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25.05.2013

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14:23Merkel lehnt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn ab

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13:17Pinkfarbene Ballons: Aktion für Frieden in Kabul

13:01Flugzeug trotz brennenden Triebwerks sicher in Moskau gelandet

12:38Merkel: Mehr Integration, aber keine doppelte Staatsbürgerschaft

12:14Russischer Unterstützer von Pussy Riot erhält in Tschechien Asyl

11:50Neuköllner Bürgermeister für Facebook- Suche nach Hartz-IV-Betrügern

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10:47Türkische Gemeinde beklagt Angst und Unsicherheit

10:21SPD wirft de Maiziere miserables Krisenmanagement vor

09:55Koalition will säumigen Beitragszahlern bei Krankenkassen helfen

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Frohes Neues Jahr!

Putzen nach der Party

  • Bilderserie Die Welt begrüßt das neue Jahr
  • Video Jahreswechsel wird weltweit gefeiert
  • Video Happy New Year
  • Interaktiv Silvester weltweit
  • BilderserieDie Welt begrüßt das neue Jahr
    Aufräumarbeiten am Times Square / Quelle: ap
    (31.12.2012)
    VideoJahreswechsel wird weltweit gefeiert

    Weltweit haben Menschen das neue Jahr 2013 gefeiert. Rund um den Erdball lagen sich Millionen in den Armen und bestaunten die Feuerwerke. Die größte Party Deutschlands stieg in Berlin.

    (01.01.2013)
    VideoHappy New Year

    Während in Deutschland noch die Vorbereitungen für die Silvesterpartys liefen, hat das neue Jahr in einigen Teilen der Erde schon begonnen.

    (31.12.2012)
    InteraktivSilvester weltweit

    Kehren am Times Square: Mit Feuerwerk und Confetti haben auch die New Yorker das Neue Jahr begrüßt. Nach dem großen Feiern kommt das große Aufräumen und Saubermachen. Nicht nur in New York. 

    In Berlin hüpfen Tausende einen eigenartigen Tanz, in Dubai strahlt das welthöchste Gebäude im Feuerwerk, am Hindukusch tanzen Soldaten der NATO mit Maschinenpistole. In Indien wird getrauert. 2013 ist da.

    "Gangnam Style" in Berlin

    Milliarden Menschen haben rund um den Erdball das neue Jahr begrüßt. Spektakuläre Feuerwerke erleuchteten unter anderem das Brandenburger Tor, die Oper von Sydney und den Roten Platz. In Berlin feierten nach Veranstalterangaben mehr als eine Million Menschen vor dem Brandenburger Tor dem neuen Jahr entgegen. Auf Deutschlands größter Silvesterparty hüpfte eine Menschenmenge ausgelassen den "Gangnam-Style" und sang vor der Konzertbühne zu den Livesongs von Bonnie Tyler, Oceana, den Pet Shop Boys und Jürgen Drews.

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    Um Mitternacht startete das bebende Herz von Berlin mit einem zehnminütigen Feuerwerk ins Jahr 2013. Auch bundesweit wurde kräftig geböllert. Menschenmengen genossen den Funkenregen über dem Stuttgarter Schlossplatz, der Kieler Förde oder der Kölner Domplatte. 115 Millionen Euro haben die Bundesbürger für Feuerwerk ausgegeben. Der Nachthimmel über dem Opernhaus in Sydney leuchtete schon um 14.00 Uhr deutscher Zeit, als Australien den ersten Tag des neuen Jahres beging.

    Mehr als eine Million Besucher waren dabei. Popstar Kylie Minogue trat auf und mehr als sieben Tonnen Feuerwerk explodierten über der berühmten Oper der Millionenstadt.

    Böllern an Silvester

    Tipps zum Umgang mit Böllern

    Die Versicherer geben Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern: Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag - in der Regel von 18 bis 7 Uhr - ist Böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.

    Böller-Freunde sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind und das BAM-Prüfsiegel haben. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen droht eine Geldstrafe. Zudem können etwa aus Osteuropa eingeschmuggelte Böller vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen.

