einen die ab 2013 höhere Tabaksteuer an die Verbraucher weiter - das macht zwischen vier und acht Cent pro Packung aus. Hinzu kommt ein Ausgleich für die "höheren Einstandspreise" - die Preise für Rohtabak sind gestiegen.
2010 hatte die Regierung eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Schritten beschlossen. Die erste Erhöhung trat am 1. Mai 2011 in Kraft, die zweite am 1. Januar 2012. Im Januar 2013 folgt der dritte Schritt, bis zum Jahr 2015 werden jeweils zum Jahreswechsel zwei weitere Steuererhöhungen fällig. Der Staatsanteil pro Packung liegt laut "Welt" derzeit bei 73 Prozent des Verkaufspreises, das sind 3,65 Euro.



