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22.05.2013

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Bundesratsinitiative

Wie Rot-Grün das Betreuungsgeld stoppen will

  • Bild Betreuungsgeld
  • Video Gabriel: "Nichts ist endgültig"
  • Video Der politische Streit
  • Video Elterngeld: Nachteile für Selbstständige
  • BildBetreuungsgeld
    (Quelle: reuters)
    VideoGabriel: "Nichts ist endgültig"

    SPD-Chef Sigmar Gabriel hat Widerstand gegen das Betreeungsgeld angekündigt. Im Bundesrat könne man dieses Thema aufgreifen, sagte er im ZDF heute journal.

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    VideoDer politische Streit

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    VideoElterngeld: Nachteile für Selbstständige

    Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Doch für sie kann die staatliche Unterstützung schnell zur Einkommensfalle werden.

    (22.01.2013)

     von Kristina Hofmann und Dominik Rzepka

    Das Betreuungsgeld ist beschlossene Sache. Könnte man meinen. Doch SPD und Grüne kündigen Widerstand an. Wahlkampfgetöse? Oder realistische Option? heute.de checkt drei mögliche Szenarien. 

    Eigentlich war es durch, das Betreuungsgeld. Grünes Licht in Bundestag und Bundesrat. Ab 1. August bekommen Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, 100 Euro im Monat. Ab 2014 sind es 150 Euro. Deckel drauf. Abgehakt. Oder doch nicht? "Nichts ist in der Politik endgültig", sagt SPD-Chef Sigmar Gabriel im ZDF heute journal. Und kündigt an: Seine Partei werde alles tun, um das Betreuungsgeld zu stoppen.

    Was er meint? Zuerst einmal die neuen Mehrheiten im Bundesrat. Denn dort haben SPD und Grüne nach dem Sieg bei der Niedersachsen-Wahl eine eigene Mehrheit. Von hier aus könnten sie eine Gesetzesinitiatve starten, die das Betreuungsgeld wieder kassiert. Das schließt auch Volker Beck, palamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, nicht aus: "Wir werden sicher alle Möglichkeiten prüfen", sagt er.

    SPD-Chef kündigt Widerstand an

    Gabriel: "Nichts ist endgültig"

    SPD-Chef Sigmar Gabriel hat Widerstand gegen das Betreuungsgeld angekündigt. Im Bundesrat könne man dieses Thema aufgreifen, sagte er im ZDF heute journal.

    Szenario 1: Gesetzesinitiative im Bundesrat

    So schnell wird das nichts: Der Bundesrat kann, wie der Bundestag auch, eigene Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen. Solange die neue rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen noch nicht offiziell im Amt ist, das heißt sich der neue Landtag konstituiert hat, wäre ein solches Gesetz zur Abschaffung des Betreuungsgeldes wenig sinnvoll. Denn erst dann hat das rot-grüne Lager – inklusive der rot-roten Landesregierung in Brandenburg – eine absolute Mehrheit im Bundesrat.

    Das ist frühestens am 1. März der Fall. Danach muss das Gesetz zur Bundesregierung, die wiederum sechs Wochen Zeit zur Stellungnahme hat – also bis etwa Mitte April. Käme es dann auf die Tagesordnung und wäre der Bundestag schnell, könnte dort in den Sitzungswochen zwischen dem 15. und 26. April die erste Lesung des Gesetzes über die Bühne gehen – um dann in die Ausschüsse zur Beratung verwiesen zu werden. Denn dass der Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit das Gesetz durchwinkt, ist eher unwahrscheinlich. Aber danach ist alles offen: "Die Ausschüsse sind nicht an Fristen gebunden. Ob das Gesetz von dort wieder den Weg ins Plenum finden würde, ist fraglich", sagt Jost Hübner, Pressereferent im Bundesrat. Zwar kann ein Gesetz nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag in den Ausschüssen schmoren. Aber dass bis Anfang Juli, also bis zur Sommerpause vor einer Bundestagswahl, das Gesetz zur endgültigen Verabschiedung wieder im Bundestag landet, ist unwahrscheinlich.

    Deswegen nennt Gero Neugebauer, Politikforscher an der FU Berlin, dieses Szenario einen "Akt von symbolischem Wert". SPD und Grüne würden letztlich nur das Signal an die Wähler senden, alles versucht zu haben, um das Betreuungsgeld doch noch zu stoppen. Für realistisch durchsetzbar hält er es aber nicht.

    Szenario 2: Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

    Das dauert noch länger. Vor allem die SPD-geführten Länder wollen das Betreuungsgeld durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegbekommen. Vorreiter ist Hamburg. Argument des Senats: Nicht der Bund, sondern die Länder seien zuständig für ein solches Gesetz. Deswegen sei es verfassungswidrig.