    Beim Böllern sollte ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden. Türen und Fenster sollten stets geschlossen sein, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren. Die Feuerwehr rät, für den Notfall einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit zu halten. Auch Anwohner sollte rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen.

    Was das BAM-Prüfsiegel bedeutet

    Feuerwerkskörper der Klasse zwei (Prüfsiegel: BAM-PII plus eine Kombination aus vier Zahlen) dürfen nur an Erwachsende verkauft werden und nur vom 28. bis zum 31. Dezember. Zu dieser Klasse gehören Knallfrösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen oder Fontänen.

    Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Klasse eins (Prüfsiegel: BAM-PI plus eine Kombination aus vier Zahlen): Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.

    Nichts für Menschen mit Asthma

    Das Silvester-Feuerwerk ist nichts für Menschen mit Asthma. Denn Rauch und Feinstaub können die Lunge reizen, warnen die Ärzte der Deutschen Lungenstiftung (DLS). Betroffene sollten das Spektakel deshalb besser vom geschlossenen Fenster aus betrachten oder wenigstens darauf achten, dass sie nicht in Windrichtung des Rauches stehen, rät die DLS.


    "Um mit Silvesterraketen verschiedene Farbeffekte zu erzielen, werden dem Schwarzpulver unterschiedliche Metallverbindungen zugesetzt - zum Beispiel Blei oder Arsen für die Farbe Blau und Strontiumsalze für die Farbe Rot", erläutert DLS-Chef Harald Morr. "Nach größeren Feuerwerken kann die Luft deshalb Feinstaubpartikel mit bis zu 30 giftigen Metallverbindungen enthalten, die aufgrund ihres geringen Durchmessers von wenigen Mikrometern tief in die Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen hervorrufen können."

    In Städten wie Berlin oder Hamburg ist die Luft vermutlich auch nach der Silvesternacht noch mit entsprechenden Schadstoffen belastet. Daher sollten chronisch Lungenkranke einen Spaziergang im neuen Jahr lieber verschieben, bis sich der Rauch verzogen hat und die Luft wieder sauber ist.

    Welche Versicherung im Schadensfall einspringt

    Die Liste möglicher Schäden in der Neujahrsnacht ist lang - brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerbeulte Autos durch Feuerwerkskörper oder kaputte Fußboden durch Knallfrösche. Immer wieder kommt es auch zu Augenverletzungen und Verbrennungen.

    Bei Schäden, die durch Feuer an der Wohnungseinrichtung entstehen, hilft nach Angaben des Versicherungsverbands GDV die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die etwa durch Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.

    Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Allerdings übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist. Nach Angaben der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) prüfen die Versicherungen genau, wer für den Schaden verantwortlich ist oder ob grob fahrlässig gehandelt wurde. In diesem Fall kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen.

    Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.

    Schäden am Auto

    Auch auf dem Auto gelandete Silvesterraketen oder Böller hinterlassen Spuren. Die sind jedoch in den meisten Fällen mit etwas Lackpolitur fast schneller wieder weg als der Kater.  "Legales Feuerwerk verursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden", sagt Norbert Ollek vom TÜV Süd. Als Startplatz oder Abbrennstelle für Feuerwerk darf das Autodach natürlich nicht herhalten. Brennende Autos durch Feuerwerk seien aber selten. Um Tanks zum Explodieren zu bringen, sei deutlich mehr Zündenergie erforderlich, als sie übliches Knallzeug liefern kann.

    Bei größeren Schäden kann sich ein Anruf bei der Versicherung lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei der Abwicklung.

    Kein unbegrenztes Krachmachen

    Im Prinzip gilt das ganze Jahr über: Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe - mit einer Ausnahme: Silvester. In dieser Nacht gelten de facto Sonderregelungen. Da überall gefeiert und der Jahreswechsel mit Böllern und Raketen begleitet wird, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern.

    Der Mieterbund spricht in diesem Fall von einer "erweiterten Toleranzgrenze", die dennoch kein Freibrief für ungebremstes Krachmachen sei. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bleibe bestehen. Der Mieterbund empfiehlt daher, den Nachbarn vorher Bescheid zu geben, wenn man das neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßen will.

