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Frohes Neues Jahr!
Putzen nach der Party
VideoJahreswechsel wird weltweit gefeiert
VideoHappy New Year
InteraktivSilvester weltweit
Kehren am Times Square: Mit Feuerwerk und Confetti haben auch die New Yorker das Neue Jahr begrüßt. Nach dem großen Feiern kommt das große Aufräumen und Saubermachen. Nicht nur in New York.
In Berlin hüpfen Tausende einen eigenartigen Tanz, in Dubai strahlt das welthöchste Gebäude im Feuerwerk, am Hindukusch tanzen Soldaten der NATO mit Maschinenpistole. In Indien wird getrauert. 2013 ist da."Gangnam Style" in BerlinMilliarden Menschen haben rund um den Erdball das neue Jahr begrüßt. Spektakuläre Feuerwerke erleuchteten unter anderem das Brandenburger Tor, die Oper von Sydney und den Roten Platz. In Berlin feierten nach Veranstalterangaben mehr als eine Million Menschen vor dem Brandenburger Tor dem neuen Jahr entgegen. Auf Deutschlands größter Silvesterparty hüpfte eine Menschenmenge ausgelassen den "Gangnam-Style" und sang vor der Konzertbühne zu den Livesongs von Bonnie Tyler, Oceana, den Pet Shop Boys und Jürgen Drews.
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Böllern an Silvester
Tipps zum Umgang mit Böllern
Die Versicherer geben Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern: Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag - in der Regel von 18 bis 7 Uhr - ist Böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.
Böller-Freunde sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind und das BAM-Prüfsiegel haben. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen droht eine Geldstrafe. Zudem können etwa aus Osteuropa eingeschmuggelte Böller vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen.
Beim Böllern sollte ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden. Türen und Fenster sollten stets geschlossen sein, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren. Die Feuerwehr rät, für den Notfall einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit zu halten. Auch Anwohner sollte rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen.
Was das BAM-Prüfsiegel bedeutet
Feuerwerkskörper der Klasse zwei (Prüfsiegel: BAM-PII plus eine Kombination aus vier Zahlen) dürfen nur an Erwachsende verkauft werden und nur vom 28. bis zum 31. Dezember. Zu dieser Klasse gehören Knallfrösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen oder Fontänen.
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Klasse eins (Prüfsiegel: BAM-PI plus eine Kombination aus vier Zahlen): Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.
Nichts für Menschen mit Asthma
Das Silvester-Feuerwerk ist nichts für Menschen mit Asthma. Denn Rauch und Feinstaub können die Lunge reizen, warnen die Ärzte der Deutschen Lungenstiftung (DLS). Betroffene sollten das Spektakel deshalb besser vom geschlossenen Fenster aus betrachten oder wenigstens darauf achten, dass sie nicht in Windrichtung des Rauches stehen, rät die DLS.
"Um mit Silvesterraketen verschiedene Farbeffekte zu erzielen, werden dem Schwarzpulver unterschiedliche Metallverbindungen zugesetzt - zum Beispiel Blei oder Arsen für die Farbe Blau und Strontiumsalze für die Farbe Rot", erläutert DLS-Chef Harald Morr. "Nach größeren Feuerwerken kann die Luft deshalb Feinstaubpartikel mit bis zu 30 giftigen Metallverbindungen enthalten, die aufgrund ihres geringen Durchmessers von wenigen Mikrometern tief in die Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen hervorrufen können."
In Städten wie Berlin oder Hamburg ist die Luft vermutlich auch nach der Silvesternacht noch mit entsprechenden Schadstoffen belastet. Daher sollten chronisch Lungenkranke einen Spaziergang im neuen Jahr lieber verschieben, bis sich der Rauch verzogen hat und die Luft wieder sauber ist.
Welche Versicherung im Schadensfall einspringt
Die Liste möglicher Schäden in der Neujahrsnacht ist lang - brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerbeulte Autos durch Feuerwerkskörper oder kaputte Fußboden durch Knallfrösche. Immer wieder kommt es auch zu Augenverletzungen und Verbrennungen.
Bei Schäden, die durch Feuer an der Wohnungseinrichtung entstehen, hilft nach Angaben des Versicherungsverbands GDV die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die etwa durch Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Allerdings übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist. Nach Angaben der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) prüfen die Versicherungen genau, wer für den Schaden verantwortlich ist oder ob grob fahrlässig gehandelt wurde. In diesem Fall kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen.
Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.
