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Rechtsextremismus

SPD dringt im Bundestag auf NPD-Verbotsantrag

  • Bild Thomas Oppermann spricht im Bundestag
  • Video NPD-Aussteiger sprechen über die Partei
  • Video Politbarometer: Deutsche für NPD-Verbot
  • BildThomas Oppermann spricht im Bundestag
    Thomas Oppermann spricht im Bundestag / Quelle: dpa
    (Quelle: dpa)
    VideoNPD-Aussteiger sprechen über die Partei

    Zwei Funktionäre verließen die NPD aus Gewissensgründen: Revisionismus und Antisemitismus gehörten zu der Partei, die eine völkische Diktatur anstrebe. Für ein NPD-Verbot reicht dies allerdings nicht.

    (09.01.2013)
    VideoPolitbarometer: Deutsche für NPD-Verbot

    Drei von vier Deutschen sind für ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Das zeigen die Zahlen des ZDF-Politbarometer. Die Union ist zudem derzeit so beliebt wie nie zuvor in der Legislaturperiode.

    (14.12.2012)

    Die SPD will, dass sich der Bundestag zügig entscheidet, ob sich das Parlament an einem NPD-Verbotsantrag beteiligt oder nicht. Die Chancen stünden "hoch wie nie". Die anderen Fraktionen hielten den Sozialdemokraten parteipolitische Spielchen vor. Sie wollen ohne Zeitdruck prüfen. 

    Für SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann steht fest, dass die NPD verfassungsfeindlich, antisemitisch, ausländerfeindlich, antidemokratisch und in Teilen gewaltbereit ist. Das haben ihm die Länderinnenminister gesagt. Die NPD richte sich eindeutig gegen freiheitlich-demokratische Grundordnung. "Noch nie waren die Voraussetzungen für ein Verbot so gut wie heute und wir wollen, dass auch der Bundestag einen Verbotsantrag in Karlsruhe stellt", so Oppermann.

    Er kritisierte, dass die Bundesregierung sich um die Entscheidung herumdrücke, ob sie sich einem Verbotsantrag der Länder anschließen wird. "Nehmen Sie eine Haltung ein", forderte der SPD-Politiker. Die Fraktion möchte, dass der Innenausschuss und der Rechtsausschuss beauftragt werden, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu prüfen und dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zu den hieraus zu ziehenden Folgerungen vorzulegen.

    Gründlichkeit vor Schnelligkeit

    Der ehemalige Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) hielt es für richtig, dass der Bundestag gemeinsam Rechtsradikalismus bekämpfe. Er warf der SPD jedoch vor, mit dem Antrag das Parlament unter unnötigen Zeitdruck zu stellen. "Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit", so Jung. Das Verbotsverfahren müsse erfolgreich durchgeführt werden, ein erneutes Scheitern wäre "das Schlimmste, was passieren kann".

    Damals war ein wesentlicher Punkt, dass die Verfassungsschutzbehörden viele V-Leute bei der NPD eingeschleust hatten. Die Länder, so Jung, hätten dieses Problem bereinigt. Nun müsse zunächst die Entscheidung der Bundesregierung abgewartet werden, ob sie sich einem Verbotsantrag anschließe. Dann erst sei die Frage geklärt, ob auch seitens des Bundes die Frage der V-Leute geklärt sei. Und erst danach könne der Bundestag beurteilen, ob tatsächlich alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorlägen.

    "Sumpf" im Verfassungsschutz

    Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke warf der SPD einen billigen Profilierungsversuch zu Beginn des Wahljahres vor. Die Frage des NPD-Verbotes sei zu wichtig, um ein parteipolitisches Süppchen zu kochen. Die NDP habe vielleicht in Westdeutschland an Boden verloren, in Ostdeutschland gebe es allerdings etliche Regionen, wo sich die NDP als Graswurzelbewegung in die Zivilgesellschaft einzuschleichen versuche. Die NPD sei nicht tot, wie so mancher Politiker behaupte. Jelpke beklagte den "Sumpf im Verfassungsschutz". Dort säßen Leute, die die NPD nicht bekämpfen, sondern schützen wollten. Daher gehöre die Behörde abgeschafft.

    Für Hartfrid Wolff (FDP) ist die NPD tatsächlich auf dem absteigenden Ast. Das Verbotsverfahren könnte den Rechtsextremen daher mehr Aufmerksamkeit bescheren als gut sei, warnte er. Der SPD-Antrag sei hinfällig, da sich die Bundestagsausschüsse auf jeden Fall mit den vorliegenden Berichten befassen würden. So sei der vorschnelle Minimalantrag als Wahlkampfmanöver zu werten. Wolff warnte vor überzogenen Erwartungen an ein mögliches NPD-Verbot. Unter Umständen würde nur eine Hülle beseitigt, das Grundproblem aber bestehe weiter. "Gesinnung, kann ich nicht verbieten", so der FDP-Politiker. Die Länder müssten den polizeilichen Druck auf die rechtsextreme Szene deutlich erhöhen.