    Knallerfreie Zonen für Haustiere

    Die alljährliche Knallerei zu Silvester ist für Tiere ein Stressfaktor - sie reagieren sehr sensibel auf Geräusche. Um Hund oder Katze vor einer "Silvesterneurose" zu schützen, sind einige Vorsichtsmaßnahmen angebracht. Der Tierschutzbund rät Tierhaltern, knallerfreie Zonen einzurichten.

    In der Silvesternacht sollten Haustiere nicht allein gelassen werden. In der Wohnung sollten Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen oder Hamster möglichst weit weg vom Lärm der Straßenseite an einem ruhigen Platz untergebracht werden. Türen und Fenster sollten geschlossen und gegebenenfalls Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm zu dämpfen. Hilfreich ist manchmal auch, Radio oder Fernseher laufen und das Licht brennen zu lassen, damit möglichst wenig vom Lärm und von den grellen Lichtern nach Innen dringt.

    Dennoch können den Tieren Silvesterknaller regelrecht auf den Magen schlagen. Konsequente Nahrungsverweigerung, Durchfall, heftiges Zittern oder häufiges Jaulen sind nach Angaben von Tierärzten typische Anzeichen.

    Wenige Zeitzonen weiter, in Japan und China, ging es in der Neujahrsnacht etwas ruhiger zu. Der Jahreswechsel wird in China traditionell erst während des Frühlingsfestes gefeiert. In Tokio und anderen Städten hielten Geistliche Rituale in Schreinen und Tempeln ab - rund 100 Millionen Menschen werden dort in den kommenden drei Neujahrstagen um Gesundheit und Erfolg bitten.

    Party derweil in Russland: Auf dem Roten Platz haben zahllose Menschen in Moskau das neue Jahr begrüßt. Traditionell läutete die Uhr am Spasski-Turm des Kreml das neue Jahr ein. Minutenlang explodierten allein am Kreml etliche Raketen im Himmel über der russischen Hauptstadt und bildeten mit den Zwiebeltürmen eine märchenhafte Kulisse. Nachdem es tagsüber stark geschneit hatte, blieb es um Mitternacht bei etwa minus acht Grad aber trocken. Ein als Väterchen Frost verkleideter Mann lief in Kirgistan mit Gefolge durch die Straßen, in Johannesburg in Südafrika ging es beim jährlichen Karneval am 31. Dezember bunt zu.

    Premiere in Myanmar

    Das erste öffentliche Silvesterfest fand in Myanmar statt: Zehntausende junge Menschen feierten in Rangun ausgelassen zu Rockmusik und Tanz. Bisher hatte das Militärregime die Feiern stets verboten.

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    Indien: Stiller Jahreswechsel

    Auch im Nahen Osten haben zahllose Menschen das neue Jahr mit Spektakel und Partys willkommen geheißen. Ein buntes Feuerwerk tauchte im Golfemirat Dubai das höchste Gebäude der Welt in Rot, das 828 Meter hohe Burj Khalifa. In Afghanistan feierten Soldaten der NATO: In ihrem Hauptquartier in Kabul tanzten um Mitternacht Angehörige der ISAF-Mission beschwingt in das Jahr 2013. Trotz der Partystimmung trugen sie häufig Uniform und schwere Waffen.

    Stille in Paris und Delhi

    In Indien fielen dieses Jahr viele Silvesterpartys aus. Der Tod eines 23 Jahre alten Vergewaltigungsopfers überschattet das Land. Mehrere Discos in Neu Delhi sagten ihre traditionellen Feste ab. In den vergangenen Tagen waren Tausende Inder zu Protesten auf die Straße gegangen, nachdem die Frau von mehreren Männern geschlagen und vergewaltigt worden war. Statt Partys gab es Kerzenmahnwachen. Stiller Jahreswechsel ebenso in Frankreich: Ohne Böller und Feuerwerk hat das neue Jahr in Paris begonnen. Pyrotechnik ist in der französischen Hauptstadt seit Jahren verboten. In diesem Jahr gab es aus Sicherheitsgründen zudem auch kein Großfeuerwerk am berühmten Eiffelturm. Dennoch strömten bei ungemütlich-regnerischem Wetter Tausende in die zentralen Bezirke der Stadt.