Schäden am Auto
Auch auf dem Auto gelandete Silvesterraketen oder Böller hinterlassen Spuren. Die sind jedoch in den meisten Fällen mit etwas Lackpolitur fast schneller wieder weg als der Kater. "Legales Feuerwerk verursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden", sagt Norbert Ollek vom TÜV Süd. Als Startplatz oder Abbrennstelle für Feuerwerk darf das Autodach natürlich nicht herhalten. Brennende Autos durch Feuerwerk seien aber selten. Um Tanks zum Explodieren zu bringen, sei deutlich mehr Zündenergie erforderlich, als sie übliches Knallzeug liefern kann.
Bei größeren Schäden kann sich ein Anruf bei der Versicherung lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei der Abwicklung.
Kein unbegrenztes Krachmachen
Im Prinzip gilt das ganze Jahr über: Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe - mit einer Ausnahme: Silvester. In dieser Nacht gelten de facto Sonderregelungen. Da überall gefeiert und der Jahreswechsel mit Böllern und Raketen begleitet wird, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern.
Der Mieterbund spricht in diesem Fall von einer "erweiterten Toleranzgrenze", die dennoch kein Freibrief für ungebremstes Krachmachen sei. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bleibe bestehen. Der Mieterbund empfiehlt daher, den Nachbarn vorher Bescheid zu geben, wenn man das neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßen will.
Knallerfreie Zonen für Haustiere
Die alljährliche Knallerei zu Silvester ist für Tiere ein Stressfaktor - sie reagieren sehr sensibel auf Geräusche. Um Hund oder Katze vor einer "Silvesterneurose" zu schützen, sind einige Vorsichtsmaßnahmen angebracht. Der Tierschutzbund rät Tierhaltern, knallerfreie Zonen einzurichten.
In der Silvesternacht sollten Haustiere nicht allein gelassen werden. In der Wohnung sollten Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen oder Hamster möglichst weit weg vom Lärm der Straßenseite an einem ruhigen Platz untergebracht werden. Türen und Fenster sollten geschlossen und gegebenenfalls Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm zu dämpfen. Hilfreich ist manchmal auch, Radio oder Fernseher laufen und das Licht brennen zu lassen, damit möglichst wenig vom Lärm und von den grellen Lichtern nach Innen dringt.
Dennoch können den Tieren Silvesterknaller regelrecht auf den Magen schlagen. Konsequente Nahrungsverweigerung, Durchfall, heftiges Zittern oder häufiges Jaulen sind nach Angaben von Tierärzten typische Anzeichen.
Was sich am 1. Januar 2013 ändert
Steuern und Sozialabgaben
Mit dem Jahressteuergesetz hat der Bund einen ganzen Schwung Änderungen auf den Weg gebracht. Unternehmen und Freiberufler müssen ab 2013 ihre Belege nur noch acht Jahre aufheben. Arbeitnehmer dürfen jetzt einen Freibetrag - zum Beispiel Kinderfreibetrag - für zwei Jahre beim Finanzamt anmelden. Bislang musste man sich jedes Jahr melden. Außerdem müssen auf den Sold von freiwillig Wehrdienstleistenden und das Taschengeld, das die Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes bekommen, keine Steuern gezahlt werden.
Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet Arbeitnehmer ein wenig: Bis 2014 steigt er in zwei Stufen um 350 Euro. Eigentlich wollten Union und FDP auch die kalte Progression abbauen. SPD und Grüne stoppten das Vorhaben aber. Der Rentenbeitrag sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent und sorgt für eine Kleinigkeit mehr im Portemonnaie.
Pflegereform tritt in Kraft
Erleichterung für Menchen mit Demenz und deren Angehörige: Ihnen stehen künftig bessere Pflegeleistungen zu. Sie sollen zum Beispiel auch dann Pflegegeld und höhere Sachleistungen erhalten, wenn sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Finanziert wird dies mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung: Er steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Damit wird die Entlastung durch die Herabsenkung des Rentenbeitrags wieder teilweise aufgefressen.
Außerdem kommt der "Pflege-Bahr": Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung wird jetzt mit fünf Euro im Monat gefördert. Dazu muss der Einzelne mindestens zehn Euro pro Monat in einen Vertrag einzahlen. Der Bund stellt insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Praxisgebühr fällt weg
Am Ende waren alle Abgeordneten dafür - eine Premiere im Bundestag. Alle 548 anwesenden Abgeordneten stimmten im November für das Ende der Praxisgebühr. Auch der Bundesrat gab Mitte Dezember grünes Licht für das Vorhaben. Ab 1. Januar 2013 fällt damit die Zehn-Euro-Abgabe weg, die Versicherte seit neun Jahren jedes Quartal beim Arztbesuch zahlen mussten.