    Noch ist diese so genannte Normenkontrollklage in Karlsruhe aber nicht eingereicht worden – Hamburg lässt die Klage von Juristen derzeit prüfen. Blieben noch Verfassungsbeschwerden von anderen gegen das Betreuungsgeld. Aber auch da: Fehlanzeige - nach Aussagen der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts „mit großer Sicherheit keine“.

    Szenario 3: Kosmetik im Bundesrat

    Eher möglich, aber in der Substanz ohne Effekt. Das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes selbst ist seit Mitte Dezember durch das parlamentarische Verfahren, es gilt ab 1. August. Punktum. Was aber noch fehlt, ist das so genannte Ergänzungsgesetz. Und hier könnte Rot-Grün ansetzen und die Diskussion über Sinn und Zweck des Betreuungsgeldes noch einmal eröffnen. Denn das Gesetz war zwar schon einmal im Bundestag, aber eben noch nicht im Bundesrat.

    In dem Ergänzungsgesetz soll festgelegt werden, dass Eltern, die das Betreuungsgeld für eine private Altersvorsorge oder für die Ausbildung der Kinder einsetzen, einen Bonus in Höhe von 15 Euro bekommen. Ohne diese Ergänzung hätte die FDP dem Gesetz nicht zugestimmt. Die CSU hätte sich wiederum quergestellt, wäre der Bildungsbonus gleich mit ins Betreuungsgeld-Gesetz geschrieben und somit die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögert worden. Sie kann jetzt frohlocken: "Der Bundesrat wird das Änderungsgesetz eventuell nicht durchwinken, aber dann käme das Betreuungsgeld pur", sagt Dorothee Bär, stellvertretende CSU-Generalsekretärin.

    Betreuungsgeld - darum geht's

    Was kommt

    Das Betreuungsgeld soll ab 1. August 2013 ausgezahlt werden. Es bekommen Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderte Einrichtung betreuen lassen. Dafür spendiert der Staat 100 Euro monatlich pro Kind. Ab 2014 soll es 150 Euro pro Kind geben.

    Prinzipiell ist entscheidend, wo es betreut wird - nicht, ob die Eltern arbeiten gehen. Kümmern sich Eltern, Großeltern, Tagesmutter oder beispielsweise ein privater Kinderladen um die Kleinen, wird Betreuungsgeld gezahlt. Und zwar maximal 24 Monate lang. Ursprünglich diskutierte Bedingungen - wie etwa verpflichtende Untersuchungen der Kinder - sind vom Tisch. Die Bundesregierung sagt, das Betreuungsgeld kostet 2013 400 Millionen Euro, ab 2014 jährlich 1,2 Milliarden.

    Was dahinter steckt

    Das Betreuungsgeld versteht die Union als die eine Seite einer Medaille. Die andere ist der Kita-Ausbau. "Wenn wir nachher das Betreuungsgeld hätten und nicht ausreichend Kitaplätze, dann hätten wir unser Wort nicht gehalten", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Ab Mitte 2013 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Zwei- und Dreijährigen. Dafür werden 780.000 Plätze gebraucht. Kritiker sagen, noch mehr.

    Und es gibt ein zweites Gegengeschäft: Wer das Betreuungsgeld in eine Riester-Rente oder Bildungssparen steckt, bekommt einen Bonus. Das setzte die FDP als Art Kompensation durch. Denn die Liberalen sind zwar mehrheitlich gegen das Betreuungsgeld, hatten sich aber im Koalitionsvertrag 2009 zur Einführung verpflichtet.

    Was war

    Über das Betreuungsgeld wird ernsthaft seit 2007 diskutiert. Der konservative Parteiflügel der CDU und die CSU verlangten das im Gegenzug zum geplanten Ausbau von Krippenplätzen. 2009 legte die schwarz-gelbe Bundesregierung die Einführung in ihrem Koalitionsvertrag fest. Von Beginn an wurde zwischen den Parteien und innerhalb der Union heftig gestritten, "Herdprämie", "Mutti-Bonus" wurden zu Kampfbegriffen.

    Um zwei Frauen- bzw. Familienbilder geht es: Die Mutter, die zu Hause bleibt und ihre Kinder betreut, gegen die Mutter, die nach der Geburt früher wieder beginnt zu arbeiten und ihre Kinder in eine Krippe oder Kita schickt. Kritiker befürchten, durch das Betreuungsgeld würden Mütter zu spät wieder arbeiten und Kinder aus bildungsfernen Familien ohne Kita schlechter betreut.

    22.01.2013
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