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19.06.2013

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10:01Wieder Proteste in Brasilien

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Meilen, Payback, Treuepunkte

Reue-Herzchen

  • Bild Punkte, Herzen, Meilen: Rabattsysteme
  • Video Abheben mit Bonusmeilen
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    Rabattmarken
    VideoAbheben mit Bonusmeilen

    Wer beruflich viel im Flieger sitzt, kann dank Bonusmeilen kostenlos in den Urlaub jetten. Doch sind die Lockangebote der Airlines auch für Gelegenheitsflieger interessant? Und worauf muss man achten?

    (08.01.2013)
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    Treueprämien und Rabattaktionen - sind die Produkte so wirklich billiger?

    (08.10.2012)

     von Ulrike Thiele

    Vielflieger Tobias Eggendorfer hat vor Gericht verloren. Das Oberlandesgericht Köln erlaubt der Lufthansa, gesammelte Vielfliegermeilen zu entwerten. Eggendorfer sollte sich nicht grämen. Viel springt bei solchen Vielfliegerprogrammen, Payback-Punkten oder Treueherzen ohnehin nicht raus. 

    Das Sammeln ist, mehr vielleicht noch als das Jagen, etwas aus der Mode geraten. Dennoch ist der Urinstinkt, Dinge aufzuheben und sie für eine spätere Verwendung zu horten, auch heute noch in einigen Menschen tief verwurzelt. Für sie haben sich die Anbieter der Waren- und Dienstleistungswelt ein verlockendes Betätigungsfeld ausgedacht: Treuemarken.

    Angefangen von Tankstellen über Supermarktkassen bis hin zu Zugfahrten und Flügen: Kaum noch kommt der moderne Mensch daran vorbei, der Konsumwelt seine Anhänglichkeit zu beweisen und Bonuspunkte einzusammeln. Als Gegenleistung werden ihm Rabatte, Sonderangebote oder Servicedienstleistungen versprochen. Ein Modell zum beiderseitigen Vorteil? Hört sich zumindest erst einmal so an. Doch schaut man sich die Angebote genauer an, verlieren viele von ihnen an Attraktivität für den Kunden.

    Herzchenkönig

    Zum Beispiel Kaiser's in Berlin: Wer hier einkauft, erhält nach dem Bezahlen ein Treueherzchen je fünf Euro Einkaufswert – sofern er das will. Wer schon einmal bei Kaiser's an der Kasse stand, weiß, dass dort schon bei einem Singleeinkauf von Pizza, Bier und Klopapier stattliche Summen und mehrere Herzchen zustandekommen können. Bei einem Familieneinkauf wird der Käufer schnell zum Herzchenkönig. Kaufen kann er sich davon dann zwar noch nichts. Aber es gibt Rabatte beim Erwerb erlesener Waren, die nicht unbedingt zum Grundsortiment eines Supermarktes gehören.

    Beispiel: Im aktuellen Treueherzen-Angebot kann sich der Kunde mehrere Schmuckstücke von Swarowski zusammensammeln. Mit 30 Treueherzen erhält er zum Beispiel Rabatt auf eine blaue Halskette. Ein Einkauf von 150 Euro muss also vorher getätigt werden – und das in einem begrenzten Zeitraum. Für eine Großfamilie sicherlich einfach, aber wie sieht das bei Singles aus? Hinzu kommt: Zur Kette muss der Kunde dann noch 29,99 Euro hinzuzahlen, statt 99 Euro - so viel würden die Kristallklunker normalerweise kosten. Allerdings: Bei eBay sind sie schon ab 59,80 Euro gelistet. Wie auch immer: Am Ende hat der Rabattsammler, verlockt vom Herzchenangebot, möglicherweise mehr Geld ausgegeben, als er es eigentlich wollte.

    Schnäppchen? Von wegen!

    Treueprämien mit Haken

    Akkuschrauber für 38 Paris-Flüge
    Noch mehr muss der Kunde sich beim Shopping über den Wolken verausgaben. Wer etwa mit dem "Miles & More"-Programm der Lufthansa 19.000 Meilen erfliegt, kann dafür einen Bosch-Akkuschrauber einlösen – Warenwert zwischen 65 und 69 Euro. Um diese Anzahl an Meilen zu sammeln, müsste er allerdings 38 Mal in der Billig-Variante von Berlin nach Paris und zurück fliegen. Wem da nicht die Puste ausgeht, der muss ein echter Sammelfan sein.

    Auch wenn es so scheint: Laut Handelsverband Deutschland soll es nicht Hauptziel der Sammelaktionen sein, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen: "Diese Angebote sind in erster Linie Kundenbindungsprogramme, mit denen Händler ihre Kunden zu Stammkunden machen wollen", sagt Ulrich Ninnebößel vom HDE, dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Indem sie sich also Alleinstellungsmerkmale ausdenken, wollen sie Kunden von der Konkurrenz weg zu sich locken.

    Verbraucherschützer: Nicht blenden lassen
    Allerdings schläft auch die Konkurrenz nicht und so wird das Geldausgeben mittlerweile fast überall zum Treueschwur. Der Kunde verliert bei dieser Punkteschlacht leicht den Überblick. Den sollte er aber behalten, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wer Bonusprogramme nutze, "sollte sämtliche Vertragskonditionen aufmerksam durchlesen und immer im Einzelfall abwägen, ob sich eine Teilnahme wirklich lohnt", sagt Mirko Klimas vom VZBV. Grundsätzlich gelte, dass ein Treueangebot nie alleiniger Anlass zum Kauf einer Ware sein sollte. "Besser sind Preisvergleiche bei unterschiedlichen Händlern oder im Internet und ein ruhiges Abwägen der Kaufoptionen, zum Beispiel zu Hause", rät Klimas.

    Dass ein Treueprogramm auch zum Ärgernis werden kann, zeigt aktuell der Fall von Tobias Eggendorfer - Hamburger IT-Professor und Lufthansa-Kunde mit Senator-Status. Der treue Vielflieger fühlte sich um seine Belohnung gebracht, nachdem die Fluglinie einfach den Punktwert, ab dem ihm Prämienflüge zustehen, hochschraubte. Er klagte und bekam zunächst Recht vor dem Landgericht Köln. Und verlor dann vor dem Oberlandesgericht. Wie der Fall zeigt, ist ein Versprechen nur dann etwas wert, wenn es auch eingehalten wird. Sonst kann auch das treueste Herzchen mit Abbruch der Beziehung drohen.

    "Miles & More"-Prozess in Köln

    Mitunter kann bei besonders eifrig genutzten Bonusprogrammen auch Kleinvieh ordentlich Mist machen - und zwar so viel, dass es selbst die Justiz beschäftigt. Das Kölner Oberlandesgericht hatte es mit einem Vielflieger zu tun, der sich von der Lufthansa übers Ohr gehauen fühlt. Das Unternehmen hatte Anfang 2011 seine Prämienbedingungen verändert. Seitdem sind durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge in der Business Class und First Class erforderlich. Dagegen klagte Tobias Eggendorfer, Vielflieger und eifriger Meilensammler. Er wirft der Lufthansa vor, dass sein Meilenkonto dadurch auf einen Schlag um 30 bis 40 Prozent herabgestuft worden sei.

    In erster Instanz setzte sich Eggendorfer vor dem Landgericht Köln durch. Das Oberlandesgericht vertrat nun aber im Berufungsverfahren die Ansicht, dass nicht alle Meilensammler schlechter gestellt würden. Man dürfe den Fall des Vielfliegers deshalb nicht isoliert betrachten. Eggendorfer zeigt sich entschlossen, den Fall bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

    08.01.2013
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