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Bundeshaushalt
Woher die Griechenland-Millionen kommen sollen
BildEuroscheine
VideoBundestag stimmt für Griechenland-Hilfen
VideoPolitbarometer: Deutsche gegen Hilfen
InfografikDer griechische Patient
Abschreibungsmodell Griechenland
600 Millionen plus 130 Millionen Euro
Der Bundestag hat heute Ja gesagt, damit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ja sagen kann. Die Euro-Finanzminister hatten sich auf ein Maßnahmenpaket für die Griechenland-Hilfe geeinigt, das am 13. Dezember endgültig beschlossen werden soll. Nur mit diesem bekommt Griechenland die nächste Tranche an Hilfsgeldern in Höhe von 43,7 Milliarden Euro.
Das Paket umfasst eine Reihe von Maßnahmen – erstmals kosten sie Deutschland echtes Geld. Denn indem zum einen die Zinsen für die laufenden Notkredite gesenkt und Kredite gestundet werden, verliert die Staatsbank KfW 130 Millionen Euro pro Jahr. Zum anderen macht die Bundesbank Gewinne durch den Kauf von Staatsanleihen. Diese werden diesmal direkt an Athen überwiesen - 599 Millionen Euro. Falls die Bundesbank diese Gewinne nicht andersweitig ausgleichen kann, fehlen sie dem Bund. Bis 2030 geht es um 2,7 Milliarden Euro.
Wie kommt der Bund an das Geld?
Im Haushalt 2013 klafft jetzt ein Loch von 600 Millionen Euro - die 130 Millionen Mindereinnahmen bei der KfW könnten durch andere Posten ausgeglichen werden. Die 600 Millionen sind aber Zusatzausgaben, die nicht eingeplant wurden. Auf den Haushalt 2013 wurde erst vor zwei Wochen der Deckel drauf gemacht, da war aber vom Maßnahmenpaket der Euro-Finanzminister noch keine Rede.
Zwei Instrumente kennt das Haushaltsrecht für solche Fälle: den Nachtragshaushalt oder die sogenannte außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung. Der Bundesfinanzminister hat sich für letztere entschieden, weil für einen Nachtragshaushalt ein normales Gesetzgebungsverfahren nötig ist. Das würde in diesem Fall zu lange dauern. Denn: Griechenland braucht jetzt die Zusage. Ob der Bundesfinanzminister die außerplanmäßige Verpflichtungserklärung tatsächlich nutzen darf, muss in der übernächsten Woche noch der Haushalts-Ausschuss des Bundestages entscheiden. Darin sind alle Fraktionen vertreten.
Warum muss es schnell gehen?
Eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist im Grundgesetz verankert und ist prinzipiell ein Instrument, um auf unvorhergesehene Mehrausgaben zu reagieren. Naturkatastrophen wären zum Beispiel solch ein Fall. Sie darf nur dann eingesetzt werden, wenn die Mehrausgabe unvorhergesehen und unvermeidbar ist. Beide Kriterien sind nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums im aktuellen Griechenland-Fall erfüllt: Dass mehr Geld gebraucht wird, sei nicht abzusehen gewesen, weil die EU-Finanzminister sich erst diese Woche für das Maßnahmenpaket entschieden hatten. Die Mehrausgabe sei unvermeidbar, weil Griechenland jetzt schnell die Zusage brauche, um am Finanzmarkt wieder kreditwürdig zu werden.
Wo wird das Geld eingespart?
Wenn nun der Haushalts-Ausschuss dem Nachschlag in Höhe von 600 Millionen Euro zustimmt, ist damit noch nicht gesagt, an welcher Stelle es dafür eingespart wird. Das Bundesfinanzministerium ist gelassen: Im Laufe eines Jahres sei es bei fast 5.000 Ausgabenpositionen durchaus möglich, eine solche Summe einzusparen. Der Bundeshaushalt 2013 hat ein Volumen von 302 Milliarden Euro - man rechnet mit bestimmten Ausgaben und Einnahmen. Beides sind Prognosen.
Wie hoch die Ausgaben und die Einnahmen aber tatsächlich sind, stellt sich erst im Laufe des Jahres heraus. 600 Millionen Euro – "die können aufgefangen werden", sagt Schäuble. Die Opposition spicht von "kreativer Buchführung". Im Zweifel könnte Schäuble die Ausgaben durch eine Haushaltssperre begrenzen. Außerplanmäßige Ausgaben sind laut Bundesfinanzministerium kein Einzelfall: Etwa 100 gibt es pro Haushaltsjahr.
(von Kristina Hofmann)



