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Kostendeckel
Trotz Kritik: Bundesrat segnet Mietrecht ab
Videoleg
VideoMieten verdrängen Alteingesessene
VideoWohnungsnot in Städten
VideoNeuerungen im Mieterecht
Mieten sollen nicht mehr so extrem steigen dürfen - der Bundesrat segnete eine entsprechende Änderung im Mietrecht ab. Allerdings: Bei Neuvermietungen gilt das nicht. Vor allem hier steigen die Kosten rasant. Die Opposition konnte das Gesetz in der Länderkammer nicht stoppen.
Die Reform begrenzt in gewissen Fällen die ständig steigenden Mieten in Großstädten. Bislang können Vermieter bei bestehenden Mietverhältnissen alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Obergrenze soll nun bei maximal 15 Prozent liegen - allerdings nur in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt wurden.Scholz: Wohnungen bauenSPD, Grünen und Linken gehen die Änderungen nicht weit genug. Grund: Bei Neuvermietungen gilt die Deckelung nicht. Aber gerade hier gibt es Aufschläge von teils 30 bis 40 Prozent. Um den Vermittlungsausschuss anzurufen, hatte die Opposition keine ausreichende Mehrheit - über die verfügt sie erst nach Bildung der neuen Landesregierung in Niedersachsen.Mit Blick auf die vor allem in Großstädten steigenden Mieten erklärte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz: "Das ist eine Situation, die wir nicht mehr länger hinnehmen können." Nötig sei aber ein anderer und besserer Anlauf als nach den Plänen des Bundestags vorgesehen. Das Allerwichtigste sei, dass Wohnungen gebaut würden, sagte der SPD-Politiker.
Das erwartet die Mieter
Mietpreis-Bremse
Die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, in attraktiven Städten oder Stadtteilen die Mietpreiserhöhung auf maximal 15 Prozent über drei Jahre zu begrenzen. Bisher sind es 20 Prozent. Eine Deckelung bei Neuvermietungen ist nicht geplant.
Energetische Gebäudesanierung
Mieter müssen künftig Lärm, Dreck und Gerüste vor dem Fenster drei Monate lang ertragen - erst wenn das Ganze länger dauert, dürfen sie die Miete mindern. So soll diese Art von Sanierungen und damit das Einsparen von Energie gefördert werden. Jährlich elf Prozent der Sanierungskosten dürfen auf die Miete umgelegt werden. Union und FDP betonen, dass Mieter als Ausgleich von sinkenden Nebenkosten profitierten.
Neuer Kündigungsgrund
Auch bei Verzug der Kautionszahlung kann künftig - wie bei Verzug der Mietzahlung - eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
"Mietnomaden"
Vermieter sollen wirksamer gegen "Mietnomaden" vorgehen und rascher Zwangsräumungen anleiern können. Zwar ist die Fallzahl eher gering. Aber gerade private Vermieter bringt es in beträchtliche Schwierigkeiten, wenn ausbleibende Mietzahlungen sich auf oft über 10.000 Euro Verlust summieren.
Die Tricks der Makler
Mieten, kaufen, zahlen
ZDFzoom vom 9.1.2013



