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Privatinsolvenz
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So funktioniert eine Privatinsolvenz
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet zahlungsunfähigen Menschen seit 1999 die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Dabei wird dem Schuldner vom Gericht ein Treuhänder zugeteilt. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners zu verwalten und auf die Gläubiger aufzuteilen. In der sogenannten Wohlverhaltensperiode müssen Schuldner den Teil ihres Einkommens an den Treuhänder abtreten. Nach sechs Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Der Bundestag diskutiert aktuell über eine Reform des Verfahrens. Demnach können Schuldner die Restschuldbefreiung schon nach drei oder fünf Jahren erreichen, wenn sie in dieser Zeit eine Mindestanteil der Schulden bezahlen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet zahlungsunfähigen Menschen seit 1999 die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Dabei wird dem Schuldner vom Gericht ein Treuhänder zugeteilt. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners zu verwalten und auf die Gläubiger aufzuteilen. In der sogenannten Wohlverhaltensperiode müssen Schuldner den Teil ihres Einkommens an den Treuhänder abtreten. Nach sechs Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Der Bundestag diskutiert aktuell über eine Reform des Verfahrens. Demnach können Schuldner die Restschuldbefreiung schon nach drei oder fünf Jahren erreichen, wenn sie in dieser Zeit eine Mindestanteil der Schulden bezahlen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen.
Privat-Schulden in den Bundesländern
Infografik