Auf Drängen der FDP hatte sich die Koalition auf das Ende der Gebühr geeinigt. Die Union hätte es eigentlich besser gefunden, die Gebühr beizubehalten. Damit hätte das Gesundheitssystem Rücklagen bilden sollen. In einem Paket einigte sich die Koalition schließlich, die Praxisgebühr zu steichen und ab August 2013 das Betreuungsgeld einzuführen.
Minijob-Verdienstgrenze steigt
Minijobs sollen attraktiver werden. Die Verdienstgrenze wird deshalb von 400 auf 450 Euro angehoben. Die öffentlichen Kassen kostet die Reform durch Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben jährlich etwa 300 Millionen Euro.
Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, wie die Minijobber in der Statistik heißen, hatte 2011 einen Rekord von 7,5 Millionen erreicht. Ende März 2012 waren es noch knapp 7,3 Millionen. Jeder fünfte Job ist ein Minijob.
An dem Modell gibt es viel Kritik, weil Minijob-Kritiker bemängeln, dass Minijobs dazu beitragen, den Niedriglohnsektor zu festigen. Denn der Großteil der Minijobber (4,76 Millionen) geht keiner anderen Beschäftigung nach.
Hartz-IV-Satz steigt
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar 2013 acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt damit auf monatlich 382 Euro.
Um acht Euro wird auch der sogenannte Partnersatz auf dann 345 Euro angehoben. Über 25 Jahre alte Personen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, bekommen künftig 306 Euro (plus sieben Euro). Die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen um zwei bis fünf Euro.
Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II werden jährlich angepasst, und zwar anhand der Preis- und Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Zusätzlich wird die ursprünglich festgesetzte Summe pro Jahr um 0,55 Prozent erhöht.
Strom wird teurer
Strom wird teurer: Das haben Millionen Haushalte in den vergangenen Wochen von ihrem Versorger schwarz auf weiß mitgeteilt bekommen. Grund für die Erhöhungen sind verschiedene Komponenten, aus denen sich die Strompreise zusammensetzen. Zu Buche schlagen unter anderem mehrere Umlagen, die zum Jahreswechsel angehoben oder eingeführt werden.
So steigt die Ökostrom-Umlage um knapp 50 Prozent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde. Bei den Netzentgelten kommen auf den Verbraucher Steigerungen von durchschnittlich zehn Prozent zu, die Netzentgelt-Umlage steigt von 0,151 auf 0,329 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung wird erhöht. Neu eingeführt wird eine Offshore-Umlage.
Insgesamt liegt der Preisanstieg bei vielen Stromanbietern im zweistelligen Prozentbereich. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden kommen schnell zusätzliche Belastungen in einer Größenordnung von 125 Euro zusammen.
Fernbuslinien starten
Die Bahn bekommt auch im Fernverkehr Konkurrenz. Ab 2013 sollen Reiseziele grundsätzlich auch mit dem Fernbus erreichbar sein. Dies war zum Schutz der Bahn bisher nur eingeschränkt möglich.Künftig soll eine Beförderung von Personen im Fernbuslinienverkehr nur noch dann unzulässig sein, wenn der Abstand zwischen zwei Haltestellen weniger als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen von der Bahn ein Nahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde angeboten wird. Die Deutsche Bahn betreibt über ein Tochterunternehmen selbst Fernbuslinien.
Haushaltsabgabe wird eingeführt
Die Rundfunkgebühr wird nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig wird eine Abgabe pro Haushalt erhoben - egal ob der Haushalt über einen Fernseher, ein Radio oder einen internetfähigen Computer verfügt.
Für die meisten Bürger wird sich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat. Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch ordentlich sparen: So müssen Wohngemeinschaften demnächst nur noch einmal zahlen, egal wie viele WG-Genossen gemeinsam unter einem Dach leben. Wie bisher gibt es Ermäßigungen und Befreiungen vom Rundfunkbeitrag – etwa für Schwerbehinderte und Hartz-IV-Empfänger.
Porto steigt
Der ganz normale Brief wird teurer: Das Porto steigt vom nächsten Jahr an von 55 auf 58 Cent. Die Post hatte den Antrag Mitte September unter anderem mit Kostensteigerungen und den sinkenden Briefmengen begründet.
