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Bundesagentur für Arbeit
Hartz-IV: Sanktionen auf Rekordhoch
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Meist regelkonform Der Rest der gemeldeten Sanktionen sei in erster Linie nötig geworden, weil sich Arbeitssuchende geweigert hätten, die ihnen vorgeschlagene Stelle anzutreten. Hier könne der Hartz-IV-Betrag zur Strafe um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Der Anteil dieser Fälle an allen Verstößen sei aber von 15,2 Prozent im Jahr 2011 auf jetzt 13,9 Prozent gesunken, betonte der BA-Sprecher.
Die häufigsten Verstöße
"Fördern und Fordern"
Der Gesetzgeber hat klare Regeln für Hartz-IV-Empfänger aufgestellt. Nach dem Motto "Fördern und Fordern" haben Empfänger der Grundsicherung bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Jobcenter. Wenn sie dagegen verstoßen, drohen ihnen Sanktionen in Form von Abzügen vom Arbeitslosengeld II. Hier die wichtigsten Regelverstöße.
"Meldeversäumnisse"
Am häufigsten verhängen Jobcenter-Mitarbeiter Sanktionen wegen sogenannter Meldeversäumnisse - wenn Hartz-IV-Empfänger nicht zum vereinbarten Termin beim Jobcenter erscheinen. Zwischen August 2011 und Juli 2012 war das nach Bundesagentur-Angaben mehr als 680.000 Mal der Fall. Meldeversäumnisse ahnden die Jobcenter in der Regel mit einer zehnprozentigen Kürzung des Arbeitslosengeldes II. Die Sanktion ist auf drei Monate befristet.
Job abgelehnt
Weitaus seltener kommt es zu Arbeitslosengeld-II-Kürzungen, weil Hartz-IV-Bezieher einen vom Jobcenter angebotenen Job ablehnen. Zwischen August 2011 und Ende Juli 2012 griffen die Jobcenter deshalb mehr als 148.000 Mal durch. Wer einen angebotenen Arbeitsplatz oder eine Fortbildung ablehnt, dem droht sogar eine 30-prozentige Kürzung
- ebenfalls befristet auf drei Monate.
Weiterbildung verweigert
Ähnlich häufig verhängen Jobcenter Sanktionen, weil sich ein arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger weigert, einen Fort- oder Weiterbildungskurs zu besuchen: zuletzt 141.000 Mal binnen eines Jahres.
Der Rechtsexperte der Linkspartei, Wolfgang Neskovic, nannte die Sanktionspraxis "verfassungswidrig". "Die Sanktionsnormen gehören sofort abgeschafft. Es zeugt von trotziger Rechtsblindheit, dass die Regierungskoalition an ihnen festhält, obwohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem eindeutig entgegensteht", erklärte er. Die Sanktionen widersprächen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
"Blinde Sanktionswut"Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Jobcentern "blinde Sanktionswut" vor, die sogar Hochschwangere treffe, wenn sie im siebten Monat keinen Ein-Euro-Job mehr anfangen wollten. Zudem würden viele mit Stellenangeboten von Zeitarbeitsfirmen überhäuft, die dann entweder doch nicht vorhanden seien oder die Menschen in prekäre Beschäftigungen brächten.
Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Wolfgang Stadler, forderte eine Überarbeitung des Sanktionssystems. "Die Bestrafung führt selten zu der gewünschten Verhaltensänderung, dazu ist in erster Linie ein vertrauensvollen Verhältnis zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitsvermittler wichtig", betonte er.Dagegen begrüßte der FDP-Arbeitsmarktexperte Pascal Kober die Strafen als "Beweis für Erfolge auf dem Arbeitsmarkt". Sie seien Folge einer besseren Betreuung und einer größeren Zahl an Jobangeboten und daher kein Grund zur Beunruhigung. Forderungen nach einem Aufschub oder der kompletten Abschaffung von Sanktionen seien daher abzulehnen. "Das Prinzip des Förderns und Forderns muss Bestandteil unseres Sozialsystems bleiben", erklärte Kober.