    Was sich am 1. Januar 2013 ändert

    Steuern und Sozialabgaben

    Mit dem Jahressteuergesetz hat der Bund einen ganzen Schwung Änderungen auf den Weg gebracht. Unternehmen und Freiberufler müssen ab 2013 ihre Belege nur noch acht Jahre aufheben. Arbeitnehmer dürfen jetzt einen Freibetrag - zum Beispiel Kinderfreibetrag - für zwei Jahre beim Finanzamt anmelden. Bislang musste man sich jedes Jahr melden. Außerdem müssen auf den Sold von freiwillig Wehrdienstleistenden und das Taschengeld, das die Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes bekommen, keine Steuern gezahlt werden.

    Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet Arbeitnehmer ein wenig: Bis 2014 steigt er in zwei Stufen um 350 Euro. Eigentlich wollten Union und FDP auch die kalte Progression abbauen. SPD und Grüne stoppten das Vorhaben aber. Der Rentenbeitrag sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent und sorgt für eine Kleinigkeit mehr im Portemonnaie.

    Pflegereform tritt in Kraft

    Erleichterung für Menchen mit Demenz und deren Angehörige: Ihnen stehen künftig bessere Pflegeleistungen zu. Sie sollen zum Beispiel auch dann Pflegegeld und höhere Sachleistungen erhalten, wenn sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Finanziert wird dies mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung: Er steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Damit wird die Entlastung durch die Herabsenkung des Rentenbeitrags wieder teilweise aufgefressen.

    Außerdem kommt der "Pflege-Bahr": Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung wird jetzt mit fünf Euro im Monat gefördert. Dazu muss der Einzelne mindestens zehn Euro pro Monat in einen Vertrag einzahlen. Der Bund stellt insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. 

    Praxisgebühr fällt weg

    Am Ende waren alle Abgeordneten dafür - eine Premiere im Bundestag. Alle 548 anwesenden Abgeordneten stimmten im November für das Ende der Praxisgebühr. Auch der Bundesrat gab Mitte Dezember grünes Licht für das Vorhaben. Ab 1. Januar 2013 fällt damit die Zehn-Euro-Abgabe weg, die Versicherte seit neun Jahren jedes Quartal beim Arztbesuch zahlen mussten.

    Auf Drängen der FDP hatte sich die Koalition auf das Ende der Gebühr geeinigt. Die Union hätte es eigentlich besser gefunden, die Gebühr beizubehalten. Damit hätte das Gesundheitssystem Rücklagen bilden sollen. In einem Paket einigte sich die Koalition schließlich, die Praxisgebühr zu steichen und ab August 2013 das Betreuungsgeld einzuführen.

    Minijob-Verdienstgrenze steigt

    Minijobs sollen attraktiver werden. Die Verdienstgrenze wird deshalb von 400 auf 450 Euro angehoben. Die öffentlichen Kassen kostet die Reform durch Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben jährlich etwa 300 Millionen Euro.

    Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, wie die Minijobber in der Statistik heißen, hatte 2011 einen Rekord von 7,5 Millionen erreicht. Ende März 2012 waren es noch knapp 7,3 Millionen. Jeder fünfte Job ist ein Minijob.

    An dem Modell gibt es viel Kritik, weil Minijob-Kritiker bemängeln, dass Minijobs dazu beitragen, den Niedriglohnsektor zu festigen. Denn der Großteil der Minijobber (4,76 Millionen) geht keiner anderen Beschäftigung nach.

    Hartz-IV-Satz steigt

    Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar 2013 acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt damit auf monatlich 382 Euro.

    Um acht Euro wird auch der sogenannte Partnersatz auf dann 345 Euro angehoben. Über 25 Jahre alte Personen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, bekommen künftig 306 Euro (plus sieben Euro). Die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen um zwei bis fünf Euro.

    Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II werden jährlich angepasst, und zwar anhand der Preis- und Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Zusätzlich wird die ursprünglich festgesetzte Summe pro Jahr um 0,55 Prozent erhöht.

