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Prozessauftakt
"Volkssolidarität": Geprellte Anleger klagen
VideoProzessauftakt gegen "Volkssolidarität"
"Volkssolidarität" hieß die größte Sozialorganisation der DDR, die nach der Wende zum größten ostdeutschen Wohlfahrtsverband avancierte. Kranke wurden gepflegt, Senioren betreut - und zwei Immobilienfonds gegründet. Die sind jetzt pleite, viele Anleger stehen vor dem Ruin. Sie klagen nun auf Schadenersatz.
Die Geschädigten von zwei insolventen Immobilienfonds der Volkssolidaritäts-Kreisverbände Mecklenburg Mitte und Bad Doberan/Rostock-Land können sich kaum Hoffnung auf Entschädigung machen. In einem Zivilverfahren am Donnerstag vor demRostocker Landgericht hatten drei von insgesamt rund 1.600 Geschädigten gegen die zwei Kreisverbände sowie Landes- und den Bundesverband der Volkssolidarität geklagt.Richter macht wenig HoffnungIn einer vorläufigen Wertung der Rechtslage sagte der Vorsitzende Richter unter anderem, dass es für den Landes- und den Bundesverband aufgrund der eigenständigen Struktur der Kreisverbände keine Rechtspflicht zum Handeln gegeben habe. Die zwei Kreisverbände könnten also nicht verantwortlich gemacht werden. Denn die Zeichner der Fondsanteile hätten erkennen können, dass es sich bei den Fonds nicht um die Volkssolidarität selbst, sondern um eigenständige Gesellschaften gehandelt habe.In die zwei Fonds, die "Volkssolidarität Sozial Immobilien GmbH und Co KG" und die "Volkssolidarität Sozial Immobilien GmbH", sollen zwischen 2001 und 2009 rund 9,5 Millionen Euro versickert sein. Ein Anwalt der Geschädigten hatte bei Klageeinreichung von einem "Schneeballsystem" gesprochen. Dem Gericht liegen nach Worten des
Richters inzwischen etwa 30 Klagen vor.Wut und EnttäuschungDie Worte des Vorsitzenden Richters wurden von den rund 60 anwesenden Geschädigten mit großer Enttäuschung aufgenommen. "Am Wochenende schließen wir den Fall beim Nachmittagskaffee endgültig ab", sagte Fritz Jenning. Seine heute 85-jährige Mutter hatte 25.000 Euro investiert. "Das ist doch alles eine Farce", wetterte ein aufgebrachter Mann.Dafür verantwortlich gemacht werden zwei frühere Manager der beiden Kreisverbände. Ein Strafprozess gegen einen von ihnen ist in Vorbereitung. Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den zweiten Manager hatte das Landgericht abgelehnt; er sei wegen Demenz nicht verhandlungsfähig.In einem vierten Fall, der am Donnerstag verhandelt wurde, ging es um eine sogenannte stille Beteiligung an einer der Gesellschaften und nicht wie in den meisten anderen Fälle um eine Einlage. "Ein eher untypischer Fall", sagte der Richter. Aufgrund dieser Art der Beteiligung sei die Beurteilung der Lage nach Auffassung von
Beobachtern weniger eindeutig als in den ersten drei Fällen.Entscheidung im MärzDie Entscheidung des Gerichts wird für den 22. März erwartet. Die Landesgeschäftsführerin der Volkssolidarität, Petra Billerbeck, zeigte sich zunächst erleichtert über den Verlauf der Verhandlung, da das Gericht offensichtlich die Rechtsauffassung des Verbandes teile. "Ich muss aber sagen, dass mir die Anleger leid tun." Eine Möglichkeit, den Geschädigten in einem Vergleich entgegenzukommen, sehe sie trotzdem nicht. "Damit würden wir unsere Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen."