Neben dem Standardbrief verteuert sich der Maxibrief von 2,20 auf 2,40 Euro und es gibt Preiserhöhungen bei internationalen Briefsendungen. Insgesamt liegt die Erhöhung der Preise nach Berechnung der Post bei durchschnittlich 2,8 Prozent. 55-Cent-Marken können für Briefe auch im nächsten Jahr weiter verwendet werden. Die Post legt rechtzeitig vor der Jahreswende 3-Cent-Ergänzungsmarken auf. Außerdem können 3-Cent- oder 58-Cent-Marken schon jetzt am Automaten gezogen werden.
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Nach einer zweijährigen Hängepartie soll die neue elektronische Steuerkarte 2013 an den Start gehen: Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) heißen die Angaben dann. Es sind genau die, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren.
Die Vorteile des papierlosen Verfahrens: Prozesse sollen so beschleunigt werden, Arbeitnehmer müssen die Karte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber abholen, wenn sie Änderngen vornehmen lassen wollen.
Für Millionen Arbeitnehmer bedeutet das aber auch: Die bisherigen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer auch 2013 monatlich mehr Netto auf dem Konto haben will, muss sie bei seinem Finanzamt von sich aus neu beantragen, und zwar möglichst bis zum Jahresende.
Neue Elterngeldberechnung
Wer bekommt wie viel Elterngeld? Die Berechnung soll ab Januar vereinfacht werden, dürfte aber vielen Müttern und Vätern Nachteile bringen. Künftig wird nicht das Nettoeinkommen, sondern der Bruttolohn für Berechnung zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr.
Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer - und damit auch das Elterngeld.
Höherer Freibetrag beim Unterhalt
Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten. So bleiben einem erwerbstätigen Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren künftig mindestens 1.000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf. Wenn die Unterhaltspflicht für die eigenen Eltern besteht, etwa, weil diese pflegebedürftig sind und die Rente dafür nicht reicht, steigt der Selbstbehalt von 1.500 auf 1.600 Euro.
Die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" für die Kinder getrennt lebender Eltern bleiben zwar unverändert. Trotzdem könnten durch den gestiegenen Selbstbehalt viele Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Die Sätze für den Eigenbedarf wurden erhöht, weil auch der Hartz-IV-Satz steigt.
Schornsteinfeger-Monopol fällt
Zu Beginn des Jahres 2013 fällt auf Druck der EU das deutsche Kehrmonopol der Schornsteinfeger: Millionen Hausbesitzer haben dann erstmals seit 1935 ein Wörtchen dabei mitzureden, wer ihnen aufs Dach steigt - und zu welchem Preis. Die Arbeit wird aufgeteilt. Die Kontrolle der Feuerstätten, die Abnahme eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit bleiben weiter beim amtlichen Schornsteinfeger. Seine Gebühren sind fix und sollen 2013 steigen.
Arbeiten wie das häufig jährliche Kaminkehren, Prüfen und Messen sind künftig aber vom Staat freigegeben – genauso wie die Preise. Die neue Wahlfreiheit bringt allerdings auch neue Pflichten für die Hausbesitzer. Sie können künftig nicht mehr warten, bis der Schornsteinfeger automatisch kommt, sondern müssen selbst aktiv werden und am Ende Nachweise bringen.
Zigaretten werden teurer
Für Raucher wird es im nächsten Jahr wieder teurer: Zigarettenpackungen kosten bis zu zehn Cent mehr. Die Hersteller geben zum einen die ab 2013 höhere Tabaksteuer an die Verbraucher weiter - das macht zwischen vier und acht Cent pro Packung aus. Hinzu kommt ein Ausgleich für die "höheren Einstandspreise" - die Preise für Rohtabak sind gestiegen.
2010 hatte die Regierung eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Schritten beschlossen. Die erste Erhöhung trat am 1. Mai 2011 in Kraft, die zweite am 1. Januar 2012. Im Januar 2013 folgt der dritte Schritt, bis zum Jahr 2015 werden jeweils zum Jahreswechsel zwei weitere Steuererhöhungen fällig. Der Staatsanteil pro Packung liegt laut "Welt" derzeit bei 73 Prozent des Verkaufspreises, das sind 3,65 Euro.
Die ersten, die ins neue Jahr rutschten, waren die Einwohner auf Samoa und den Linie Inseln im Pazifik. Samoa hatte erst im vorigen Jahr Zeitgeschichte geschrieben. Die Bewohner gehörten zuvor zu den letzten, die das neue Jahr begrüßten. Am 29. Dezember 2011 sprangen sie über die Datumsgrenze, indem sie die Uhr 24 Stunden vorstellten.