    Argumente gegen Verfahren respektieren

    Die Fraktion der Bündnisgrünen ist noch unentschlossen, ob der Bundestag ein NDP-Verbotsverfahren unterstützen solle oder nicht. Wolfgang Wieland zeigte die Verbindung der NPD und der rechtsextremen Terrorszene auf: "Es ist die gleiche braune Soße, gegen die man vorgehen muss." Die NDP sei zweifelsfrei verfassungsfeindlich. Aber was folge daraus? Wieland, selbst Anhänger eines Verbots, erkannte ausdrücklich die Argumente der Gegner eines Verbotsverfahrens an. Die Parlamentarier sollten nun ohne parteipolitische Überlegungen debattieren und zu einer klaren Haltung finden.

    NPD-Verbotsantrag

    Notwehr für den Staat oder Staatspflicht?

    PRO

    Deutschland hat sich nach dem Krieg mit seinem Grundgesetz entschieden vom Nationalsozialismus und dem ihm zugrundeliegenden Gedankengut losgesagt. Aus diesem Selbstverständnis muss sich Deutschland der gegebenen Mittel bedienen, braune Hetze zu unterbinden.

    Die NPD wendet sich mit ihrer nationalistischen, demokratie- und ausländerfeindlichen Propaganda gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dafür ist das Instrument des Parteiverbots ausdrücklich vorgesehen. Diesen Weg muss die Politik konsequent ausschöpfen.
    ____________________________________________________________________________________________________

    CONTRA

    Deutschland ist heute eine gefestigte Demokratie. Dieser Staat hat es nicht nötig, mit administrativen Mitteln gegen braunes Gedankengut einzuschreiten. Für einen freiheitlichen Rechtsstaat sollten juristische und polizeiliche Schritte nur das letzte Mittel sein – ein Akt der Notwehr, wenn anderes nicht hilft.

    Die demokratische Öffentlichkeit ist stark genug, die NPD auch ohne staatliche Verbotsmaßnahmen in die Schranken zu weisen: Die Anhängerschaft der Partei  bröckelt, ihre Funktionäre sind zerstritten.

    Schlag gegen rechts oder vergebliche Mühe?

    PRO

    Als Partei hat die NPD Anspruch auf Unterstützung aus Steuergeldern. Das ermöglicht ihr nicht nur ihre Existenz, sondern auch Wahlkämpfe und aggressive Propaganda über Zeitschriften, Flugblätter, Veranstaltungen. Der demokratische Staat muss seine Feinde nicht füttern. Eine verbotene NPD bekäme keine Gelder, ihr Vermögen würde beschlagnahmt.

    ____________________________________________________________________________________________________

    CONTRA

    Rechtsradikales Denken ist nicht an eine bestimmte Partei gebunden. Ausländerfeindliche Propaganda, antidemokratische Hetze, Nazikult – all das gibt es schon heute auch außerhalb der NPD: in "freien Kameradschaften", in dubiosen Vereinen, in einschlägigen Musikverlagen. In dieser Szene wird auch Geld gesammelt und verdient – ganz ohne staatliche Zuschüsse.

    Eine neue Partei namens "Die Rechte" soll bereits gegründet worden sein. Ein NPD-Verbot träfe nur eine organisatorische Hülle, die schnell durch andere Organisationen ersetzt werden könnte.

    Klares Signal oder Alibi-Aktion?

    PRO

    Auch wenn es nur wenige direkte Verbindungen zwischen NSU und NPD gibt: Beiden gemeinsam ist eine braune Gesinnung. Gerade jetzt nach den schrecklichen Morden an den ausländischen Mitbürgern und einer Polizistin muss der Staat ein deutliches Zeichen setzen. Gerade jetzt wäre ein NPD-Verbot eine unmissverständliche Aussage des Staates gegen rechtsradikales Gedankengut statt lauwarmem Lavieren.
    ____________________________________________________________________________________________________
    CONTRA

    Der Gang zum Verfassungsgericht als Kompensation für politisches und polizeiliches  Versagen?  Ein Verbotsantrag zur Beruhigung des schlechten Gewissens? Derart motivierte politische Ersatzhandlungen bringen wenig. Niemand weiß, ob das  NSU-Netzwerk nicht auch ohne die NPD ausgekommen wäre. Sympathisanten und Unterstützer der Rechtsterroristen hätten sich auch in anderen Organisationen zusammenfinden können.

    Sichere Sache oder riskantes Spiel?

    PRO

    Zwar ist der Staat mit einem ersten Anlauf im Jahr 2003 vor dem Verfassungsgericht  gescheitert. Jetzt aber hat man eine Vorlage, man weiß, worauf es ankommt. Die Innenbehörden haben die Schwachstellen ausgemacht und beseitigt. Die damals allein im Wege stehende V-Mann-Problematik wurde offenbar nachhaltig abgestellt. Das Verfahrensrisiko ist inzwischen wesentlich geringer und kann kein Hinderungsgrund sein.
    ____________________________________________________________________________________________________
    CONTRA

    Im zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts müssen sechs von acht Richtern einem Parteiverbot zustimmen. Das ist nicht sicher. Frühere Verbote in den 1950er Jahren wurden nicht zuletzt damit begründet, dass von den betreffenden Parteien eine reale Gefährdung der noch ungefestigten Demokratie ausgehe – heute liegen die Dinge anders. Außerdem hat die NPD bereits angekündigt: Im Falle eines Verbots würde sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Wie der urteilen würde, ist schwer vorhersehbar.

    01.02.2013
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