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23.05.2013

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Beschluss im Bundestag

Energiewende: Bürger sollen mithaften

  • Video Verbraucher müssen mitzahlen
  • Video Windparks ohne Netzanbindung
  • Infografik Strom-Mix in Deutschland
  • VideoVerbraucher müssen mitzahlen
    (29.11.2012)
    VideoWindparks ohne Netzanbindung
    (24.10.2012)
    InfografikStrom-Mix in Deutschland
    Der Bundestag hat neue Haftungsregeln für die Windpark- und Netzbetreiber beschlossen, um den Ausbau der Windkraft auf hoher See in Schwung zu bringen. Die Verbraucher sollen dabei Risiken für die Investoren abfedern. Zudem bekommen die Netzbetreiber mehr zeitlichen Spielraum für den Anschluss der Windparks.

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    Union und FDP haben eine zusätzliche Abwälzung von Energiewendekosten auf die Stromverbraucher beschlossen. Gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linken setzte die Koalition im Bundestag mehrere Neuerungen beim Energiewirtschaftsgesetz durch. Ab 2013 soll ein Großteil der Entschädigungen in Milliardenhöhe für Anschlussprobleme bei Offshore-Windparks auf die Strompreise umgelegt werden. Durch eine Minderung der Risiken für die Netzbetreiber sollen Investoren angelockt werden, die Kapital für den Anschluss der Windparks beisteuern könnten.

    Zudem beschloss der Bundestag eine "Winterreserve" bei Kraftwerken. Um Blackouts zu verhindern, sollen unrentabel gewordene Anlagen notfalls zum Weiterbetrieb gezwungen werden. Ferner erhalten Unternehmen Geld, wenn sie bei Engpässen auf eine bestimmte Menge Strom verzichten.

    Hitzige Debatte im Bundestag

    Die Opposition warf bei der hitzigen Debatte im Bundestag Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vor, die Strompreise durch eine verfehlte Energiepolitik anzuheizen. "Sie sollten keine Krokodilstränen über höhere Strompreise vergießen", sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Indem die Zusatzkosten durch verspätete Netzanschlüsse von Windparks auf See auf die Verbraucher abgewälzt werden, treibe Rösler selbst die Energiepreise nach oben. Rösler verteidigte die neuen Belastungen durch die Offshore-Haftungsumlage als notwendig: Damit werde die Versorgungssicherheit in Deutschland gestärkt.

    Gesetz zum Offshore-Wind-Ausbau

    Verbraucherhaftung

    Die neuen Haftungsregeln sollen den Ausbau der Windkraft auf See voranbringen. Die Verbraucher sollen dabei Risiken für die Investoren abfedern. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Netzbetreiber für die Einnahmeausfälle eines Windparks haftet, wenn er diesen zu spät oder fehlerhaft anschließt. Dieses Risiko gilt aber als nicht versicherbar, daher kam der Ausbau nicht voran. Jetzt sollen die Verbraucher das Risiko "versichern" und dafür maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde extra zahlen. Große Verbraucher über eine Million Kilowattstunden zahlen nur 0,05 Cent. Mit der Gesamtsumme von dann etwa 750 Millionen Euro pro Jahr sollen auch bereits aufgelaufene Verzögerungen abgefangen werden. Wenn der Verbraucher einspringt, läuft allerdings auch der Förderzeitraum für den Offshore-Strom entsprechend früher aus. Der Verbraucher hält also am Ende der Förderspanne sein Geld wieder - allerdings unverzinst.

    Haftung der Windparkbetreiber

    Bevor der Stromkunde zahlen muss, kommt aber zunächst in eingeschränktem Umfang der Windparkbetreiber in Haftung. Entschädigungen erhält er bei einer Panne erst ab dem 11. Tag eines Netzausfalls, pro Jahr haftet er für 18 Tage. Dazu kommen aber weitere zehn Tage bei Netz-Wartungsarbeiten, für die er nicht entschädigt wird. Zusammen sind dies also bis zu 28 Tage im Jahr.

    Haftung der Netzbetreiber

    Auch der Netzbetreiber muss abgestuft in beschränktem Ausmaß mit ins Risiko gehen. Hier gilt eine Obergrenze von 110 Millionen Euro im Jahr bei grober Fahrlässigkeit. Bei leichter
    Fahrlässigkeit sind es 17,5 Millionen Euro pro Fall.

