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Europäischer Datenschutztag
Strengere Regeln für Google und Co.
BildEU fordert mehr Datenschutz
VideoApps - gefährliche Helfer
VideoGefahr aus dem Netz - Viren als Waffe
Großbaustelle Datenschutz: Die EU will dem Datenschutz im Web ein zeitgemäßes Fundament verpassen. Daten- und Verbraucherschützer begrüßen die Pläne. Die Internetbranche fürchtet, ein zu enges Datenschutzkorsett könnte ihre Einnahmen schmälern.
Als die bisher gültige EU-Datenschutzrichtlinie 1995 in Kraft trat, steckte das Internet noch in den Kinderschuhen. Gerade einmal 250.000 Deutsche surften damals durch ein Netz, dessen Suchmaschinen Lycos oder AltaVista hießen. Datenhungrige Dienste wie Google betraten erst später den Markt. Facebook-Chef Mark Zuckerberg drückte damals noch die Schulbank.Mindeststandards für den DatenschutzKein Wunder also, dass Cloud Computing oder Online-Werbung in der damaligen Datenschutzrichtlinie noch keine Rolle spielten. Die Richtlinie legte Mindeststandards bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten fest, die bei der Umsetzung in das nationale Recht der EU-Länder nicht unterschritten werden durften. Strengere Regeln waren erlaubt, sodass das Datenschutzniveau in der EU von Land zu Land bis heute unterschiedlich ist.
Alfred Krüger berichtet für heute.de über Netzwelt-Themen
Quelle: Alfred Krüger
Quelle: Alfred Krüger
Daten in Gefahr: Wie am besten schützen?
Wozu eigentlich Datenschutz?
Jeder ist seines Datenglückes Schmied, sagen die einen. Es liege in der Verantwortung des mündigen Nutzers, wie er mit seinen Daten umgehe und was er von sich ins Netz stelle. Kostenlose Dienste wie Google oder Facebook finanzieren sich über Werbung. Wer sie nutze, müsse wissen, dass er dafür mit seinen Daten zahle.
Daten- und Verbraucherschützer halten dagegen. Kein Nutzer wisse, welche Daten wo wie lange gespeichert und an wen sie weitergegeben würden, zumal viele Daten heimlich erhoben würden. Jeder Nutzer soll über die Verwendung seiner Daten so weit wie möglich selbst bestimmen können. Die geplante EU-Datenschutzverordnung und andere Datenschutzgesetze sollen ihm die dafür nötigen Mittel an die Hand geben.
Recht auf Vergessen
Das Internet vergisst nichts, heißt es. Was einmal ins Netz gestellt wurde, lässt sich nicht so schnell wieder löschen – etwa dann nicht, wenn Texte, Bilder oder Videos kopiert und an anderer Stelle erneut veröffentlicht wurden. Daran kann auch die geplante EU-Verordnung im Prinzip nichts ändern.
Trotzdem schlägt die Datenschutzverordnung ein spezielles "Recht auf Vergessen" vor. Daten, die bei Facebook und Co. gespeichert sind, sollen in den Datenbanken der Unternehmen endgültig gelöscht werden, wenn der Nutzer seinen Account kündigt oder seine Einwilligung zur Datenspeicherung zurückzieht.
Datenschutz von Anfang an
Bei Facebook, Google und anderen Diensten kann man die Datenschutzeinstellungen den eigenen Bedürfnissen anpassen. Wer nicht möchte, dass Party- oder Urlaubsbilder öffentlich zu sehen sind, begrenzt den Zugriff zum Beispiel auf die engsten Freunde. Gerade zu Beginn der Nutzung kann das ziemlich schwierig sein und wird zuweilen auch vergessen.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollen deshalb nach dem Willen der EU für alle Unternehmen verpflichtend werden. Alle Dienste müssen bei ihrer ersten Inbetriebnahme so voreingestellt sein, dass zunächst nur diejenigen Daten erfasst werden, die für die Nutzung eines Dienstes unbedingt erforderlich sind. Experten sprechen von "Privacy by default".
EU-Bürger auch bei US-Diensten geschützt
Viele Online-Dienste und Werbenetze haben ihren Stammsitz in den USA. Dort herrscht ein niedrigeres gesetzliches Datenschutzniveau als in der EU. Die geplante Datenschutzverordnung sieht deshalb vor, dass sich auch Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, an die Verordnung halten müssen, wenn sie sich mit Diensten oder Produkten an EU-Bürger wenden.
Datenschutzrechte haben nur dann einen Wert, wenn sie nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch durchsetzbar sind. Deshalb sollen die Strafen bei Verstößen erheblich verschärft werden. Bis zu einer Million Euro beziehungsweise zwei Prozent des weltweiten Umsatzes soll ein Unternehmen berappen, wenn es gegen Schutzvorschriften verstößt.
Infos über Datenlecks
Hackerangriffe auf Internetunternehmen sind keine Seltenheit. Werden dabei sensible Nutzerdaten wie Passwörter oder Kontodaten gestohlen, kann es für den Einzelnen zu großen finanziellen Schäden kommen. Datenverarbeitende Unternehmen sollen deshalb künftig verpflichtet werden, Datenlecks nicht mehr stillschweigend unter den Teppich zu kehren, sondern den zuständigen Aufsichtsbehörden und den betroffenen Nutzern so schnell wie möglich mitzuteilen. Dadurch soll der Schaden, der einem Nutzer etwa durch Diebstahl seiner Kreditkartendaten entstehen kann, möglichst gering gehalten werden.
Vorsicht, Cookies!
Beim Surfen ist der Nutzer nie allein. Werbenetzwerke platzieren heimlich Cookies auf der Festplatte seines Rechners und begleiten ihn durchs Netz. Mit Hilfe dieser kleinen Textdateien erfahren die Netzwerkbetreiber, welche Webseiten ein Surfer ansteuert. Sie benötigen diese Daten, um den Nutzer mit passgenauer Werbung zu versorgen.
Wer das nicht möchte, kann sich jetzt schon aus vielen Werbenetzwerken abmelden. Daten- und Verbraucherschützern reicht das nicht. Sie fordern, dass der Nutzer auf allen Webseiten über den Einsatz von Cookies informiert wird. Ob das Setzen von Cookies nur erlaubt sein soll, wenn der Nutzer ausdrücklich zustimmt, ist umstritten. Die Werbebranche befürchtet in diesem Fall erhebliche Umsatzeinbußen.
Nutzerdaten Beine machen
Jeder hat schon einmal über Facebook geschimpft. Doch kaum einer zieht die Konsequenz und wechselt auf eine andere Plattform. Der Aufwand ist vielen zu groß, denn die eingestellten Bilder, Videos und Texte müssen heruntergeladen und einzeln zur neuen Plattform hochgeladen werden. Die geplante EU-Verordnung will den Plattformwechsel erleichtern.
Jeder Nutzer soll künftig ein Recht auf Datenportabilität bekommen. Dieses Recht umfasst, dass die Nutzer ihre Daten barrierefrei von einer Plattform zur nächsten transportieren dürfen und vom bisherigen Dienstanbieter eine vollständige Kopie ihrer Daten erhalten. Die Kontrolle der Nutzer über ihre Daten werde dadurch gestärkt, sagen Verbraucherschützer. Der Anbieterwechsel würde leichter.
(Autor: Alfred Krüger)