    Strom wird teurer

    Strom wird teurer: Das haben Millionen Haushalte in den vergangenen Wochen von ihrem Versorger schwarz auf weiß mitgeteilt bekommen. Grund für die Erhöhungen sind verschiedene Komponenten, aus denen sich die Strompreise zusammensetzen. Zu Buche schlagen unter anderem mehrere Umlagen, die zum Jahreswechsel angehoben oder eingeführt werden. 

    So steigt die Ökostrom-Umlage um knapp 50 Prozent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde. Bei den Netzentgelten kommen auf den Verbraucher Steigerungen von durchschnittlich zehn Prozent zu, die Netzentgelt-Umlage steigt von 0,151 auf 0,329 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung wird erhöht. Neu eingeführt wird eine Offshore-Umlage. 

    Insgesamt liegt der Preisanstieg bei vielen Stromanbietern im zweistelligen Prozentbereich. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden kommen schnell zusätzliche Belastungen in einer Größenordnung von 125 Euro zusammen.

    Fernbuslinien starten

    Die Bahn bekommt auch im Fernverkehr Konkurrenz. Ab 2013 sollen Reiseziele grundsätzlich auch mit dem Fernbus erreichbar sein. Dies war zum Schutz der Bahn bisher nur eingeschränkt möglich.Künftig soll eine Beförderung von Personen im Fernbuslinienverkehr nur noch dann unzulässig sein, wenn der Abstand zwischen zwei Haltestellen weniger als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen von der Bahn ein Nahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde angeboten wird. Die Deutsche Bahn betreibt über ein Tochterunternehmen selbst Fernbuslinien.

    Haushaltsabgabe wird eingeführt

    Die Rundfunkgebühr wird nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig wird eine Abgabe pro Haushalt erhoben - egal ob der Haushalt über einen Fernseher, ein Radio oder einen internetfähigen Computer verfügt.

    Für die meisten Bürger wird sich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat. Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch ordentlich sparen: So müssen Wohngemeinschaften demnächst nur noch einmal zahlen, egal wie viele WG-Genossen gemeinsam unter einem Dach leben. Wie bisher gibt es Ermäßigungen und Befreiungen vom Rundfunkbeitrag – etwa für Schwerbehinderte und Hartz-IV-Empfänger.

    Porto steigt

    Der ganz normale Brief wird teurer: Das Porto steigt vom nächsten Jahr an von 55 auf 58 Cent. Die Post hatte den Antrag Mitte September unter anderem mit Kostensteigerungen und den sinkenden Briefmengen begründet.

    Neben dem Standardbrief verteuert sich der Maxibrief von 2,20 auf 2,40 Euro und es gibt Preiserhöhungen bei internationalen Briefsendungen. Insgesamt liegt die Erhöhung der Preise nach Berechnung der Post bei durchschnittlich 2,8 Prozent. 55-Cent-Marken können für Briefe auch im nächsten Jahr weiter verwendet werden. Die Post legt rechtzeitig vor der Jahreswende 3-Cent-Ergänzungsmarken auf. Außerdem können 3-Cent- oder 58-Cent-Marken schon jetzt am Automaten gezogen werden.

    Elektronische Lohnsteuerkarte kommt

    Finanzamt / Quelle: Imago

    Nach einer zweijährigen Hängepartie soll die neue elektronische Steuerkarte 2013 an den Start gehen: Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) heißen die Angaben dann. Es sind genau die, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. 

    Die Vorteile des papierlosen Verfahrens: Prozesse sollen so beschleunigt werden, Arbeitnehmer müssen die Karte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber abholen, wenn sie Änderngen vornehmen lassen wollen.

    Für Millionen Arbeitnehmer bedeutet das aber auch: Die bisherigen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer auch 2013 monatlich mehr Netto auf dem Konto haben will, muss sie bei seinem Finanzamt von sich aus neu beantragen, und zwar möglichst bis zum Jahresende.