    Mehr zeitlicher Spielraum für Betreiber

    Eigentlich waren die Netzbetreiber verpflichtet, den Anschluss eines Windparks 30 Monate nach Investitionsbeschluss zu garantieren. Dies ändert sich nun: Netzbetreiber, für den Ausbau-Schwerpunkt Nordsee ist dies die niederländische Tennet, erhalten mehr Spielraum. Sie legen einen Zeitpunkt im Rahmen eines Netzentwicklungsplan fest, an dem der Anschluss steht. 30 Monate vor diesem Termin gilt sie als verbindlich, so dass dann der Windparkbetreiber seine endgültige Investitionsentscheidung treffen und bauen kann. Verzögert sich dann der Netzanschluss dennoch, greifen die Entschädigungen der Haftungsregelung.

    Dafür soll das Energiewirtschaftsgesetz in mehreren Punkten ergänzt werden. Ein Netzbetreiber soll pro Jahr bei verspäteten Anschlüssen oder Störungen maximal 110 Millionen Euro selbst bezahlen, sofern kein Vorsatz nachzuweisen ist. Der Rest kann über die Netzentgelte auf die Bürger abgewälzt werden. Pro Haushalt könnten durch die Übernahme von Entschädigungskosten knapp zehn Euro mehr über den Strompreis zu zahlen sein. Schon ohne diese neue Umlage steigen die Strompreise Anfang 2013 mit im Schnitt 12 Prozent so stark wie nie zuvor.

    Grüne: Bankrotterklärung 

    Durch das Abwälzen auf die Verbraucher soll ein finanzielles Risiko vom Netzbetreiber Tennet genommen werden, der Probleme beim Anschluss der Windparks hat. So sollen Investoren gewonnen werden, die Tennet unter die Arme greifen könnten. Schon jetzt ist mit Entschädigungen von rund einer Milliarde Euro zu rechnen. Nach dem Bundestag muss Mitte Dezember noch der Bundesrat zustimmen, das reformierte Energiewirtschaftsgesetz soll ab Januar gelten. Zudem geht es bei den Neuregelungen um ein Abschaltverbot für unrentabel gewordene Gas- oder Kohlekraftwerke.

    Sie sollen notfalls zwangsweise zur Stabilisierung der Stromversorgung am Netz gehalten werden. Dafür fällige Entschädigungen werden ebenfalls auf die Netzentgelte umgelegt. Außerdem will der Bundestag den Weg frei machen für finanzielle Anreize für Unternehmen, die bereit sind, ihren Stromverbrauch bei Engpässen kurzfristig zu drosseln. Der Grünen-Energiepolitiker Oliver Krischer nannte die Offshore-Haftungsregelung eine "Bankrotterklärung". "Das ist Schilda live. Da werden Windparks gebaut, ohne dass Netze da sind."

    Aufgabe zu groß?

    Heil betonte, von einer fairen Lastenverteilung könne keine Rede sein. "Das ist reine Planwirtschaft", sagte der SPD-Politiker. "Was machen sie mit diesem Gesetz? Flickschusterei." Die Verbraucher müssten nun ausbaden, dass die Bundesregierung die Herausforderungen durch Windparks in Nord- und Ostsee vollkommen unterschätzt habe. "Sie sind der Aufgabe nicht gewachsen gewesen", warf er Rösler vor. Der Wirtschaftsminister betonte: "Wir machen den Weg frei für Milliardeninvestitionen." Die Kosten für die Verbraucher würden gedeckelt auf ein Prozent des Strompreises, betonte Rösler. Die Grünen seien hier gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien. "Das ist das wahre Gesicht der Grünen in der Energiepolitik."

    Der CDU-Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer betonte, Offshore-Windkraft könne mittelfristig zu einer Senkung der Energiepreise beitragen, weil es eine weit höhere Stromproduktion als an Land gebe. Die Linke-Politikerin Barbara Höll warf der Regierung mit Blick auf die Zusatzprämie für unrentabel gewordene Kraftwerke vor, auf eine Drohkulisse der Energiekonzerne hereingefallen zu sein. Die Regelung könne zu Mitnahmeeffekten führen, wenn mit einer Stilllegung gedroht werde, um die Prämien zu kassieren. "Der Profit ist entscheidend und nicht die Versorgungssicherheit", kritisierte Höll.

    29.11.2012, Quelle:  dpa
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