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Vermittlungsausschuss sucht Kompromiss

Versichert verunsichert

  • Bild Was kommt am Ende bei raus?
  • Video ZDFzoom: Kranke Kassen
  • Video Rückzahlungen in Millionenhöhe
  • Video Wie Krankenkassen Versicherte loswerden
  • BildWas kommt am Ende bei raus?
    Lebensversicherung
    VideoWas kommt am Ende bei raus?

    Wer jung und gesund ist, wird umworben. Wer alt und krank ist, stört. "ZDFzoom" über den kranken Wettbewerb der Krankenkassen - auf dem Rücken der Schwächsten.

    (20.02.2013)
    VideoRückzahlungen in Millionenhöhe

    Kunden einer Lebensversicherung, die in den vergangenen Jahren ihre Versicherungsverträge gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können mit einer Rückzahlung rechnen.

    (11.01.2013)
    VideoVideo: Krankenkassen

    Eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands, die KKH-Allianz, hat schwer kranke und damit besonders teure Versicherte dazu aufgefordert, zu kündigen.

    (30.10.2012)

     von Ina Lockhart

    Die Versicherer wollen ihren Kunden künftig weniger Überschüsse auszahlen. Das wollen sich die Verbraucher natürlich nicht bieten lassen. Jetzt soll der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss finden, wie die Beteiligung an den Bewertungsreserven künftig aussehen könnte. 

    Es wird eng für die Lebensversicherer. Unter der alten Bundesregierung aus Schwarz-Gelb könnte es nicht mehr klappen: Die Gesetzesänderung, dass Versicherte künftig nicht mehr zur Hälfte an den Gewinnen aus Kapitalanlagen beteiligt werden. Das Vorhaben beschäftigt mittlerweile den Vermittlungsausschuss, der im zweiten Anlauf einen Kompromiss suchen will. Doch kann es sein, dass das komplizierte, aber für die Wähler sehr relevante, Thema bis nach der Bundestagswahl im September vertagt wird.

    Verbraucher aufgeschreckt

    Ina Lockhart / Quelle: Frank Blümler

    Ina Lockhart schreibt bei heute.de über Wirtschaftsthemen
    Quelle: Frank Blümler

    Zumal mittlerweile klar geworden ist, wie sehr die Regierungskoalition und die Versicherungslobby an einem Strang ziehen: Die Zeitschrift "Öko-Test" enthüllte vor kurzem, dass mindestens zwei Passagen des Gesetzentwurfs mit einer Stellungnahme des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) übereinstimmen. Darüber hinaus prangerte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, noch andere Überschusstöpfe an, in denen die Versicherer Kundengelder parken würden statt sie auszuzahlen.

    Die aktuelle Debatte hat die Verbraucher aufgeschreckt: "Der Bundesverband aber auch die Verbraucherzentralen haben vermehrt Anfragen von Versicherungskunden", sagt Anke Puzicha, Referentin Versicherungen der Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch Axel Kleinlein, Vorsitzender des Bundes der Versicherten bestätigt: "Seit sechs Monaten haben wir regelmäßig Anfragen von Versicherten, ob eine sofortige Kündigung zur Sicherung der Beteiligung an den Bewertungsreserven sinnvoll ist."

    Lebensversicherungen

    Stand der Debatte

    Vor einem Jahr fing alles an. Als das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedete, der Versicherungskunden künftig deutlich geringer an den Bewertungsreserven der Versicherer beteiligen sollte. Bis Anfang Dezember 2012 sah es auch noch so aus, dass Berlin die Lebensversicherer in der aktuellen Niedrigzinsphase auf Kosten der Kunden stabiler machen wollte. Denn Anfang November billigte der Bundestag die geplante Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, wonach Kunden künftig nicht mehr 50 Prozent der stillen Reserven aus den Kapitalanlagen der Versicherer erhalten, sondern nur einen je nach Kapitalmarktumfeld niedrigeren Anteil.

    Doch dann scheiterte das Vorhaben Mitte Dezember am Bundesrat, der im Gesetzgebungsverfahren den Vermittlungsausschuss einschaltete. Mittlerweile hat die Opposition – SPD und Grüne – die Mehrheit im Ländergremium. Jetzt sieht es so aus, dass sich der Vermittlungsausschuss auch bei seiner zweiten Sitzung am 26. Februar 2013 nicht einigen wird. Union-Fraktionsvize Michael Meister erwartet, dass das Thema bis zur Bundestagswahl im September auf Eis gelegt wird.

    Was Bewertungsreserven eigentlich sind

    Bewertungsreserven werden auch als stille Reserven bezeichnet, weil die Gewinne aus Kapitalanlagen nur in den Büchern stehen. Diese Reserven werden erst zu Geld, wenn die Versicherer die hochverzinslichen Papiere vor Laufzeitende verkaufen. Allerdings erwirtschaften die Versicherer als Kapitalverwalter diese Gewinne mit dem eingezahlten Geld ihrer Kunden. Bewertungsreserven entstehen, wenn eine Anleihe am Markt deutlich mehr wert ist als zum Zeitpunkt des Kaufes.

    In der aktuellen Niedrigzinsphase sind Papiere mit einem hohen Zinsertrag sehr gefragt, weswegen der Marktwert steigt. Je nach Ausgestaltung einer Lebensversicherungspolice können Bewertungsreserven stark beeinflussen, wie viel Geld der Kunde am Ende ausgezahlt bekommt. Nach Angaben des Bundes der Versicherten kann die Beteiligung an den stillen Reserven in Einzelfällen bis zu zehn Prozent der gesamten Auszahlung ausmachen. Wie Elke König, Chefin der Finanzaufsicht Bafin, vergangene Woche sagte, sind die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere der Lebensversicherer von rund drei Milliarden Euro Ende des ersten Quartals 2011 auf 75 Milliarden Euro zum Ende des dritten Quartals 2012 angeschwollen.

