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Landgericht Wuppertal
Rekord-Schmerzensgeld für vergewaltigte Schülerin
BildLandgericht: Zahlungen bisher zu niedrig
Als 16-jährige Schülerin war sie in der Wohnung eines Vergewaltigers in Solingen tagelang gefangen. Vier Jahre nach der Tat hat die junge Frau ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe durchgesetzt.
Das Schmerzensgeld beläuft sich auf 100.000 Euro. Das Wuppertaler Landgericht ging mit der Summe noch über die Forderung der 20-Jährigen hinaus. Es ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland zugesprochene Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. "Wir sind zwar gehalten, uns an vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die bisherigen Zahlungen erscheinen uns aber einfach zu niedrig", sagte der Vorsitzende Richter. Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten
Aktenzeichen
16 O 95/12
16 O 95/12
Schmerzensgeld in Deutschland
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung, die als Ausgleich für Schmerzen und Leiden gezahlt wird. Solche Schäden sind im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragraf 253 geregelt. Der Gesetzestext nennt dabei explizit die Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und auch der sexuellen Selbstbestimmung.
Für die Berechnung von Schmerzensgeld gibt es keine allgemeine Formel. Das Gesetz schreibt lediglich eine angemessene Entschädigung vor. Als Hilfe für die Berechnung gibt es Tabellen, die auf bereits gesprochenen Urteilen beruhen. Ein höheres Schmerzensgeld wrid in die neuen Berechnungstabellen einbezogen. Die USA sind bekannt für immens hohe Schmerzensgelder, doch auch im Europa-Vergleich ist das Schmerzensgeld in Deutschland bisher eher niedrig. Experten sehen ein Gefälle zwischen materiellen und immateriellen Schäden. So seien Lackkratzer nach einem Autounfall im vierstelligen Bereich bezahlt worden, während es für zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall oft nur 500 Euro gegeben habe. Das ändere sich allmählich.
Bisher war auch das Schmerzensgeld nach Vergewaltigungen eher niedrig. Der höchste Wert aus der ADAC-Schmerzensgeldtabelle für 2013 liegt bei 50.000 Euro. Sie wurden 2003 nach der Vergewaltigung eines kleinen Jungen zugesprochen.
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung, die als Ausgleich für Schmerzen und Leiden gezahlt wird. Solche Schäden sind im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragraf 253 geregelt. Der Gesetzestext nennt dabei explizit die Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und auch der sexuellen Selbstbestimmung.
Für die Berechnung von Schmerzensgeld gibt es keine allgemeine Formel. Das Gesetz schreibt lediglich eine angemessene Entschädigung vor. Als Hilfe für die Berechnung gibt es Tabellen, die auf bereits gesprochenen Urteilen beruhen. Ein höheres Schmerzensgeld wrid in die neuen Berechnungstabellen einbezogen. Die USA sind bekannt für immens hohe Schmerzensgelder, doch auch im Europa-Vergleich ist das Schmerzensgeld in Deutschland bisher eher niedrig. Experten sehen ein Gefälle zwischen materiellen und immateriellen Schäden. So seien Lackkratzer nach einem Autounfall im vierstelligen Bereich bezahlt worden, während es für zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall oft nur 500 Euro gegeben habe. Das ändere sich allmählich.
Bisher war auch das Schmerzensgeld nach Vergewaltigungen eher niedrig. Der höchste Wert aus der ADAC-Schmerzensgeldtabelle für 2013 liegt bei 50.000 Euro. Sie wurden 2003 nach der Vergewaltigung eines kleinen Jungen zugesprochen.
Nach ihrer Flucht aus der Gewalt des Sexualverbrechers musste das stark traumatisierte Mädchen lange psychologisch betreut werden. Der Täter war 2009 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verurteilt worden. Gutachter stuften ihn als besonders gefährlich ein. Weil er Ersttäter war, konnte das
Gericht aber keine Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängen. Der Sexualverbrecher stammt aus wohlhabendem Elternhaus.
Tagelang gefangen gehaltenDie Klägerin war im Mai 2009 auf dem Schulweg überfallen und verschleppt worden. Sie wurde vier Tage im Haus des damals 29-Jährigen gefangen gehalten, dann gelang ihr die Flucht. Das Wuppertaler Landgericht war schon bei seinem Strafurteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen und hatte ein "unfasslich anmutendes Tatgeschehen" angedeutet. Der arbeitslose Verkäufer hatte die Schülerin mindestens viermal stundenlang vergewaltigt.
Obwohl die Schülerin ihrem Peiniger sagte, im vierten Monat schwanger zu sein, hatte der 29-Jährige nicht von ihr abgelassen. Er werde sie nie wieder gehen lassen, hatte er ihr eröffnet. Für das ungeborene Kind soll der Sexualverbrecher auch Pläne gehabt haben: "Wird es ein Junge, dann töte ich ihn. Wird es ein Mädchen, missbrauche ich auch das." Im Prozess hatte der Vergewaltiger gesagt, er habe das Baby nicht töten wollen, falls es ein Junge wird, sondern in eine Baby-Klappe legen wollen.
Ermittler finden Drehbuch für TatDer psychiatrische Gutachter hatte vor dem Solinger eindringlich gewarnt: Der Mann habe die Tat genossen und sich ihm gegenüber sehr erschreckend geäußert: "Hätte ich gewusst, wie toll das ist, hätte ich so etwas schon viel früher getan." Der Mann sei ein schizoider Einzelgänger, der keine Reue zeige und sehr geplant handele. In seiner Wohnung fanden die Ermittler sogar eine Art Drehbuch für die Geiselnahme.
Die Tat hatte sich in einer Wohnung im Elternhaus des Täters abgespielt. Die Eltern einen Stock tiefer hatten von dem grausamen Geschehen nichts mitbekommen. Aus dem Fenster hatte der Vergewaltiger die Polizisten bei der Suche nach dem vermissten Mädchen beobachtet. Die Schülerin hatte sich in ihr nur 300 Meter entferntes Elternhaus retten können, als der Täter das Haus wegen einer Familienfeier verlassen hatte. Er war noch während der Feier festgenommen worden.



