- Mainz
- Aachen
- Angermünde
- Arkona
- Augsburg
- Bad Salzuflen
- Bamberg
- Berlin
- Bonn
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Celle
- Chemnitz
- Chieming
- Cottbus
- Cuxhaven
- Dortmund
- Dresden
- Düsseldorf
- Eisenach
- Emden
- Erfurt
- Essen
- Frankfurt/Main
- Freiburg
- Freudenstadt
- Garmisch-Partenkirchen
- Gera
- Gießen
- Glücksburg
- Görlitz
- Göttingen
- Greifswald
- Gütersloh
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Helgoland
- Hof
- Kalkar
- Karlsruhe
- Kassel
- Kempten
- Kiel
- Köln
- Konstanz
- Landsberg
- Leipzig
- List/Sylt
- Lübeck
- Lüdenscheid
- Magdeburg
- Mannheim
- Mühldorf
- München
- Münster
- Neuburg/Donau
- Norderney
- Nürnberg
- Oberstdorf
- Öhringen
- Passau
- Plauen
- Potsdam
- Putbus
- Regensburg
- Rostock-Warnemünde
- Saarbrücken
- Schleswig
- Schwerin
- Seehausen
- Straubing
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Waren
- Weiden
- Westermarkelsdorf
- Wiesbaden
- Wittenberg
- Würzburg
Beschluss im Bundestag
Energiewende: Bürger sollen mithaften
VideoVerbraucher müssen mitzahlen
VideoWindparks ohne Netzanbindung
Links
ZDF heute bei Facebook
und bei Google+
Das ZDF ist für Inhalte externer Internetseiten nicht verantwortlich
Gesetz zum Offshore-Wind-Ausbau
Verbraucherhaftung
Die neuen Haftungsregeln sollen den Ausbau der Windkraft auf See voranbringen. Die Verbraucher sollen dabei Risiken für die Investoren abfedern. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Netzbetreiber für die Einnahmeausfälle eines Windparks haftet, wenn er diesen zu spät oder fehlerhaft anschließt. Dieses Risiko gilt aber als nicht versicherbar, daher kam der Ausbau nicht voran. Jetzt sollen die Verbraucher das Risiko "versichern" und dafür maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde extra zahlen. Große Verbraucher über eine Million Kilowattstunden zahlen nur 0,05 Cent. Mit der Gesamtsumme von dann etwa 750 Millionen Euro pro Jahr sollen auch bereits aufgelaufene Verzögerungen abgefangen werden. Wenn der Verbraucher einspringt, läuft allerdings auch der Förderzeitraum für den Offshore-Strom entsprechend früher aus. Der Verbraucher hält also am Ende der Förderspanne sein Geld wieder - allerdings unverzinst.
Haftung der Windparkbetreiber
Bevor der Stromkunde zahlen muss, kommt aber zunächst in eingeschränktem Umfang der Windparkbetreiber in Haftung. Entschädigungen erhält er bei einer Panne erst ab dem 11. Tag eines Netzausfalls, pro Jahr haftet er für 18 Tage. Dazu kommen aber weitere zehn Tage bei Netz-Wartungsarbeiten, für die er nicht entschädigt wird. Zusammen sind dies also bis zu 28 Tage im Jahr.
Haftung der Netzbetreiber
Auch der Netzbetreiber muss abgestuft in beschränktem Ausmaß mit ins Risiko gehen. Hier gilt eine Obergrenze von 110 Millionen Euro im Jahr bei grober Fahrlässigkeit. Bei leichter
Fahrlässigkeit sind es 17,5 Millionen Euro pro Fall.
Mehr zeitlicher Spielraum für Betreiber
Eigentlich waren die Netzbetreiber verpflichtet, den Anschluss eines Windparks 30 Monate nach Investitionsbeschluss zu garantieren. Dies ändert sich nun: Netzbetreiber, für den Ausbau-Schwerpunkt Nordsee ist dies die niederländische Tennet, erhalten mehr Spielraum. Sie legen einen Zeitpunkt im Rahmen eines Netzentwicklungsplan fest, an dem der Anschluss steht. 30 Monate vor diesem Termin gilt sie als verbindlich, so dass dann der Windparkbetreiber seine endgültige Investitionsentscheidung treffen und bauen kann. Verzögert sich dann der Netzanschluss dennoch, greifen die Entschädigungen der Haftungsregelung.