    Weiterer Kapitalpuffer der Versicherer

    Die Rendite einer Lebensversicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Garantiezins, der für Neuverträge seit Januar 2012 bei 1,75 Prozent liegt, und der Überschussbeteiligung. Um diese Überschüsse auch in schlechten Zeiten – wie der aktuellen Niedrigzinsphase – zahlen zu können, können Versicherer die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) als Zwischenpuffer nutzen.

    Davon gibt es zwei Töpfe: Aus der normalen RfB wird den Kunden laufend eine Überschussbeteiligung gutgeschrieben. In der freien RfB hingegen parken die Versicherer Kundengelder zwischen, um eigentlich für schlechte Zeiten vorzusorgen. Doch statt diese Gelder den Kunden anteilig auszuzahlen, horten sie die Milliarden. Ihr Kakül: Sie können so kostbares Eigenkapital sparen, da die Finanzaufsicht das Kundengeld wie Eigenkapital einstuft.

    Auslaufmodell Lebensversicherung?

    "Die Debatte um die Änderung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven stellt einmal mehr das Produkt Lebensversicherung komplett infrage", sagt Anke Puzicha, Referentin Versicherungen der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Mit dem Kniff bei den Bewertungsreserven versuchen die Versicherer nur, ein für sie einst äußerst lukratives Geschäftsmodell auf dem Rücken der Versicherten zu retten."

    Etliche Verbraucherzentralen wie die in Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg raten schon seit längerem von Lebensversicherungen ab. "Auf Nachfrage trauen sich nur sehr wenige zu, über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren die Prämie regelmäßig zahlen zu können", sagt Brigitte Mayer von der Verbraucherzentrale in Hessen. "Zu oft werden die Policen wegen Kindern, Arbeitslosigkeit oder Immobilienkauf frühzeitig gekündigt."

    Wie es weitergeht

    Falls sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im neuen Anlauf nicht auf einen Kompromiss einigen kann, wird das Thema Kundenbeteiligung an Bewertungsreserven voraussichtlich bis zur Bundestagswahl am 22. September auf Eis gelegt. Der Ausschuss kann zwar keine Änderungen eines Gesetzes beschließen, kann aber dem Bundestag und dem Bundesrat einen Einigungsvorschlag unterbreiten. Sollte die geplante Änderung so oder ähnlich umgesetzt werden, dürfte etliche Versicherte dagegen klagen. Auch der Bund der Versicherten hat für diesen Fall angekündigt, zu prüfen, wie die Versicherer mit den Kundengeldern umgehen. (von Ina Lockhart)

    Intransparentes Anlageprodukt

    Versicherungsmathematiker Kleinlein erklärt die von der Branche angestrebte Gesetzesänderung mit einer Analogie: "Die Versicherer wollen erreichen, dass sie künftig einen noch größeren Anteil an Kundengeldern wegparken können. Übertragen auf ein Bankprodukt wie ein Sparbuch würde diese Praxis bedeuten, dass die Bank mir zwar von 100 Euro Zinsen im Wert von fünf Euro gutschreibt, mir davon aber nur zwei Euro auszahlt und die restlichen drei Euro in die Einlagensicherung packt."

    Die aktuelle Debatte zeigt einmal mehr, dass die Lebensversicherung für den Kunden ein intransparentes Produkt ist: "Eine Lebensversicherung ist für den Kunden vollkommen unkalkulierbar", so Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale in Stuttgart. "Der Kunde legt dem Versicherer als Kapitalverwalter sein Geld in die Hände, ohne das er sich darauf verlassen kann, an den Erträgen angemessen beteiligt zu werden." Beispielsweise gibt es keine einheitliche Formel für die Berechnung der Bewertungsreserven. Um zu entscheiden, ob sich jetzt eine Kündigung lohnt, müssen die Kunden ihren Versicherer um eine Berechnung ihrer Auszahlung bitten.

    Wie die Versicherer argumentieren

    Die Finanzaufsicht Bafin stellt sich auf die Seite der Versicherer. Aufsichtschefin Elke König sprach sich vergangene Woche deutlich gegen eine Beibehaltung des Status Quo aus. "Für die Aufsicht sind die Kundeninteressen des Einzelnen uninteressant, deswegen greift sie nicht ein", sagt Kleinlein. "Für sie ist nur wichtig, dass die Versicherer genügend Eigenmittel haben, um langfristig ihre Kundenverbindlichkeiten zu decken. Damit sich an dem Status Quo etwas ändert, bräuchten wir ein anderes Selbstverständnis von Aufsicht."

    Der GDV argumentiert, dass ohne ein neues Gesetz die Mehrheit der Kunden draufzahlen werde: "Die aktuelle gesetzliche Lage zwingt die Lebensversicherer dazu, hoch verzinste Papiere vorzeitig zu verkaufen." Die nicht ausgeschütteten Gelder könnten wegen der niedrigen Zinsen am Markt nur zu deutlich schlechteren Konditionen neu angelegt werden. Dafür zahlten dann alle Kunden, deren Policen erst in Zukunft fällig würden.

    Kleinlein vom Bund der Versicherten bezeichnet diese Argumentation schlichtweg als falsch und hält dagegen: "Die Behauptung ist falsch, dass die Versicherer hochverzinsliche Papier vor Laufzeitende verkaufen müssten, um die Kunden zur Hälfte an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Sie könnten das genauso aus den laufenden Beitragseinnahmen bezahlen. Auch das Argument, man würde dann der Gemeinschaft der Versicherten schaden, zieht nicht. Denn den Bestandskunden wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven genauso gutgeschrieben."

    26.02.2013
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