    Neue Elterngeldberechnung

    Vater mit Baby / Quelle: imago

    Wer bekommt wie viel Elterngeld? Die Berechnung soll ab Januar vereinfacht werden, dürfte aber vielen Müttern und Vätern Nachteile bringen. Künftig wird nicht das Nettoeinkommen, sondern der Bruttolohn für Berechnung zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr.

    Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer - und damit auch das Elterngeld.

    Höherer Freibetrag beim Unterhalt

    Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten. So bleiben einem erwerbstätigen Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren künftig mindestens 1.000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf. Wenn die Unterhaltspflicht für die eigenen Eltern besteht, etwa, weil diese pflegebedürftig sind und die Rente dafür nicht reicht, steigt der Selbstbehalt von 1.500 auf 1.600 Euro.

    Die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" für die Kinder getrennt lebender Eltern bleiben zwar unverändert. Trotzdem könnten durch den gestiegenen Selbstbehalt viele Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Die Sätze für den Eigenbedarf wurden erhöht, weil auch der Hartz-IV-Satz steigt.

    Schornsteinfeger-Monopol fällt

    Zu Beginn des Jahres 2013 fällt auf Druck der EU das deutsche Kehrmonopol der Schornsteinfeger: Millionen Hausbesitzer haben dann erstmals seit 1935 ein Wörtchen dabei mitzureden, wer ihnen aufs Dach steigt - und zu welchem Preis. Die Arbeit wird aufgeteilt. Die Kontrolle der Feuerstätten, die Abnahme eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit bleiben weiter beim amtlichen Schornsteinfeger. Seine Gebühren sind fix und sollen 2013 steigen.

    Arbeiten wie das häufig jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind künftig aber vom Staat freigegeben – genauso wie die Preise. Die neue Wahlfreiheit bringt allerdings auch neue Pflichten für die Hausbesitzer. Sie können künftig nicht mehr warten, bis der Schornsteinfeger automatisch kommt, sondern müssen selbst aktiv werden und am Ende Nachweise bringen.

    Zigaretten werden teurer

    Für Raucher wird es im nächsten Jahr wieder teurer: Zigarettenpackungen kosten bis zu zehn Cent mehr. Die Hersteller geben zum einen die ab 2013 höhere Tabaksteuer an die Verbraucher weiter - das macht zwischen vier und acht Cent pro Packung aus. Hinzu kommt ein Ausgleich für die "höheren Einstandspreise" - die Preise für Rohtabak sind gestiegen.

    2010 hatte die Regierung eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Schritten beschlossen. Die erste Erhöhung trat am 1. Mai 2011 in Kraft, die zweite am 1. Januar 2012. Im Januar 2013 folgt der dritte Schritt, bis zum Jahr 2015 werden jeweils zum Jahreswechsel zwei weitere Steuererhöhungen fällig. Der Staatsanteil pro Packung liegt laut "Welt" derzeit bei 73 Prozent des Verkaufspreises, das sind 3,65 Euro.

    In New York begrüßten rund eine Million Menschen mit viel Jubel, Konfetti und ausgelassenem Gesang das neue Jahr auf dem Times Square. Traditionell wurde um Mitternacht ein leuchtender Ball an einem Fahnenmast herabgesenkt und das Lied "Auld Lang Syne" angestimmt. Zuvor waren bereits Stars wie Taylor Swift, Carly Rae Jepsen ("Call Me Maybe") und der koreanische Rapper Psy ("Gangnam Style") aufgetreten. Bei eisigen Temperaturen waren viele Menschen schon am Vormittag zum Times Square gekommen, um sich die besten Plätze bei dem auch live im US-Fernsehen übertragenen Spektakel zu sichern. Schlusslicht bildet HAWAII, wo es erst um 11.00 Uhr MEZ heißt: Happy New Year.


    Die ersten, die ins neue Jahr rutschten, waren die Einwohner auf Samoa und den Linie Inseln im Pazifik. Samoa hatte erst im vorigen Jahr Zeitgeschichte geschrieben. Die Bewohner gehörten zuvor zu den letzten, die das neue Jahr begrüßten. Am 29. Dezember 2011 sprangen sie über die Datumsgrenze, indem sie die Uhr 24 Stunden vorstellten.

    31.12.2012, Quelle: dpa
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